Um weniger Asylsuchende im Land zu haben, will Brandenburg neue Wege gehen. In einem sogenannten Dublin-Zentrum sollen Menschen unterkommen,
[...] Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (beide SPD) haben die Einrichtung eines sogenannten Dublin-Zentrums in Brandenburg vereinbart. Dieses Zentrum soll alle Geflüchteten aufnehmen, die nach Deutschland eingereist sind und hier Asyl beantragen, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben. Das Ziel dieses Zentrums ist für Brandenburgs Innenministerin klar: "Die Aufgabe ist die Rückführung von Flüchtlingen, die bereits in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt haben."
Denn diese Geflüchteten dürften laut dem sogenannten Dublin-Verfahren gar nicht hier sein und in Deutschland ihren Asylantrag bearbeiten lassen. Doch die Umsetzung dieses Dublin-Verfahrens gilt seit langem als ineffizient. Der Grund ist einfach: Viele Geflüchtete haben in den anderen EU-Staaten gar keinen Asylantrag gestellt, weil sie direkt nach Deutschland wollen. Zudem nehmen viele Nachbarstaaten Deutschlands nur sehr zögerlich Geflüchtete zurück, wenn diese über ihr Land nach Deutschland eingereist sind. [...]
"Daher gab es von den Innenministern die Aufforderung an den Bund, die Verfahren eben zu optimieren und zu verbessern", begründet Lange das Zentrum. In Brandenburg soll es nach Plänen der Innenministerin auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) entstehen. [...] Vorgesehen sind vorerst bis zu 150 Plätze, heißt es aus dem Innenministerium. Für alle Fälle biete man aber auch mehr Plätze an. Konkrete Zahlen, um wie viele Dublin-Fälle es in Brandenburg geht, wollte das Ministerium auf Nachfrage noch nicht nennen. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gab es allein im Januar in ganz Deutschland fast 6.000 sogenannte Übernahmeersuchen an Mitgliedstaaten – aber nur 539 Überstellungen.
Es soll also offenbar schnell gehen. Die Asylsuchenden, die in diesem Dublin-Zentrum untergebracht würden, hätten im Vergleich zu anderen Geflüchteten vor allem eine zusätzliche Einschränkung: Ihre Bewegungsfreiheit außerhalb der Einrichtung wäre stark eingegrenzt. "Es ist kein Gewahrsam und es sind keine Haftplätze", beschwichtigt die Innenministerin, "sondern es gibt dann eben diese Residenzpflicht, dort vor Ort zu bleiben."
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Das Dublin-III-Verfahren gilt seit 2014. Es sieht vor, dass die Länder, in denen sich Geflüchtete aktuell befinden, einen Asylantrag bearbeiten müssen, wenn andere EU-Länder, durch die die Geflüchteten zuvorkamen, Zweifel an einem gesicherten Asylverfahren aufkommen lassen. Sprich, wenn ein EU-Land entgegen seinen Verpflichtungen keinen Schutz gewährt oder Geflüchteten dort gar unmenschliche oder entwürdigende Behandlungen drohen, dann dürfen sie dorthin nicht zurückgeführt werden. Der Schutz des Menschen also steht im Vordergrund. Das zuvor angewandte Dublin-II-Verfahren kannte diese Einschränkung noch nicht. Hier waren alle EU-Staaten verpflichtet, ihrer Schutzpflicht nachzukommen. Für manche EU-Staaten, die keine Geflüchteten aufnehmen wollen, zahlt es sich also aus, Geflüchtete schlecht zu behandeln.
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