Zeitgenössische Verfassungtheorie
Entsetzlich schriftsätzlich gesagt: Zeitgenössische Verfassungstheorie muss nicht gegenwärtig oder präsent sein, sie kann entfernt sein, sich in und mit Entfernung aufhalten. Zeitgenössische Verfassungstheorie ist keine gegenwärtige Verfassungstheorie. Zeitgenössische Verfassungstheorie muss nicht auf der Höhe der Zeit sein, sie kann archäologisch und durch ihre sedimentäre Geschichte operieren. Die zeitgenössische Verfassungstheorie verfasst auch etwas. Einmal hieß es, zeitgenössische Verfassungstheorie sei ein epistemisches Kapillar. Zeitgenössische Verfassungstheorie ist eine Schopf aus feinen und verzweigten Fäden, kleinsten Gefäßen, Vasen oder vagen Objekten. Zeitgenössische Verfassungstheorie sollte Zeit und Genossen haben und aus beidem was machen. Gleichzeitigkeit ist ohnehin ein Gerücht, man ist nicht einmal mit sich selbst gleichzeitig in einem Raum. Zeitgenossenschaft kann zu jeder Zeit aufgebaut werden, nicht nur zu der Zeit, die gegenwärtig sein soll. Man kann zur Antike eine zeitgenössische Beziehung aufbauen. Warburg tut es ja. Zeitgenössische Verfassungstheorie kann im Verhältnis zur gegenwärtigen Verfassungstheorie und zu allen möglichen Zeiten unzeitgemäß sein. Zeitgenössisch ist contemporary, aber nicht mit allen, auch nicht mit allen Zeiten. Insofern kann contemporary auch nontemporary sein, als das Verhältnis zu bestimmten Zeiten negieren. Sie kann mit und zu einer anderen Zeit als der Gegenwart synchronisiert werden.
Zeitgenössische Verfassungstheorie sei eine Echowissenschaft, der etwas vorausginge, das müssten nicht die eigenen Unterscheidungen sein. Das Versprechen so einer zeitgenössischen Verfassungstheorie soll nicht darin liegen, eine höhere und stabilere Rechtsschicht einzurichten und in abstrakteren, 'zeitloseren' Sätzen zu fassen. Das Versprechen läge darin, die Reflexivität in seine Exzentrik zu institutionalisieren.
Das Recht ist exzentrisch, es kommt auch exzessiv vor. Zeitgenössische Verfassungstheorie teilt den Begriff der Verfassungen auch mit anderen Theorien als Rechtstheorien. Den Verfassungsbegriff teilt die Rechtswissenschaft zum Beispiel mit Bruno Latour und der Akteur-Netzwerk-Theorie. Nicht erst durch diese Teilung wird der Begriff ein hybrid, er ist schon immer ein Hybrid gewesen, er wurde schon immer geteilt. Latour denkt das Teilen nur noch einmal neu, nämlich auch als Kreuzen (er analysiert das Teilen Kreuzen als Reinigungs- und Übersetzungsarbeit). Verfasst wird damit immer schon mehr als eins und weniger als eins. Eine Verfassung verfasst das Recht, indem sie auch einen Text verfasst, auch Politik verfasst. Wenn man Grundrechte als Institutionen betrachtet, dann kommt noch mehr dazu: Die Menschenwürde, die Person, der Körper, die Gesundheit und Unversertheit, die Gleichheit, der Glauben, das Gewissen, das Bekenntnis, die Meinungen und Medien, die Informationen, die Kunst und die Wissenschaft, kurz: alles das, was dann Institution sein soll, ist dann auch 'verfasst'. Woran Gunther Teubner arbeitet, die Verfassungsfragmente und alles das, was konstitutionalisiert sein soll, das ist dann auch verfasst. Die Medien wurden schon erwähnt, das Digitale, die Unternehmen, die Arbeiterschaft, die Bilder, die Natur, der Wald, eine Küste, eine Stadt, ein Sumpf: Die Verfassung vermehrt sich vielleicht nicht, bricht sich aber (wie das Licht auf Oberflächen, die es in andere Richtung werfen) und zieht lauter Nebenverfassungen an. Diese Anziehung kann eine Attraktion sein, vielleicht ist es ein vestimentärer Vorgang und ein Trachten. Theoretisch, wir sprechen hier von Verfassungstheorie.
Biographie nennt man u.a. eine Zuspitzung/ Schmaler-werden oder Verdünnung, ein Hinaus- oder sogar Auslaufen, mit dem sich die Anzahl der Möglichkeiten irgendwann doch reduziert.
Man denkt lange, man folge fleissig dem kybernetischen Imperativ und handele stets so, dass die Anzahl seiner Möglichkeiten sich erhöhen würden. Man hat auch verinnerlicht, dass man nichts auf der Welt tun will, um eine Ausrede dafür zu haben, was man nicht tun. Und dann, dafür muss man nicht De senectute lesen, merkt man doch, dass man selbst schon eine zeitlang hinausläuft und auch schon nicht nur auf etwas hinausläuft, sondern aus vielen Dingen bereits hinausgelaufen ist. Man denkt immer noch nur an das, was man vor hat und vor sich hat und merkt dann doch irgendwann, dass man bereits etwas hinter sich gelassen hat und bereits mehr als eine Welt hinter sich (aber immer noch im Rücken) hat. Dafür muss man sich auch nicht die aktuelle Austellung von Michael Kerstgens im Fotografieforum anschauen (der dort einen Teil der Welten, die einem untergegangen sind, zeigt).
Vielleicht ist man noch nicht aus der Verfassungstheorie gelaufen, aber viele ihrer Möglichkeiten hat man bereits hinter sich gelassen. Der Möglichkeit geht es dann wie dem Menschen: Bald sie fort ist und sie kommt nimmermehr. Wer versucht, seine Vergangenheit zu reparieren, der ist auf dem schnellsten Weg in die Hölle. Also mit Kybernetik und Verfassungstheorie, mit Systemtheorie und Verfassungstheorie oder mit Akteur-Netzwerk-Theorie und Verfassungstheorie wird das in meinem Leben nicht mehr so viel. Ich lerne lieber noch Sanskrit, verbessere hoffentlich mein Portugiesisch (die Sprache des römischen Westends) und mein Russisch (die Sprache des römischen Ostends); meine Schneekenntnisse und meine Tourenfähigkeiten versuche ich zu halten und leicht auszubauen; meinen Umgang mit Hunden versuche ich weiterhin zu perfektionieren und meine Neugierde so lange wie möglich maßlos gierig zu halten, dafür nehme ich jede Oberfläche und Oberflächlichkeit sowie jede Beule und alle Kosten in Kauf, denn man bezeugt und bereist die Welt nur einmal und wie Christoph Schlingensief gesagt hat: So schön wie auf der Erde kann es im Himmel gar nicht sein. Den Blick für die Zeit von Objekten (und damit ihre Regung) versuche ich weiterhin zu schärfen (mit dem räumlichen Vermögen, also zum Beispiel damit, dreidimensionale Objekte auf zweidimensionaler Fläche zu zeichnen tue ich mich bis heute schwer, das wird nie den Lehmboden der Begabung erreichen).
Aber was bringt das der Verfassungstheorie? Verfassungstheoretisch wird etwas in Zukunft bleiben, wenn es auch mit Bildern und Kulturtechniken zu tun hat. Wenn das Verfassen oder das Instituieren, das Konstituieren oder das Restituieren Kulturtechniken sind, dann kann ich in Zukunft dazu doch was sagen. Wenn und soweit Würde Kulturtechnik ist (dig-, dok-, dec-) und mit Bildgebung, schirmen, blicken, bilden, betrachten zu tun hat, dann kann ich was dazu sagen. Das gilt auch für die Person, die Kulturtechnik Maskierung, das Personalisieren und für das Persönlich-werden, die Stellung des Personals...und so weiter.