Wasserschäden durch Fugen von Duschkabinen in der Leitungswasserversicherung
„…Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008). Problemstellung: In der jüngeren Vergangenheit haben sich Zivilgerichte aller Instanzen mit wechselnden Ergebnissen mit der Frage befasst, ob die Leitungswasserversicherung Wasserschäden durch Fugen von Duschkabinen…
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