Was wissen wir vom Recht?
Man packt den Ochsen bei den Hörnern und die Menschen bei der Zunge. Und ist keins menschen gmuet so herdt, das lieblich reden nit bekert.
Rechtswissenschaft als Bildwissenschaft zu betreiben, das heißt, in meinem Fall, dass man sich mit den Techniken, Routinen und Verfahren befasst, die Recht und das Wissen vom Recht übertragen und teilen. Und dabei sieht man Bilder beteiligt. Wie stellt man sich und anderen das Recht vor? Wie stellt man es, her und dar?
Wie weiß man, wovon das Recht etwas weiß, wenn das Recht zum Beispiel etwas vom Menschen, Tieren und von Dingen, von Handlungen und Beziehungen, von Herrschaft , Bindung, Freiheit oder Verbrechen, von Gefahren und Zukunftschancen, von Schuld und Verantwortung sagt? Dabei sind Bilder beteiligt. Die oratorische Praxis ist graphisch, die Schrift ist graphisch, die Foren des Rechts operieren über die Einrichtungen von Sichtbarkeit, Bücher haben Schriftbilder, die Sprache ist voller Bilder, die Rechtskulturen haben u.a. "Menschenbilder" (Böckenförde), es treten Zeugen auf, es gibt Karten und Pläne, Diagramme und Bilder als streitbefangene Objekte. Dass das Recht gebildet wird, durch Bilder übertragen und geteilt wird, das wird im Denken und Handeln reflektiert, seitdem es Spuren davon gibt, nicht erst im griechischen Denken, aber seit dem so scharf, dass man ab dieser Zeit auch mit der Geschichte des Bilderstreites zu rechnen hat. Seitdem ist umstritten, was Recht und was Bilder sind. Bestritten werden mussten Bilder aber immer, von alleine oder von selbst tat sich mit ihnen und durch sie nichts.
Das Wissen vom Bild ist dabei nicht nur ein Wissen von Objekten, die traditionell den Status eines Bildes haben, wie etwa Wand- und Tafelbilder ("tabula picta"), die Illustrationen und Graphiken auf Papier, Fotografien oder Filme. Den deutschen Begriff in andere Sprachen zu übersetzen, das lässt den Begriff nicht zerfallen, auch nicht wie "modrige Pilze" ( Hofmannsthal). Das packt diesen Begriff nur aus und verteilt ihn, gibt ihn wem und was auch immer zurück, soweit, dass sogar noch Mythos und Logos als Übersetzungen möglich sind. Bild ist auch schema, epigraphé, figura, forma, eikon, eidos, eidolon, phantasia, visio, idea, doxa, imago, vestigium, umbra, pictura, descriptio, cirumscriptio, effigie, copia, argumentum, emblem, schild, Metapher, Sinnbild, Vorstellungsbild, kartina ... und so weiter und so fort. Die Liste ist nicht abschließbar.
Wer einwendet, dass Bilder oder Begriffe von ihnen unscharf seien, der ist denkfaul. Nicht nur die Schönheit liegt im Betrachter, die Unschärfe auch. Wer behauptet, irgendwer, und seien es Juristen, würde Bilder oder etwas von ihnen ignorieren, liefert auch nur eine Formel, auf der man sich denkfaul ausruhen könnte, wenn man es wollte. Die Formel, ein Bild sage mehr als tausend Worte, die sagt weniger als ein einziger Begriff. Ein Recht sagt mehr als 1000 Worte, na und nu? Ein Mensch sagt mehr als tausend Worte, sogar ein Stein sagt mehr als tausend Worte, nicht erst wenn man ihn fotografiert. Ein Autounfall sagt mehr als tausend Worte, nicht erst wenn der Polizist ihn skizziert. Dieser Spruch ist eine magische Formel, nur muss man sich nicht von jeder magischen Formel beeindrucken lassen.
Soll man den Begriff des Bildes weit fassen? Die Redewendung, den Bildbegriff 'weit zu fassen' ist ein Bild, das im juristischen Kontext nicht gut verwendet würde, wenn man damit Unterschiede platt oder Differenzen nicht mehr wahrnehmbar machen würde. Ein gutes Bild wäre diese Redewendung, wenn sie Diffenzen wahrnehmbar, verwendbar oder wendig (etwa auf historische Entwicklungen oder Vergleiche beziehbar) macht. Das heißt aber auch, dass man, wenn den Begriff weit fasst, weiter differenziert. Entscheidend im Zugriff auf Bild-und Rechtswissenschaft scheint mir, dass man zuerst einmal im Zugriff die Geschichte des Bilderstreites nicht unterschlägt und nicht so tut, als gäbe es in Gesellschaft Instanzen, die mehr über Bilder wissen würden, die ihr Wesen und ihre Eigenschaften kennen würden. Das Bild ist und bleibt ein umstrittenes Objekt, dass durch Verfahren als Bild bestritten oder gehändelt wird und das so 'als Bild erscheint'. Das es schneller oder langsamer, beständiger oder unbeständiger, eindeutiger oder mehrdeutiger, passionierter oder unpassionierter, rationaler oder irrationaler, schwieriger oder einfacher zu lesen als andere Objekte, als andere Medien seien, das ist Züge im Bilderstreit. Aus solchen Aussagen kann man Stellungen im Bilderstreit ablesen, aber nicht etwas über ein allgemeines Wesen der Bilder.
Bild- und Rechtswissenschaft ist eine Wissenschaft der Bildung und Gestaltung von Normativität. Das heißt auch, dass man Normativität als den Effekt operationalisierter Differenz versteht, zum Beispiel als die Folge von Definitionen oder von Linienzügen. Normativität ist artifiziell, sie ist graphisch, sprachlich oder symbolisch vermittelt. Sie ist fingiert, her- und dargestellt. Man muss etwas vor das Gesetz, vor das Recht stellen, damit es eindringlich wird. Das Gesetz braucht ein Wort, Tafel und manchmal noch Präämbeln oder Lieder. Der Mensch braucht eine Maske und eine Person. Das Geschäft braucht Blicke, die sich kreuzen, eine Beobachtung des Anderen, es braucht perspektivische Apparate, es braucht zum Beispiel Foren, Messen und Märkte. Ohne Wahrnehmbarkeit ist das Recht nicht ausübbar. Die deutsche Sprache sagt, man würde Rechte wahrnehmen und meint damit ihre Ausübung, aber eben auch ihre Wahrnehmung.
Die Rhetorik ist unter anderem eine Disziplin, das heißt, dass ihr Wissen nicht nur praktisch, nicht nur implizit, nicht nur tacit knowledge ist. Das alles ist Rhetorik auch. Man weiß was von Rhetorik, noch bevor man (korrekt) sprechen gelernt hat. Man weiß etwas von Rhetorik, aber nicht unbedingt im Medium des Begriffes. Das Wissen sitzt auch in den Knien, dem Handgelenk und den Fingerspitzen, in der Kehle und der Lunge, sogar in der Bühne und dem Hintergrund. Die Rhetorik ist aber auch eine Disziplin, sie ist institutionalisiert und professionalisiert worden, sie hat einen organisierten, wissenschaftlichen Apparat bekommen und zahlreiche Theorien.
In der Geschichte des Wissens vom Recht haben sich Rangfolgen ausgeprägt. Man unterscheidet zum Beispiel den Profi vom Laien, den Advokaten vom Orator, den Juristen vom Sekretär, den Theoretiker vom Praktiker. Das Wissen vom Recht ist immer sekundär, es ist nie unmittelbar, es ist immer technisch und medial vermittelt. Immer soll es folgen und folgen lassen. Aber mit diesen Rangfolgen wird auch versucht, das Wissen vom Recht zu monopolisieren und im Sekundären eine Priorität einzurichten.
Obschon also jedes Wissen vom Recht sekundär sein soll, hat sich unter anderem eine Vorstellung ausgeprägt, nach der es qualifiziertes Wissen vom Recht geben soll, das deswegen qualifiziert sei, weil es selbst Recht ist, und zwar Recht als Wissenschaft. Daneben soll es ein 'unqualifiziertes Wissen' vom Recht geben, das alles mögliche sein kann: äußerlich, kulturwissenschaftlich, laienhaft, privat, historisch, ausländisch, exotisch, philosophisch, schlau, literarisch, witzig, zynisch, eigensinnig, subjektiv, primitiv, philosophisch, feuilletonistisch, soziologisch, anthropologisch, biologisch, (meta-)physisch, archaich mathematisch, naturwissenschaftlich, religiös, traumhaft. Angeblich hat es keine Wissenschaft so erfolgreich geschafft, nur qualifizierte Subjekte in ihrem Namen sprechen zu lassen, wie die Rechtswissenschaft. Angeblich hat keine anderer Bereich seine Sprechen so verdoppelt, wie das Recht, über das man nicht einfach so, sondern juristisch sprechen soll. Die Rechtswissenschaft ist zugangs- und kompetenzfixiert, aber das, die Einzigartigkeiten, Unverwechselbarkeiten und Unaustauschbarkeiten, das alles hängt nur an Angeblichkeiten. Das Recht ist eigenschaftsfrei, darum passt es in unterschiedlichsten Zeiten und Räumen für unterschiedlichste Verhältnisse.
Die Rhetorik rivalisiert, konkurriert und buhlt um das Wissen, das auch die Juristen Rechtswissenschaftler in Anspruch nehmen. Sie ist auch eine Wissenschaft von den Medien, Verfahren und (Kultur-)Techniken des Rechts vor den modernen Medien- und Kulturwissenschaften. Sie ist gleichzeitig eine Wissenschaft des Juridischen, eine juridische Wissenschaft. Historisch ist sie sogar selbst Rechtswissenschaft. In Maßen, die Konjunkturen unterliegen, wird die Rhetorik mal stärker, mal weniger stark auch rechtswissenschaftlich qualifiziert. Es ist fraglich, ob Rhetorik ein anderes Wissen ist und wie anders die Rhetorik ist. Es gibt umstrittene Thesen dazu, ob und wieweit die Wissenschaften vom Recht auseinandergegangen seien, wie reversibel die Entwicklung und wie porös und durchlässig das qualifizierte Wissen vom Recht geworden sei. Keine der damit aufgeworfenen Frage ist geklärt, alles ist umstritten. In der Moderne gibt es die Vorstellung, die Rechtswissenschaft habe ihr Wissen erfolgreich ausgesondert. Es gibt auch die Thesen, das sei nach der Moderne nicht mehr der Fall. Zur Aufgabe derRechtswissenschaft gehört es, das alles zu bezweifeln.
Rhetorik ist auch eine Bildwissenschaft vor den modernen Bildwissenschaften. Für die Forschung und Lehre zur Bild- und Rechtswissenschaft findet man in der Rhetorik einen historisch 'kanonisierten' Bestand an Quellen und Literaturen. Das Forschungsprojekt zu 'Warburgs Staatstafeln' setzt das voraus.