(Quelle: Haushalt 2023 der Stadt Starnberg)
Es hieß ja letztens im Stadtrat, dass es "ja mehr als eine Steuerart gäbe", mit der sich der Verwaltungshaushalt der Stadt Starnberg finanziert.
Das ist richtig - es sind im wesentlichen: Zwei
Einen Anteil an der Einkommensteuer basierend auf einem gedeckelten Jahresgehalt von ca. 70.000 EUR bei Ehepaaren
Die nahezu vollständige Gewerbesteuer der ansässigen und in der Gemeinde steuerpflichtigen Unternehmen
Wenn die Stadt also erwähnenswert mehr Einnahmen generieren möchte, kann dass erfolgen über
Ansiedelung von neuem Gewerbe
Zuzug von einer nicht unerheblichen Anzahl von Neubürgerinnen oder Neubürgern
Während bei einer Neuansiedlung von Gewerbe Folgekosten entstehen können(!) - je nachdem, wo sich die Mitarbeiter der neu angesiedelten Firmen niederlassen, sofern sie noch nicht in der Umgebung bereits wohnen -, sind die gleichen wenn nicht sogar höheren Folgekosten bei einem vermehrten Zuzug von Neubürgern garantiert.
Wer also in den Folgekosten ein zu großes Risiko für die Stadt Starnberg sieht, legt sich meiner Meinung damit fest, dass sich die Anzahl der Gewerbetreibenden in Starnberg generell nicht erhöhen darf. Die Folge ist dann auch ein Stagnieren der Gewerbesteuer und des Anteils an der Einkommensteuer.
Das heißt, dass die Stadt Starnberg mit nahezu gleichbleibenden Einnahmen auf Dauer die regelmäßig anstehenden Gehaltssteigerungen und die immer teurer werdenden Kosten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen finanzieren soll. Das mag vielleicht ein paar Jahre gut gehen, nicht aber über einen längeren Zeitraum.