"Eigene Gefahr" von Gerichten nicht anerkannt
Wer sich nach wie vor über die abgesperrten Wege aufgrund von winterlichen Verhältnissen wundert, den möchte ich folgende Information gerne weitergeben.
Nachdem selbst eine Richterin eines deutschen Gerichtes sich über diesen Zustand zunächst gewundert hat, musste sie jedoch nach eigener Recherche von deutschen Gerichtsurteilen zugeben, dass
die deutsche Rechtsprechung leider die Schilder "Betreten auf einige Gefahr" etc. als nicht ausreichend erachtet und entsprechenden Klägern Recht gibt.
Solange die deutsche Rechtsprechung Klägern Recht gibt, die auf Wegen, die nicht gestreut wurden, trotz Hinweis "Auf einige Gefahr" hinfallen und klagen, hat die Stadt zwei Optionen:
A) Es auf Klagen ankommen lassen und für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren entsprechende Kosten haben: dann werden sicherlich einige sagen, wozu denn wieder Geld unnütz auf Kosten der Steuerzahlers ausgegeben wird.
oder B) Die Wege sperren, so dass sich dann wieder andere Bürger fragen: Was soll das denn? Haben denn die denn keinen gesunden Menschenverstand? Man kann es drehen und wenden wie man will. Die Stadt verliert in jedem Fall. Sie bzw. der Stadtrat haben sich als für die eine Richtung entschieden, die ich gut nachvollziehen kann.












