Ich spüre wie er mir meine würde nimmt...
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Verstoß gegen Grundrechte
Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauer
Heise.de berichtet über die oft unverhältnismäßige Verfahrensdauern bei der Durchsuchung von elektronischen Geräten. Die Polizei ist immer öfter dabei erst einmal Handys und Computer zu beschlagnahmen. Dann landen sie bei den IT Abteilungen der Polizei und die haben mehr als genug zu tun. So kommt es immer häufiger dazu, dass es bis zu einer Auswertung 1-2 Jahre dauert.
Inzwischen gibt es von zahlreichen Landgerichten Urteile, dass es so nicht geht, Heise.de schreibt: "Diese Zeiträume kollidieren mit den Grundrechten der Betroffenen, insbesondere dem Eigentumsrecht, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz."
Vor allem bei Bagatellen darf die Beschlagnahme nicht übermäßig in die Rechte des Betroffen eingreifen. Es muss auch unterschieden werden, ob es sich um "eine vorläufige Sicherstellung nach Paragraf 110 Strafprozessordnung (StPO)" oder eine richterlich angeordnete Beschlagnahme (Paragraf 98 StPO) handelt. Im ersteren Fall handelt es sich um "einen zügig abzuschließenden Teil der Durchsuchung" des Verdächtigen.
In jedem Fall trägt die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für eine zügige und verhältnismäßige Verfahrensdauer und muss ihr Handeln auch dokumentieren. So hat das Landgericht Gera auch festgestellt, dass die Überlastung der Behörden keinen zulässigen Grund für eine zweieinhalbjährige Verzögerung der Datenanalyse sei. Auch das Landgericht Köln hob eine Sicherstellung auf, da die Behörden Datenträger mit 56 GB zweieinhalb Jahre lang ohne Beginn der Auswertung liegen ließen.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Lange-Datentraegerauswertung-Gerichte-erkennen-Verstoss-gegen-Grundrechte-11080063.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3LK Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9365-20251204-verstoss-gegen-grundrechte.html
Runter vom Radweg!
Kaum zu glauben, was Ihr hier auf dem Titelbild seht, oder? Da geht dann nix mehr, weder für Radfahrerinnen und Radfahrer noch für zu Fuß gehende, geschweige denn Kinderwagen, Rollstühle oder ähnliches. Ich habe mal nachgeschaut: Ich habe tatsächlich schon lange keine Falschparker mehr angezeigt und auch 2023 das letzte Mal hier geschrieben. Aber das hier war mir doch eine Nummer zu dreist. Und…
Runter vom Radweg
So schön es ist, mit “Onkel Döner” wieder ein Nahversorgungszentrum an der Hauptstraße zu haben, aber das geht eben gar nicht. Rad- und Gehweg blockiert. Ich erinnere mich noch an die “Schweitzer Hütte” – Zeiten, als morgens Sattelzüge genau dort parkten, um ihre Frühstückspause zu absolvieren. Also: wehret den Anfängen! Anzeige bei weg.li ist erstellt.
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