Der #Gerichtshof der EU hat heute klar entschieden: Auch Menschen im #Dublin-Verfahren haben Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Unterkunft, Ernährung, Hygiene - aber auch Kleidung und Geld für den Alltag gehören dazu.
Damit stellt der #EuGH klar: Leistungskürzungen auf „Bett, Brot, Seife" und erst recht vollständige #Leistungsausschlüsse sind mit #EU-Recht nicht vereinbar.
Was kann diese Regierung eigentlich ❓️🤔 Richtig: NICHTS❗️🤬










