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1998 (im Regionalkrimi „Mordsverkehr“)
Wenn die Kripo zweimal klingelt
Zufällig entdecke ich in der Stadtbibliothek meines Wohnorts Karlsruhe die 1998er Taschenbuch-Erstauflage von „Mordsverkehr“, einem Regionalkrimi von Wolfgang Burger. Das Wahndreieck auf dem Cover weckt mein Interesse, obwohl mich dieses Genre ansonsten kalt lässt. Das Büchlein wird kurzerhand einerseits zur Reiselektüre erkoren und andererseits zum Studienobjekt für die im Buch beschriebenen Kommunikationsmöglichkeiten und -gepflogenheiten bei der örtlichen Kriminalpolizei Ende der 1990er Jahre:
Ein Kriminalkommissar ist Ende 20 und hat als einziger einen PC auf seinem Schreibtisch stehen, „worum ihn die anderen nicht beneiden“. Ansonsten türmt sich auf den Schreibtischen der Kripo-Beamten „ein Berg abgegriffener Akten“.
Der Innenminister hatte den Kripo-Beamten zu Weihnachten jeweils ein neues Handy geschenkt, um „übriggebliebene Haushaltsmittel noch vor dem Jahreswechsel auszugeben“ – nicht etwa, weil das als sinnvoll oder gar für die Ermittlungsarbeiten notwendig erachtet wird.
Im Autoradio laufen Verkehrsnachrichten, deren Inhalt jedes Mal für den Handlungsverlauf relevant ist. Ebenso wird in der Tagesschau, regelmäßig in der Tageszeitung sowie „über Videotext“ die Bevölkerung über die neuesten Entwicklungen des Kriminalfalls informiert.
Beim Verhören von Verdächtigen läuft ein Tonbandgerät mit. Auch die Telefonzentrale der Polizei arbeitet mit Tonband-Kassetten, um die Anrufe mitzuschneiden. Diese Kassetten haben aber offenbar die Eigenschaft, häufig verloren zu gehen, ebenso wie Akten vom LKA, die gerne auf dem Postweg wochenlang verschwinden.
Mehrere Bekennerschreiben werden jeweils am Abend vor den Bombenanschlägen bei der Hauptpost eingeworfen, sodass sie am Tag des Anschlags an eine Tageszeitung zugestellt werden. Die Kriminaltechniker ermitteln, dass das Schreiben mit einem Textverarbeitungssystem geschrieben und mit einem „sogenannten Tintenstrahldrucker“ gedruckt wurde. Nachdem dieser als „Tintendingsbums“ bezeichnet wurde, wird eine kurze Erläuterung über die Austauschbarkeit von Tintenpatronen und deren Preis („50 Mark“) nachgeliefert.
Verdächtige werden bei der Kripo mit eigenen (vermutlich digitalen) „Täterdateien“ sowie mit „INPOL“ abgeglichen und eine „SPUDOC-Datei“ (sic!) wird zu jedem Fall angelegt. Gemeint ist „SPUDOK“, kurz für Spuren-Dokumentationssystem, in dem seit den 1970er Jahren vom Bundeskriminalamt (BKA) teils verdachtsunabhängig Daten über Bürger gespeichert wurden. Die Existenz dieser illegalen Datensammlung wurde 1982 mit der „Spudok-Affäre“ der Öffentlichkeit bekannt.
Zur Aufklärung des Kriminalfalls wird kurzerhand eine „Rasterfahndung“ angesetzt. Dabei „fütterte das Einwohnermeldeamt die Daten in seine Computer“ und die Kripo erhält daraufhin einen mehrseitigen Computerausdruck mit 157 Namen, was zu einer „Knochenarbeit“ für die kurzerhand einberufene Sonderkommission mit „10 Mann“ führt. Der letzte übrig gebliebene Verdächtige wird ferner mit einem Anruf beim Einwohnermeldeamt, mit Hilfe des Branchentelefonbuchs und einer (vermutlich gedruckten) Liste der Industrie- und Handelskammer nach insgesamt drei Tagen Arbeit ermittelt. Meldungen kommen vom BKA per Fax ins Dezernat und werden in der Ermittlungsakte abgeheftet.
Bei einer Ermittlung im Redaktionsbüro der örtlichen Tageszeitung erfährt ein Kripo-Beamter, dass alle abgedruckten Leserbriefe (vermutlich ausgeschnitten) abgeheftet werden, ca. 1000 pro Jahr. Dort stellt er zudem fest, dass in der Zeitungsredaktion „überall auf Computertastaturen herumgetippt“ und ständig telefoniert wird, und ununterbrochen Leute mit Papieren umherlaufen.
Eine junge Bauingenieurin philosophiert über die Möglichkeiten der Telearbeit. Das meiste ginge doch heutzutage problemlos per Telefon oder Fax. „Den Rest könnte man zum größten Teil problemlos per Datenfernübertragung, Videokonferenzen oder solchen Kram erledigen.“
Der Abgleich einer vom Einwohnermeldeamt vorgelegten elektronischen Liste von Verdächtigen mit der Kundendatenbank einer überregionalen Wochenzeitung aus Hamburg gestaltet sich nicht nur aus datenschutztechnischen Gründen schwierig. Die Sekretärin in Hamburg bietet schließlich an, einen „Datenauszug“ elektronisch an den „E-Mail-Anschluß“ in der Pressestelle der Karlsruher Polizei zu senden. „Das ist so was ganz Neumodisches mit Computern.“ Die Pressestelle meldet sich telefonisch beim Ermittler, dass die E-Mail eingegangen sei, allerdings könne man das ‚Attachment‘ nicht lesen.
Sicherheitshalber sollen zusätzlich zur E-Mail die Daten zusätzlich auf Diskette kopiert und per Kurier geschickt werden. Dazu schlägt sie den Intercity-Kurierdienst der Bahn vor (den es übrigens als „ic:kurier“ zum Aufschreibezeitpunkt 2019 noch immer gibt). Der ICE fährt jede Stunde und benötigt für die Strecke von Hamburg nach Karlsruhe rund 5 Stunden (zuzüglich den rund 20 Minuten Verspätung im Buch und dem Transport des DIN-A5-Umschlags zum entsprechenden „Intercity-Kurier“-Schalter). Mit der enthaltenen Diskette fährt der Ermittler zu einem „Rechenzentrum“, wo die Daten zunächst erfolgreich eingelesen und dann mit den Daten des Einwohnermeldeamts „zusammengeführt“ werden sollen. Die „ASCII-Datei“ in einem unbekannten Format stellt das „seltsame Volk in diesem Rechenzentrum“ jedoch vor eine unlösbare Aufgabe, die erst ein zufällig bekannter „Computerfreak“ in einer Hauruckaktion über Nacht mit einem selbstgeschriebenen Programm löst, das die Daten „Set für Set“ vergleicht. Dazu benötigt werden neben den zwei Disketten mit den Daten zudem ein paar DIN A4-Blätter mit „Schlüsselnummern“, mit denen z.B. die Spalte „Beruf“ codiert ist. Der E-Mail-Versand war also völlig unnötig. Erst im letzten Augenblick merkt der „Computerfreak“, dass der alte „sieben-bit ASCII-Code“ des Einwohnermeldeamts keine Umlaute beherrscht und hierfür eine Sonderbehandlung erforderlich ist.
Die Suche zum dringend Tatverdächtigen führt in ein Bürogebäude. Zur Rücksprache mit dem Dezernat nutzt der Kripo-Beamte den Festnetzanschluss vor Ort und gibt für einen Rückruf seine aktuelle Nummer durch, unter der er hier im Bürogebäude erreicht werden kann. Ob es sich um einen internen Anruf handelt oder ob das Dezernat zurückruft, lässt sich erst nach dem Abheben des Hörers herausfinden und sorgt für einige Verwirrung. Dass die Ermittler die ganze Zeit ihr Diensthandy dabei haben, fällt ihnen offenbar erst ein, als sie eine Verfolgungsjagd beginnen möchten und geklärt wird, wie man weiterhin in Kontakt bleiben könne; Die Handynummer sei bekannt und jederzeit erreichbar. Der Dezernatsleiter antwortet „Ach ja richtig. Ich werde mich wohl nie an diese neuen Dinger gewöhnen.“ Spätere Anrufe auf dem Handy gelingen problemlos, auf der Autobahn bricht jedoch einmal kurzzeitig die Funkverbindung bei der Fahrt in eine Senke ab. Immerhin werden aber die letzen Worte des Buchs übers Handy gesprochen.
Wir lernen also, dass in der Realität dieses Buches es im Gegensatz zur Zeitungsredaktion in den Amtsstuben der Kripo im Jahr 1998 mit der Digitalisierung noch nicht besonders weit her ist. Bei der fiktiven Kripo Karlsruhe zieht man ein ausgedrucktes Dokument, ein Fax oder eine handschriftliche Notiz in jedem Fall einer „Datei“ oder gar einer ominösen „E-Mail“ vor. Immerhin beschwert sich selbst die Polizeipräsidentin aber über die „unsägliche Computerausstattung“.
Handys gibt es zwar und sind auch die meiste Zeit verwendbar, die damit einhergehende Kommunikationserleichterung wird aber erst ganz zum Schluss und eher zufällig erkannt und genutzt.
Die teils leicht befremdlichen Beschreibungen der eingesetzten Technik sagen jedoch möglicherweise mehr über das Technikverständnis und das Vorstellungsvermögen des Krimiautors aus, der Dr.-Ing. der Elektrotechnik und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Buchs 46 Jahre alt ist, als über die tatsächlich von der Kripo zu dieser Zeit eingesetzte Kommunikationstechnologie.
(Und ganz nebenbei: In den Büros, bei Krisensitzungen mit der Polizeipräsidentin und mit Lokalpolitikern sowie während Autofahrten wird selbstverständlich im Dienst geraucht, nein, vielmehr pausenlos gequalmt.)
(Martin Häberle)
USA wollen europäische biometrische Datenbanken lesen
Zugriff auf alle Daten - auch wenn nur wenige reisen
📷Seit 2008 gibt es das Visa Waiver Program (VWP). Damit gestattet die US-Regierung Staatsangehörigen von 40 Ländern eine visafreie Einreise, wenn sie vorher eine Anmeldung, die Electronic System for Travel Authorization – ESTA, ausgefüllt haben. Auch ein biometrischer Reisepass muss mitgeführt werden . Das allein sind natürlich schon wieder Maßnahmen einer Zwangsdigitalisierung, die wir ablehnen - aber es ist immerhin einfacher als der Aufwand ein Visum für die USA zu beantragen.
Nun kommt eine Salamischeibe dazu: Die USA hat allen Partnerstaaten geschrieben, dass die US-Behörden "in einer Verstärkten Partnerschaft für Grenzsicherheit" (Enhanced Border Security Partnership) Zugriff auf gespeicherte biometrische Daten „unter anderem von Reisenden“ haben wollen.
Öffnung aller staatlichen Biometriedatenbanken für fremden Zugriff,
"unter anderem von Reisenden" umfasst auch die Daten derjenigen, die nie vorhaben in die USA zu reisen.
Das Schweizer Außenministerium befürchtet, der Austausch könnte also nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Gesichtsbilder oder sogar DNA-Daten umfassen. Auch deutsche Behörden machen keine genauen Angaben, welche Daten weitergegeben werden sollen.
In der Strafverfolgungsdatenbank INPOL liegen derzeit durchsuchbare Gesichtsbilder zu 3,6 Millionen Personen, davon stammen 2,2 Millionen von Asylsuchenden aus dem Ausländerzentralregister. Im Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) liegen die Daten von 5,5 Millionen Menschen. Innerhalb der EU können die Polizeibehörden gemäß der Beschlüsse von Prüm bereits jetzt auf diese Daten bei "Bedarf" zugreifen - und Großbritannien bleibt auch nach dem Brexit als "Drittstaat" Mitglied in diesem Kreis.
Vielleicht könnte die EU in ihrer geplanten Antwort an Stelle eines durckmäuserischen Einverständnisses umgekehrt den Zugriff auf die Polizeidatenbanken der USA fordern - beides stände in krassem Gegensatz zu den Vorgaben der DSGVO über Datensparsamkeit und Zweckbindung.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/neue-vorschrift-us-behoerden-verlangen-zugriff-auf-biometrische-daten-in-40-laendern/ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7969-20220329-usa-wollen-europaeische-biometrische-datenbanken-lesen.htm
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6384-20180228-polizeidatenbanken-muessen-ausgemistet-werden.htm
Polizeidatenbanken müssen ausgemistet werden
Polizeiliches Informationssystem INPOL mit gravierenden Mängeln
Auch Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte angekündigt, den kompletten Datenbestand des polizeilichen Auskunftssystems (POLAS) überprüfen zu lassen. Dabei geht es immerhin um etwa 160.000 Einzelpersonen und ein Volumen von 900.000 Datensätzen - und INPOL ist noch ein wenig "dicker".
Und warum das alles?
Beim G20-Gipfel im Sommer waren Journalisten im Nachhinein kurz vor dem Gipfel ihre Akkreditierungen entzogen worden, da sie angeblich ein Sicherheitsrisiko darstellen würden. Wir haben damals darüber berichtet (Grenzüberschreitender Datenaustausch und Einreisesperren zum G20 Gipfel). De Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat nun gravierende Mängel auch beim zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL festgestellt. Dort waren ungesetzlicherweise Personen gespeichert, gegen die nichts vorliegt. Für Freisprüche oder Einstellungen von Verfahren gat es in INPOL kein eigenes Verfahren , wie man mit den erhobenen Daten umzugehen habe. Das sei ein "ein erheblicher struktureller Mangel des bisherigen INPOL-Systems," meint Frau Voßhoff.
Das entspricht nicht ganz dem BDSG, denn dieses sieht als Gesetz mit Erlaubnisvorbehalt eine ganz klare Regelung vor: Daten für die es keine Erlaubnis zur Speicherung gibt, dürfen in keinem Fall gespeichert werden!
Zugleich stellte sie bei der Überprüfung der Daten von 32 Journalisten erhebliche Zweifel an der Qualität der gespeicherten Daten fest. Nun geht der Streit behördenintern weiter. Das BKA schiebt die Schuld bei 6 betroffenen Journalisten auf den Bundesverfassungsschutz , dessen übermittelte Daten hätten "eine maßgebliche Rolle" bei der Sicherheitsbewertung gespielt - und die waren wohl "unrichtig".
"Fahndungszettel"
Noch stärker beklagte die Bundesdatenschutzbeauftragte, dass die Namensliste mit den betroffenen Journalisten an Polizeibeamte an den Kontrollstellen verteilt wurden. Auch der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz, forderte eine grundlegende Überprüfung aller Datensätze durch die Länderpolizeien. "... Beim G20-Gipfel hat sich gezeigt, wohin es führt, wenn darin (in den Polizeidatenbanken) über Jahre veraltete, falsche und irreführende Daten angehäuft werden", kritisierte von Notz.
Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/g20-polizeidaten-101.html
und
Petition for me and Adam Driver to split Indiana in two and throw each half into the Ohio and Lake Michigan.
I’m not above throwing the entire state of Indiana into Lake Michigan if Tr*mp wins here in May.