WICHTIG: Kindeswohlgefährdung: Schwerbehindertes Kind, Trennung von Eltern verboten? Art.23 Abs.4 und Abs.5 der UN - Behindertenrechtskonvention
WICHTIG: Kindeswohlgefährdung: Schwerbehindertes Kind, Trennung von Eltern verboten? Art.23 Abs.4 und Abs.5 der UN – Behindertenrechtskonvention
Piratenpartei klärt auf! AG Behindertenrecht/UN-Behindertenrechtskonvention
Art.23 Abs.4 und Abs.5 der UN – Behindertenrechtskonvention machen deutlich, daß kein behindertes Kind gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden darf.In keinem Fall darf ein Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden.
In Fällen…
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