Spätere Nachbesserung: geänderte Regeln der Technik gelten
Deutschland: „…Erfolgt die Mängelbeseitigung später nach Abnahme und haben sich inzwischen die Regeln der Technik geändert, sind diese neuen Regeln vom Auftragnehmer einzuhalten. Dabei entstehende Mehrkosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Entsteht ein Mehrwert für den Auftraggeber, hat er diesen jedoch auszugleichen. Falls eine Mängelbeseitigung nach der Abnahme des Werkes erst zu einem…
















