Smends Name ist untrennbar verbunden mit der »Integrationslehre«, einer Verfassungs- und Staatstheorie, die – in der Zeit der Weimarer Republik entwickelt – darauf zielte, der Verfassung mehr als bloß rechtlichen Charakter beizulegen: Darüber hinaus wirke sie auf die Verwirklichung substantieller Gemeinschaft der Staatsbürger:innen hin. Sie wird zur »Lebensordnung, die auch den grundlegenden politischen Lebensvorgang des Staates ergreift, in dem er durch die ständige fließende Einbeziehung der Einzel- nen überhaupt wirklich wird.«Vor diesem Hintergrund erhalten symbolische Gehalte erhöhten Stellenwert: Auf- merksamkeit erhalten die Flagge, die Nationalhymne, die Verfassungsurkunde in ihrer Materialität, aber auch die Person des Staatsoberhaupts als Verkörperung des Staats- wesens und seiner Einheit. Man mag darüber heute lächeln; für die Staatsrechtslehre zu Beginn des 20. Jahrhunderts stellte diese Herangehensweise aber einen klaren Bruch mit der früheren, staatsrechtspositivistischen Tradition dar, die schon im Kaiserreich an ihre Grenzen geraten war.