17. Oktober 2019
Zu nah am Wasser geparkt
Abends gehe ich zu einem Konzert im Festsaal Kreuzberg. Google empfiehlt mir, mit der Ringbahn bis zur Station Treptower Park zu fahren. Von dort sind es dann noch ein paar hundert Meter, für die ich ein Mobike miete.
Direkt nach dem Abstellen des Rads am Zielort bekomme ich sowohl in der Mobike-App als auch per SMS den Hinweis, ich hätte in einer Verbotszone geparkt und dafür würde mir jetzt eine Strafgebühr von € 5 berechnet. Auf der Karte in der App sieht man, dass diese Zone recht großzügig den Uferbereich des nahe gelegenen Flutgrabens einschließt. Das Abstellen 30 m weiter östlich wäre aber offenbar in Ordnung gewesen. (Die von Kathrin hier erwähnte einmalige kostenlose Verwarnung habe ich bereits bei einer anderen Gelegenheit kassiert.)
Ich werde auch darauf hingewiesen, dass mir die Gebühr zurückerstattet wird, wenn ich das Rad (oder ein anderes Mobike) innerhalb einer Stunde aus der Verbotszone in den erlaubten Bereich bewege. Da ich noch auf Freunde warte, habe ich einige Minuten Zeit. Allerdings kann ich das Rad nicht ohne Weiteres erneut ausleihen, da ich Mobike jetzt € 5 schulde und deswegen offenbar mein Monatspass ausgesetzt wurde.
Das Rad einfach die paar Meter zu tragen hätte vermutlich nicht den gewünschten Effekt, da dann ja nicht klar wäre, dass ich die gute Tat begangen habe. Ich muss also zunächst in der Mobike-App die € 5 per Kreditkarte auf mein Kundenkonto einzahlen, kann dann – kostenlos – das Rad erneut leihen, es 30 Meter weit schieben, mich in der Kartenansicht der App nochmal versichern, dass es jetzt legal parkt und es dann abschließen.
Folgt es psychologischem Kalkül, dass man bei Verstößen vorübergehend das ‘Du’ entzogen bekommt?
Die € 5 werden mir natürlich nicht zurücküberwiesen, sondern verbleiben als Guthaben auf meinem Mobike-Kundenkonto. So könnten sie aber immerhin das Procedere bei einem erneuten Parkverstoß vereinfachen.
(Virtualista)











