Mindestsätze der HOAI gehören der Vergangenheit an!
„…Das Honorar des Architekten richtet nunmehr nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Eine Bindung der Parteien an Mindest- und Höchstsätze besteht nach der Neufassung der HOAI (2021) nicht mehr….“ Quelle und Volltext: ibr-online.de
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