So richtig erst seit Februar 2021, aber auch schon Jahre davor
Copyright Claims als Vorgeschmack auf Upload-Filter
Seit ein paar Wochen mache ich wieder mehr Musik. Wegen “Corona” sind meine Band-Aktivitäten zwar komplett zum Erliegen gekommen. Aber bevor ich es ganz sein lasse, hat es mich dann doch gepackt, mich mal mehr mit Home-Recording zu probieren, zumal ich dafür von Thomas W. ein tolles Audiointerface und andere nützliche Dinge bekommen habe. Das Interface hängt an einem inzwischen betagten iMac, auf dem Logic Pro X als DAW läuft (Digital Audio Workstation - man könnte auch digitale Bandmaschine sagen).
Ich kann mir vielleicht gerade noch ein paar hübsche Akkordfolgen aus den Fingern saugen, aber zum Texten reicht es dann nicht mehr, also werden Songs nachgespielt. Molinarius fragt mich, wie ich das denn mit den Urheberrechten handhabe. Ich zucke virtuell mit den Schulter und meine nur: Das klärt Youtube dann schon. Die melden sich, wenn man was Verbotenes tut. Vor Jahren wurden mal drei Songschnipsel von einem Prince-Konzert entfernt. Ansonsten bekommt man im Backend nur irgendwann die Meldung, dass jemand die Urheberrechte beansprucht (was ja vollkommen ok ist) und man das Video nicht monetarisieren kann. Hab ich nicht vor, allerdings frage ich mich, warum die Kohle nicht entweder an den Urheber gehen, oder man sie sich teilen könnte. Naja. Soll nicht mein Problem sein.
Jedenfalls nehme ich mit meinen diversen Instrumenten - mehr schlecht als recht - erst einen Song aus Rocky Horror Picture Show und ein paar Tage später von Neil Young auf. Unmittelbar mit dem Upload-Ende blitzt beide Male auch schon ein Copyright Claim auf.
Das geht echt schnell, denke ich so bei mir und lässt mich erahnen, was auf uns zukommt, wenn erst mal die vor einiger Zeit auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie zur Urheberrechtsreform in nationales Recht umgesetzt und angewandt wird. Und ich wundere mich auch, welche eigenartigen Namen für die Urheberrechteinhaber aufgeführt sind.
Von Peter Frampton und Rio Reiser habe ich auch je einen Song aufgenommen. Da sind bislang noch keine Rechte beansprucht worden, dafür aber für eine umgetextete, kaum erkennbare Version von “Wish you were here” in einem rund 25 Jahre alten knapp halbstündigen VHS-Video, das ich vor kurzem digitalisiert und hochgeladen habe (aus gutem Grund nicht öffentlich). Das enthält auch noch ein paar Zeilen von “Come as you are” von Nirvana. Von dort hat sich aber bislang noch niemand gemeldet. Entweder sind die dort cooler, oder es ist wirklich nicht zu erkennen. Die Stücke von Peter Frampton und Rio Reiser sind aber (meines Erachtens) durchaus zu erkennen.
Jedenfalls bin ich gespannt, was die nähere Zukunft in dieser Richtung bringt und wie sehr sie Youtube, Twitter, Instagram, Facebook, aber auch die vielen kleineren Plattformen verändern wird, wenn auf einmal Hinz und Kunz irgendwo seine Urheberrechte beansprucht. Bis zum Sommer muss es das nationale Gesetz ja geben. Dann ist vermutlich Schluss mit lustig.
(Markus Winninghoff)










