Vertragsgemäßer Zustand muss immer beibehalten werden
Vertragsgemäßer Zustand muss immer beibehalten werden
„…Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Dabei kommt es im Gegensatz zu § 536 Abs. 1 BGB nicht darauf an, ob ein Mangel die Tauglichkeit der Mietsache zum Gebrauch erheblich oder nur unerheblich beeinträchtigt. Abzustellen für den Umfang der Verpflichtung des Vermieters ist vielmehr auf den Zustand der Mietsache bei…
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