Mit Mitteilung Nr. 1/26 vom 2. März 2026 stellt das DPMA klar, dass bei der amtlichen Recherche künftig auch externe elektronische Quellen – gegebenenfalls unter Einsatz von KI – genutzt werden können. Gleichzeitig wird ein Restrisiko eingeräumt, dass Inhalte aus nicht offengelegten Patentanmeldungen Dritten zugänglich werden könnten. Für Patentanwälte und IP-Verantwortliche wirft das neue Fragen auf: Wie verändert sich die Beratung bei Neuanmeldungen? Sollten Recherche- oder Prüfungsanträge erst nach Offenlegung gestellt werden? Und welche organisatorischen und haftungsrelevanten Konsequenzen ergeben sich daraus für Kanzleien und Unternehmen? In meinem neuen Fachartikel ordne ich die DPMA-Mitteilung ein und zeige, welche praktischen Schritte Patentanwälte jetzt beachten sollten – von Mandantenaufklärung über Risikodokumentation bis hin zu KI-Governance in der Kanzlei. Les den Artkel: https://www.linkedin.com/pulse/ki-der-amtlichen-recherche-beim-dpma-patentanw%25C3%25A4lte-bei-1eq7e









