Oktober 2019
Datenschutz-Faxen für die A1-Bescheinigung
Neuerdings (eigentlich seit knapp 10 Jahren, aber seit 2019 wird das wohl erst so richtig kontrolliert) sollte man bei geschäftlichen Reisen eine sog. A1-Bescheinigung dabei haben. Da geht es um eine Bescheinigung, dass man Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge in seinem Heimatland zahlt, also da, wo man seinen Wohnsitz angemeldet hat, oder so, also nicht Schwarzarbeiter ist. Nun bin ich seit vielen Jahren selbstständig und zahle keine Beiträge in derlei Kassen ein. Trotzdem brauche ich für den Besuch einer Tagung im Ausland Ende Oktober eine A1-Bescheinigung, heißt es.
Seit dem 1. Januar 2019 kann man die, so lese ich, nur noch elektronische beantragen. Es gibt einen Link zu einem pdf-Formular, in das man allerlei eintragen kann, nur bei dem Feld “Stempel und Unterschrift” stutze ich das erste Mal. Wie bekomme ich auf elektronischem Wege den Firmenstempel (In welcher Verordnung steht eigentlich, dass man sowas haben muss?) und meine Unterschrift in das Formular?
Ich vertage die Lösung des Problems, weil ich erst noch meine Rentenversicherungsnummer heraussuchen muss.
Zwischenzeitlich trudelt für einen Kollegen, der schneller war als ich und das Formular erst ausgedruckt, ausgefüllt und dann wieder eingescannt hat, um es elektronisch einzureichen, eine Antwortmail ein, dass man das so nicht bearbeiten werde. Hier zwei Bonmots aus der Antwort:
"Ab dem 01. Juli 2019 dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Anträge per Mail mehr entgegengenommen werden. [...] Da in dem vorliegenden Fall die Deutsche Rentenversicherung Bund der aktuelle Kontoführer ist, kann der Antrag entweder per FAX an die Fax-Nummer 030/865-63848 oder per Post an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Dezernat 5010, 10704 Berlin übersandt werden."
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Wegen Datenschutz nicht per Mail, sondern per Fax.
Aber es kommt noch besser (also jetzt wirklich besser, nicht im Spaß):
"Bei nicht-regelmäßigen kurzfristig anberaumten und/oder kurzzeitigen Geschäftsreisen und bei anderen sehr kurzen Entsendezeiträumen bis zu einer Woche kann es daher zweckmäßig sein, auf einen Antrag auf Ausstellung der A1 zu verzichten."
Also lassen wir es jetzt einfach sein, denn die Geschäftsreise ist von kurzer Dauer. Ich werde die Mail noch durch einen Online-Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen und als pdf abspeichern. Das muss dann reichen. Man kann das Formular zur Not auch nachreichen. Ich gehe mal die Brieftauben füttern.
(Markus Winninghoff)









