Auch wenn es inzwischen rechtliche Zwänge gibt, sollte niemand dazu verpflichtet werden einen „Klarnamen“ zu verwenden. Als ich vor über 15 Jahren mit diesem Blog begann, habe ich lange überlegt, ob ich diesen mit meinem richtigen Namen oder einem „Klarnamen“ führen sollte. Ich habe mich dann für das Pseudonym „Stresemann“ entschieden.
Damals habe ich meine private Bloggerei und meine berufliche…
Nun hat der Bundesgerichtshof wenigstens einen kleinen Rest davon gerettet. Im Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 3/21 und III ZR 4/21 hat sich der zuständige III. Zivilsenat mit der Pflicht eines Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen.
Natürlich muss man sich anmelden, wenn man einen Dienst nutzen will, aber welche Daten sind dafür notwendig? Sicher ein Nutzername aber muss das der wirkliche Name sein? Ist die Wohnanschrift notwendig oder reicht eine E-Mail-Adresse?
Der BGH stellt in seinem Urteil fest:
Der beklagte Dienstanbieter wurde verurteilt, es zu dulden, dass der Kläger seinen Profilnamen in ein Pseudonym ändert, und dem Kläger unter Verwendung des gewählten Profilnamens Zugriff auf die Funktionen seines Nutzerkontos zu gewähren.
Es ist nicht zumutbar, dass während eines Vertragsverhältnisses die AGB so geändert werden, dass registrierte Nutzer ihre Nutzungsrechte verlieren.
Die in den neuen AGB definierte Klarnamenpflicht verstößt gegen den § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung.
Dieser Paragraf folgt dem Grundgedanken, dass der Diensteanbieter die Nutzung der Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Schön, dass auch mal ein höheres Gericht eine untere Instanz in datenschutzrechtlich positiver Weise belehrt.
Mehr dazu bei https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022013.htmlKategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ob
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8057-20220622-nutzername-muss-nicht-realer-name-sein.htm
In 5 Jahren werde ich genau diesen Blog vielleicht nicht mehr haben, aber sicherlich etwas Vergleichbares. Eine andere Domain mit einem anderen Fokus vielleicht. Meine Leser erhalte ich hoffentlich, weil man mich gerne liest und schätzt.
Blogs mit gutem Inhalt und die eine gewisse Lebensnähe vermitteln, werden immer gern gelesen – auch in 5 Jahren noch. Dafür ist der Mensch einfach zu…
Auch wenn es inzwischen rechtliche Zwänge gibt, sollte niemand dazu verpflichtet werden einen „Klarnamen“ zu verwenden. Als ich vor knapp 15 Jahren mit diesem Blog begann, habe ich lange überlegt, ob ich diesen mit meinem richtigen Namen oder einem „Klarnamen“ führen sollte. Ich habe mich dann für das Pseudonym „Stresemann“ entschieden.
Wir haben es offenbar mit einem extraterritorialen Rechtsgebiet zu tun. Wird eine Bank ausgeraubt, wird das verfolgt, selbst wenn der Täter maskiert war. Online passiert vermummten Tätern nur sehr selten was.
Christian Rainer, Chefredakteur des österreichischen Nachrichtenmagazins, fordert eine Klarnamenpflicht für Kommentare im Internet.
Quelle: spiegel.de
Anonymität vs. Facebook: Wie im Netz Hass-Postings gebändigt werden sollen
1. Online Disinhibition Effect: Der Psychologe John Suler hat den Online-Enthemmungs-Effekt im Internet bereits 2004 in einer Studie beschrieben (kostenpflichtiges PDF). Laut Suler fehlt bei der Online-Kommunikation direktes Feedback, das wir in der Offline-Welt immer bekommen - wir sehen etwa, wenn sich jemand gekränkt fühlt, errötet, vor Zorn rot anläuft und so weiter. Im Netz, wo wir auf Bildschirme und darauf dargestellte Wörter starren, fehlt dieses Feedback. Anonymität, Unsichtbarkeit, Ungleichzeitigkeit oder das Fehlen einer Autorität würden enthemmte Kommentaren, die andere beleidigen oder kränken, begünstigen, so Suler. Dass Menschen im Netz anonym sein können, ist also nur einer von mehreren Faktoren des Enthemmungs-Effekts.
2. Pseudonyme: Wie die Anbieter des Kommentar-Systems Disqus herausgefunden haben wollen, sind Nutzer von Pseudonymen (Nicknames) jene, die die meisten Kommentare schreiben (61 %, Klarnamen: 4 Prozent, anonyme Poster: 35 Prozent). Wer viele Kommentare auf seiner Seite haben will, sollte demnach pseudonyme und anonyme Postings erlauben.
3. Facebook Comments: Eine neue Studie (PDF) des britischen Forschers Ian Rowe, Professor an der Londoner University of Kent, ist zu dem Schluss gekommen, dass es bei Facebook Comments, einem kostenlosen Kommentarsystem, in dem man nur mit einem Facebook-Account schreiben kann, zivilisierter zugeht als unter den Online-Artikeln der “Washington Post”, wo anonym gepostet werden kann. “The occurrence of uncivil communicative behaviour in reader comments is significantly more common on the website version of the Washington Post where users are able to maintain their anonymity, compared to the Facebook version of the Washington Post where commenters are identified with, and accountable for, the content they produce”, so Studienleiter Rowe. “Secondly, the uncivil and impolite behaviour that was identified on the Washington Post website was significantly more likely to be directed towards others participating in the discussion, compared to the Washington Post Facebook page where instances of incivility and impoliteness were less likely to be interpersonal, and more likely to be aimed at individuals not involved in the discussion, or used as a way to articulate an argument, rather than offend others.”
4. Auswirkungen auf Artikel: Forscher der Universität Wisconsin haben herausgefunden, dass negative Online-Postings zu journalistischen Texten Einfluss auf die Wahrnehmung des Leser des Artikels haben können (NYT-Bericht). Leser würden einen Bericht als negativer empfinden, wenn darunter aggressive Psotings zu lesen sind.
5. Social-Login-Systeme: Kommentar-Systeme wie Disqus, Lifefyre, IntenseDebate oder Gigya, die Online-Medien oder Blogger unter ihre Artikel hängen können, setzen stark auf die Login-Systeme von Google, Facebook und Twitter. Auch sie versprechen, dass sich u.a. dadurch die Qualität der Diskussion verbessern soll. Zwar werden auch andere Logins z.B. via LinkedIn, AOL, Yahoo oder E-Mail angeboten, doch die drei erstgenannten Web-Firmen dominieren immer das Netz (und v.a. Mobile) immer stärker. Social Logins sind zwar bequem für die Registrierung auf einer neuen Seite (anstatt einen neuen Account anlegen zu müssen, verknüpft man seinen Facebook-, Twitter- oder Google-Account mit wenigen Klicks mit der neuen Seite), schließen aber viele Menschen von der Nutzung aus. In Österreich haben etwa 40 Prozent der Bevölkerung einen Facebook-Account, in Deutschland etwa 35 Prozent. Viel mehr Internetnutzer aber haben einen E-Mail-Account.
6. Ventilfunktion: Kaum beleuchtet ist die These, ob Online-Foren als Ventil dienen können. Denkbar wäre, dass Menschen in anonymen Postings virtuell Dampf ablassen, anstatt im Realen andere zu beleidigen oder anzugreifen. Spannend ist auch der Gedanke, den der deutsche Soziologie Stephan Humer über anonyme Hass-Postings formuliert hat: “Man sieht viel eher den echten Menschen, weil er sich nicht mehr bemühen muss, die Regeln, die seine echte Identität verlangen würde, zu erfüllen”, so Humer zu futurezone.
7. Trollen unter Klarname: Die Nutzung echter Identitäten sind kein Garant für einen zivilisierten Umgangston in Online-Foren. Einschlägige Postings etwa auf Facebook-Seiten der FPÖ, aber auch der Occupy-Bewegung zeugen davon.
8. Identitätskontrolle: Online-Medien, die auf echte Identitäten bestehen - die Huffington Post etwa will dadurch die Qualität der Kommentare heben -, stehen vor einem Problem: Außer mit einer Ausweiskontrolle ist die Klarnamenpflicht nicht umsetzbar. Bei Facebook sind Menschen tendenziell mit echtem Namen angemeldet, wenn auch etwa zehn Prozent der Profile gefälscht sind oder erfundene Namen (Psyeudonyme) haben. Mit einer beliebigen E-Mail-Adresse und einem gestohlenen Foto lässt sich in wenigen Minuten ein Fake-Profil erstellen. Der fortlaufende Betrieb eines Fake-Profils ist nicht einfach (Facebook prüft, ob sich das Profil “menschlich” verhält und nicht etwa zum Spammen dient), aber möglich.
9. Anonymität als Schutzschild: Die Möglichkeit auf anonyme Postings ist in einigen Bereichen wichtig. “Dass ein Klarnamenzwang die Qualität der Debatte erhöht, ist ein weit verbreiteter Glaube. Sicher wissen wir aber nur, dass ein solcher Zwang Nachteile mit sich bringt”, schreibt dazu Juliane Leopold, Social-Media-Redakteurin bei Zeit Online. “Leser werden ihre vertraulichen Informationen nicht unter Klarnamen teilen. Wer zum Beispiel auf seinen Verdienst als Leiharbeiter bei Amazon angewiesen ist, wird über die prekären Arbeitsbedingungen dort sicherlich nicht öffentlich schreiben, wenn ihm der Schutz der Anonymität verweigert wird. Viele internetversierte Menschen achten außerdem penibel darauf, was mit ihren Daten geschieht. Diese "digitale Bohème" verlieren Sie für Ihre Community, wenn Sie von ihr verlangen, sich unter Klarnamen zu registrieren.”
10. EU-Datenschutzverordnung: Wenn die neuen EU-Datenschutzregeln so umgesetzt werden, wie sie heute am Tisch liegen, dann müssen Internet-Dienste ihren Nutzern die Möglichkeit einräumen, sie anonym oder mit Pseudonym nutzen zu können. Klarnamenzwang bei Postings wäre dann nicht erlaubt (PDF, Seite 225).