Entwicklung und Zukunft der Belegrechtswohnungen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Kronsberg Süd im Dezember 2024
Bezahlbarer Wohnraum ist eine zentrale Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt und ein gutes Miteinander im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode. Die Belegrechtswohnungen stellen hierbei ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument dar, um einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen das Leben im Stadtbezirk zu ermöglichen.
Immer mehr Menschen in unserem Stadtbezirk spüren jedoch, dass die Mieten steigen und der Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zunehmend schwerer wird, insbesondere für Familien mit Kindern, die auf stabile Wohnverhältnisse angewiesen sind, und für Rentnerinnen und Rentner, deren Altersbezüge kaum noch ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Für viele ist der Verlust einer bezahlbaren Wohnung nicht nur ein finanzieller Einschnitt, sondern ein Bruch in ihrer Lebensrealität.
Belegrechtswohnungen können solche Entwicklungen abfedern, doch sie geraten zunehmend unter Druck, sei es durch auslaufende Verträge oder fehlende Neuschaffungen. Eine Anfrage bei der Verwaltung konnte die nachfolgenden Fragen beantworten.
Wie viele Wohnungen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode unterliegen derzeit einem städtischen Belegrecht?
Zum Stichtag 30.06.2025 wurden im Stadtbezirk folgende Belegrechte ausgeübt:
Enthalten sind auch Neubauten, die sich teilweise noch im Bau befinden (Kronsberg-Süd).
Wie verteilen sich diese Belegrechtswohnungen im Hinblick auf die Restlaufzeit der jeweiligen Belegrechte (unter 5 Jahre / 5–10 Jahre / über 10 Jahre)?
Das Ende des Belegrechts ist abhängig von der jeweiligen Förderung und den daraus resultierenden Förderkonditionen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen enden Bindungen vorzeitig, bei Anschlussförderungen verlängern sich Bindungen. Im Bereich des Neubaugebietes Kronsberg Süd laufen die Bindungen größtenteils noch länger als 10 Jahre.
Innerhalb der nächsten 5 Jahre enden aufgrund der bisherigen Vereinbarungen für ca. 300 der bisher 1.313 gebundenen Wohnungen die städtischen Belegrechte planmäßig. Es handelt sich dabei weitgehend um 1999/2000 gebaute Wohnungen am Kronsberg (Nord).
Die Belegrechte für mehr als die Hälfte der 1.313 Wohnungen bleiben jedoch länger als 10 Jahre bestehen, falls nicht z. B. Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden.
Für wie viele Wohnungen mit auslaufenden Belegrechten plant die Stadt eine Verlängerung dieser Rechte, sofern von Seiten der Eigentümer Zustimmung signalisiert wird?
Bei Auslaufen von Aufwendungszuschüssen bietet die Stadt für geeignete Wohnungen eine Verlängerung des Aufwendungszuschusses an, die dann mit neuem Belegrecht verbunden ist. Die Entscheidung für welche Wohnungen dies sinnvoll und notwendig ist wird jährlich für die auslaufenden Aufwendungszuschüsse neu getroffen.
Die im Jahr 2025 auslaufenden Belegrechte, für die den Eigentümer*innen eine Verlängerung des Aufwendungszuschusses angeboten wurde, sind der Drucksache 39/2025 zu entnehmen. Die Verlängerung von Belegrechten ist allerdings von der Zustimmung der Eigentümer*innen abhängig, die oftmals keine Bereitschaft dazu zeigen.
Hintergrundinfos der Ortsgruppe Hannover Südost
Im Jahr 1996 hatte die Stadt Hannover Belegungsrechte für 30.406 Wohnungen. Die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, heute hanova, war Eigentümerin von 15.507 Belegrechtswohnungen. Im März 2025 gab es laut einer Anfrage des Linkspartei-Ratsherrn Felix Mönkemeyer nur noch 18.623 Belegrechtswohnungen in ganz Hannover – ein Rückgang von 39 %.
Die Zahl der Belegrechtswohnungen hat in Bemerode aufgrund der regen Bautätigkeit am Kronsberg entgegen des stadtweit negativen Trends bisher zugenommen. 1996 gab es 897 Wohnungen, zum 31.12.2022 waren es 1.218 Wohnungen. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren umkehren.
Im Vergleich zu Hannover (15,7 %) gibt es in Bemerode überdurchschnittlich viele Haushalte mit Kindern (24,7 %). Überdurchschnittlich viele Haushalte bestehen mit Alleinerziehenden und Kindern, davon 92,5 % Frauen.
Egal ob im Bestand oder beim Neubau, wir fordern: einmal Sozialbindung, immer Sozialbindung! Die neue Wohngemeinnützigkeit der früheren Ampel-Regierung (nach der Aufhebung 1989) muss deutlich ausgebaut und zum Instrument für mittelfristig 30 % gemeinnützige Wohnungen werden. Mit Steuerbefreiungen und Privilegierung bei Fördermitteln und öffentlichen Grundstücken wollen wir starke Anreize zum Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungsmarktsektors schaffen, in dem sich die Mieten an den realen Kosten orientieren und die Profite gedeckelt werden.
In der Wohnungsgemeinnützigkeit erhalten Wohnungsunternehmen dauerhafte Steuerbefreiungen z. B. in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer dafür, dass sie dauerhaft gemeinnützig handeln, indem sie preisgünstigen und sozialen Wohnraum für Haushalte bereitstellen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegen. Sie unterscheidet sich somit in der Art und Weise sowie der Dauer der Förderung und Bindung vom Sozialen Wohnungsbau, der in der Regel durch einmalige Darlehen oder Zuschüsse geprägt ist und zeitlich begrenzt ist, Wohnungen also irgendwann ihre Sozialbindungen verlieren.
In Österreich ist der gemeinnützige Wohnungssektor als wesentlicher Träger preisgünstiger Mietwohnungen in allen Bundesländern etabliert. Insbesondere die Verschränkung der Wohnbauförderung mit der Wohnungsgemeinnützigkeit hat sich als sinnvoll erwiesen.










