Keine Gebrauchsnachteile durch Mangel: Dennoch kein Abzug neu für alt!
BGH 7. Zivilsenat, Urteil vom 27.11.2025 – VII ZR 112/24 „…Eine Vorteilsausgleichung wegen eines Abzugs neu für alt aufgrund der Beseitigung eines Mangels kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich relativ spät auswirkt und der Besteller keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste. Dass im Rahmen von Bauprozessen, in denen um einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung oder…










