Vereidigungen, Bürgermeister, Ausschüsse, Referenten und nichts mehr ...
(M)ein Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 04.05.2026:
TOP 1 Eröffnung der Sitzung und ökumenisches Gebet
Der Erste Bürgermeister ist erkrankt. Herr Pfister als "Alterspräsident" eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Es wurde form- und fristgerecht geladen. Der Stadtrat ist beschlussfähig.
Die Amtsleiter werden noch einmal namentlich vorgestellt:
Frau Rommel: Schulen, Vereine, Soziales
Frau Spielbauer: Wahlen, Öffentliche Sicherheit, Feuerwehr
Frau Lechner: Bauen, Liegenschaften
Frau Sontheim: Betriebshof
Herr Beck: Kommunalrecht und Personal und der Rest
TOP 2 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG); Vereidigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Stadtratsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.
Die Eidesleistung entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Stadtratsmitglied der Stadt Starnberg gewählt wurden.
Der Eid ist deshalb von folgenden Stadtratsmitgliedern zu leisten:
Anton Bauer, Teresa Falk, Claudia Gaßner, Severin Kistner, Malte Klussmann, Martina Neubauer, Catherina Schropp, Nadine Wackerl, Andreas Weger, Robert Weiß, Stefan Zeil
Der Eid kann, auch bei unterschiedlicher Form, von allen neu gewählten Stadtratsmitgliedern gleichzeitig geleistet werden.
Es gibt eine Pause für ein Gruppenfoto des neuen Stadtrats - 2020 ist das ja aufgrund von der Pandemie ausgefallen.
(Anm. d. Verf.: Das nutzen wir einmal für das erste Fraktionsfoto.)
TOP 3 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister
Kommunale Wahlbeamte erhalten neben ihrem Grundgehalt auf der Basis des Art. 46 KWBG zusätzlich eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abgeltung der durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Sie muss sich innerhalb der in Anlage 2 zum KWBG bestimmten Rahmenbeträge halten und ist durch Beschluss festzusetzen (Art. 46 Abs. 2 Satz 1 KWBG). Der Rahmen erstreckt sich derzeit zwischen 267,14 € bis 878,10 € monatlich.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat - wie bisher, monatlich den Höchstbetrag des in Anlage 2 (zu Art. 46 Abs. 1) zum KWBG bestimmten Rahmenbetrages für Erste Bürgermeister von kreisangehörigen Gemeinden (878,10 € monatlich) abzüglich des im Rahmen der Konsolidierung des städtischen Haushalts festgelegten monatlichen Betrages in Höhe von 50 €. Dieser Betrag entspricht dem Betrag um welcher die monatliche Stadtratsaufwandsentschädigungspauschale reduziert wurde.
Die Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister beträgt monatlich den Höchstbetrag des in Anlage 2 (zu Art. 46 Abs. 1) zum KWBG bestimmten Rahmenbetrages für Erste Bürgermeister von kreisangehörigen Gemeinden abzüglich 50,00 € (derzeit: 878,10 € -50,00 € = 828,10 € monatlich).
TOP 4 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister gem. Art. 35 GO
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO ist vom Stadtrat mindestens ein weiterer Bürgermeister bzw. eine weitere Bürgermeisterin aus seiner Mitte zu wählen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die Wahl von zwei weiteren Bürgermeistern bzw. zwei weiteren Bürgermeisterinnen sinnvoll ist.
Für die Wahlzeit 2026 bis 2032 werden zwei weitere Bürgermeister bzw. zwei weitere Bürgermeisterinnen gewählt.
TOP 5 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Wahl der weiteren Bürgermeister gem. Art. 35, Art. 51 Abs. 3 GO
Gem. Art. 51 Abs. 3 GO werden Wahlen in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält weder eine Bewerberin noch ein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Die Gewählten haben die Annahme der Wahl vor der Vereidigung schriftlich zu erklären (Art. 9 KWBG).
Herr Beigel: Die CSU schlägt als 2. Bürgermeisterin Frau Angelika Kammerl vor.
Herr Landwehr: Die WPS schlägt als 2. Bürgermeisterin Frau Anke Henniger vor.
Als 2. Bürgermeister/in wurde gewählt: Frau Angelika Kammerl (20 Stimmen), Frau Anke Henniger (10 Stimmen)
Herr Dr. Hauser: Die SPD schlägt Frau Christine Falk vor.
Herr Dr. Glogger: Die WPS schlägt als 3. Bürgermeisterin Frau Anke Henniger vor.
Als 3. Bürgermeister/in wurde gewählt: Frau Christiane Falk (12 Stimmen), Frau Anke Henniger (10 Stimmen)
(Anm. d. Verf.: Und 8 ungültige Stimmen, weil einige nur den Nachnamen geschrieben haben, es aber zwei Stadträtinnen mit dem Nachnamen Falk gibt. Es gibt jetzt eine Stichwahl zwischen Frau Christiane Falk und Frau Anke Henniger.)
Als 3. Bürgermeister/in in der Stichwahl wurde gewählt: Frau Christiane Falk (21 Stimmen), Frau Anke Henniger (9 Stimmen)
TOP 6 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG) und des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG); Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Gemäß § 38 Abs. 1 BeamtStG haben Beamtinnen und Beamte einen Diensteid zu leisten. Gemäß Art. 27 KWBG ist dieser Eid zu Beginn der ersten Sitzung der neuen Amtszeit zu leisten.
Der Eid hat folgenden Wortlaut:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten (Art. 27 Abs. 2 KWBG). Den Diensteid nimmt der Erste Bürgermeister ab. Der Eid entfällt bei einer nahtlosen Wiederwahl als weitere Bürgermeisterin.
TOP 7 Vollzug des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte (KWBG); Festsetzung der Entschädigung für die weiteren Bürgermeister
Gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG erhält ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister oder eine ehrenamtliche weitere Bürgermeisterin neben als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter und kommunale Wahlbeamtin. Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des oder der Vertretenen. Die Entschädigung wird zu Beginn jeder Amtszeit im Einvernehmen mit dem weiteren Bürgermeister bzw. der weiteren Bürgermeisterin durch Beschluss festgesetzt. Die Berechtigten können auf die festgesetzte Entschädigung weder ganz noch teilweise verzichten. Unter Beachtung der Vorgabe, dass die Entschädigung für die Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen nicht höher sein darf als die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister, ist der Stadtrat in seiner Entscheidung über die Höhe frei.
Für die weiteren Bürgermeisterinnen galt bisher Folgendes:
Die Zweite Bürgermeisterin erhält ab dem 1. Mai 2020 folgende Entschädigung:
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 10 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 936,97 €). Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall des Ersten Bürgermeisters ab dem dritten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters je Vertretungstag gewährt.
Die Dritte Bürgermeisterin erhält ab dem 1. Mai 2020 folgende Entschädigung:
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 5 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 468,49 €). Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall des Ersten Bürgermeisters ab dem dritten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters je Vertretungstag gewährt.
Herr Beigel (CSU): Beide vertretende Bürgermeisterinnen sollen 10% als Pauschale und schon ab dem 1. Vertretungstag einen Ausgleich erhalten.
Herr Dr. Sengl (B90/Grüne): Er stimmt generell zu. Kann man das nicht zeitlich begrenzen.
Herr Mignoli (BLS): Er ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage dagegen. Das bestehende Modell hat sich bewährt.
Herr Zeil: Ihm fehlen Informationen, wie lange der aktuelle Zeit andauert. Die FDP ist dagegen.
Frau Neubauer (B90/Grüne): Bis vor 12 Jahren war die Entschädigung noch viel höher. Auch die 3. Bürgermeisterin hat in den letzten Jahren viel Präsenz gezeigt.
Frau Pfister (BMS): Wie hoch ist der Betrag? Kann man das befristen?
Herr Beck: Befristen kann man das wohl nicht.
Frau Meyer-Bülow (CSU): Sie bittet "bis auf Weiteres" im Antrag zu ergänzen.
Antrag Herr Beigel (CSU):
Der Zweite Bürgermeister/ Die Zweite Bürgermeisterin und der Dritte Bürgermeiste / die Dritte Bürgermeisterin erhält bis auf Weiteres ab dem 1. Mai 2026 folgende
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 10 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 936,97 €). Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall des Ersten Bürgermeisters ab dem ersten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters je Vertretungstag gewährt.
Der Zweite Bürgermeister/ Die Zweite Bürgermeisterin erhält ab dem 1. Mai 2026 folgende
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 10 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 936,97 €). Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall des Ersten Bürgermeisters ab dem dritten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters je Vertretungstag gewährt.
Der Dritte Bürgermeister/ Die Dritte Bürgermeisterin erhält ab dem 1. Mai 2026 folgende Entschädigung:
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 5 % der Besoldung des Ersten Bürgermeisters festgesetzt (derzeit 468,41 €). Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchst. b) fallen.
b) Neben der Entschädigung nach Buchst. a) werden für den Vertretungsfall des Ersten Bürgermeisters ab dem dritten Vertretungstag 1/30 der Besoldung des Ersten Bürgermeisters je Vertretungstag gewährt.
Die Zweite Bürgermeisterin Frau Angelika Kammerl übernimmt die Sitzungsleitung.
TOP 8 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Fortgeltung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) regelt der Stadtrat folgende Angelegenheiten:
Die Festlegung, welche Ausschüsse gebildet werden und aus wie vielen Mitgliedern ein Ausschuss bestehen soll.
Die Festlegung der Entschädigung für ehrenamtlich tätige Stadtratsmitglieder.
Die Festlegung, ob die weiteren Bürgermeister ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig sein sollen.
Mit dem IMS vom 08.04.2020 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit, dass zur Entlastung der konstituierenden Sitzung vorerst die Fortgeltung der Geschäftsordnung sowie der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts des vormaligen Stadtrates beschlossen werden sollte.
Der Stadtrat beschließt die Fortgeltung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 03.04.2025 bis zum Erlass einer neuen Satzung.
TOP 9 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Fortgeltung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg
Gemäß Art. 45 Abs. 1 GO hat sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung (GeschO) ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der kommunalen Organe während der sechsjährigen Wirkungszeit. Die GeschO enthält in Ergänzung der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regelungen zu Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitungen der Sitzungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Organe trotzdem zu gewährleisten empfiehlt die Verwaltung bis zu einem Neuerlass die Fortgeltung der bisherigen GeschO. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen der Beschlussvorlage Nr. 2026/144 (Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Fortgeltung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts) Bezug genommen.
Der Stadtrat beschließt die Fortgeltung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg in der Fassung vom 01.10.2025 bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (2026-2032).
TOP 10 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bzw. der Geschäftsordnung für den Stadtrat (GeschO); Besetzung der Ausschüsse des Stadtrats der Stadt Starnberg
Der Stadtrat der Stadt Starnberg hat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts folgende ständige Ausschüsse bestellt (Art. 32 Abs. 1 GO, § 2 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts). Gemäß § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg für den Stadtrat sind für die Ausschussmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich zu bestellen. In den Ausschüssen nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Berücksichtigung von Ausschussgemeinschaften gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Stärke vertreten. Die Sitze werden dabei nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt (Art. 33 Abs. 1 GO, § 6 Abs. 1 S. 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg). Haben dabei mehrere Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschlägeder betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen (Art. 33 Abs. 1 Satz 3 GO i. V. mit § 6 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg).
Partei / Wählergruppe: Stimmen - Sitze im Stadtrat
Fraktion: Sitze im 12-Ausschuss / Sitze im 8-Ausschuss / Sitze im 7-Ausschuss
Den Vorsitz in den Ausschüssen führt gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Erste Bürgermeister. Im Rechnungsprüfungsausschuss ist aus den Reihen seiner Mitglieder ein Vorsitzender bzw. eine Vorsitzende zu bestellen.
In die vom Stadtrat der Stadt Starnberg gebildeten Ausschüsse werden berufen:
(Anm. d. Verf.: Auf meine Anfrage, die Ausschussbesetzungen vorab ab auch dem Blog zugänglich zu machen, sind leider nicht alle vertretenden Parteien und Gruppierungen nachgekommen. Die fehlenden Namen können dann später unter stadtrat-starnberg.de nachgelesen werden.)
Haupt- und Finanzausschuss
CSU: Thomas Beigel (Angelika Kammerl, Nadine Wacker, Robert Weiß), Ludwig Jägerhuber (Fritz Obermeier, Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Rudolf Zirngibl), Matthias Frühauf (Robert Weiß, Angelika Kammerl, Nadine Wacker), Andreas Weger (Rudolf Zirngibl, Fritz Obermeier, Dr. Charlotte Meyer-Bülow)
Grüne: Angelika Fränkel (Franz Sengl, Catharina Schopp), Severin Kistner (Martina Neubauer, Johannes Richtmann)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Claudia Gaßner)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
CSU: Ludwig Jägerhuber (Matthias Frühauf, Fritz Obermeier, Dr. Charlotte Meyer-Bülow), Angelika Kammerl (Robert Weiß, Nadine Wackerl, Thomas Beigel), Rudolf Zirngibl (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Matthias Frühauf, Fritz Obermeier), Andreas Weger (Thomas Beigel, Robert Weiß, Nadine Wackerl)
Grüne: Johannes Richtmann (Severin Kistner, Catharina Schopp), Franz Sengl (Martina Neubauer, Angelika Fränkel)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Claudia Gaßner (Dr. Thorsten Schüler)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
CSU: Dr. Charlotte Meyer-Bülow (Angelika Kammerl, Thomas Beigel, Nadine Wacker), Rudolf Zirngibl (Fritz Obermeier, Ludwig Jägerhuber, Andreas Weger), Matthias Frühauf (Nadine Wackerl, Angelika Kammerl, Thomas Beigel), Robert Weiß (Andreas Weger, Fritz Obermeier, Ludwig Jägerhuber)
Grüne: Franz Sengl (Angelika Fränkel, Catharina Schropp), Severin Kistner (Johannes Richtmann, Martina Neubauer)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Claudia Gaßner)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
CSU: Fritz Obermeier (Matthias Frühauf, Ludwig Jägerhuber, Thomas Beigel), Dr. Charlotte Meyer-Bülow (Rudolf Zirngibl, Andreas Weger, Angelika Kammerl), Rober Weiß (Thomas Beigel, Matthias Frühauf, Ludwig Jägerhuber), Nadine Wackerl (Angelika Kammerl, Rudolf Zirngibl, Andreas Weger)
Grüne: Martina Neubauer (Johannes Richtmann, Angelika Fränkel), Catharina Schropp (Franz Sengl, Severin Kistner)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Claudia Gaßner (Dr. Thorsten Schüler)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
Projektausschuss Bahnhof See
CSU: Ludwig Jägerhuber (Robert Weiß, Nadine Wackerl, Dr. Charlotte Meyer-Bülow), Angelika Kammerl (Matthias Frühauf, Rudolf Zirngibl, Fritz Obermeier), Thomas Beigel (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Robert Weiß, Nadine Wackerl), Andreas Weger (Fritz Obermeier, Matthias Frühauf, Rudolf Zirngibl)
Grüne: Severin Kistner (Franz Sengl), Martina Neubauer (Catharine Schropp)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Claudia Gaßner)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
Projektausschuss Verkehrsentwicklung
CSU: Matthias Frühauf (Andreas Weger, Angelika Kammerl, Fritz Obermeier), Dr. Charlotte Meyer-Bülow (Thomas Beigel, Ludwig Jägerhuber, Nadine Wackerl), Rudolf Zirngibl (Fritz Obermeier, Andreas Weger, Angelika Kammerl), Rober Weiß (Nadine Wackerl, Thomas Beigel, Ludwig Jägerhuber)
Grüne: Johannes Richtmann (Angelika Fränkel), Franz Sengl (Severin Kistner) ...
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Claudia Gaßner)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
Projektausschuss für Feuerwehr- und Rettungsdienstangelegenheiten
CSU: Angelika Kammerl (Thomas Beigel, Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Rudolf Zirngibl), Matthias Frühauf (Andreas Weger, Robert Weiß, Nadine Wacker), Fritz Obermeier (Rudolf Zirngibl, Thomas Beigel, Dr. Charlotte Meyer-Bülow), Ludwig Jägerhuber (Nadine Wackerl, Andreas Weger, Robert Weiß)
Grüne: Angelika Fränkel (Severin Kistner), Franz Sengl (Johannes Richtmann)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Claudia Gaßner (Dr. Thorsten Schüler)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
CSU: Ludwig Jägerhuber (Matthias Frühauf, Fritz Obermeier, Dr. Charlotte Meyer-Bülow), Angelika Kammerl (Robert Weiß, Nadine Wackerl, Thomas Beigel), Rudolf Zirngibl (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Matthias Frühauf, Fritz Obermeier), Andreas Weger (Thomas Beigel, Robert Weiß, Nadine Wackerl)
Grüne: Johannes Richtmann (Severin Kistner, Catharina Schopp), Franz Sengl (Martina Neubauer, Angelika Fränkel)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Claudia Gaßner (Dr. Thorsten Schüler)
FDP: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
BMS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
CSU: Ludwig Jägerhuber (Matthias Frühauf, Robert Weiß, Rudolf Zirngibl), Andreas Weger (Thomas Beigel, Angelika Kammerl, Matthias Frühauf), Nadine Wackerl (Dr. Charlotte Meyer-Bülow, Fritz Obermeier, Thomas Beigel)
Grüne: Angelika Fränkel (Franz Sengl, Catharina Schropp), Severin Kistner (Martina Neubauer, Johannes Richtmann)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
Rechungsprüfungsausschuss
CSU: Thomas Beigel (Andreas Weger, Matthias Frühauf, Ludwig Jägerhuber, Dr. Charlotte Meyer-Bülow), Robert Weiß (Rudolf Zirngibl, Nadine Wackerl, Fritz Obermeier, Angelika Kammerl)
Grüne: Angelika Fränkel (Severin Kistner)
SPD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
WPS: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
AFD: kann im offiziellen Sitzungsprotokoll später nachgelesen werden
UWG: Dr. Thorsten Schüler (Claudia Gaßner)
TOP 11 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrats; Bestimmung des Vorsitzenden/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Gemäß den Vorschriften des Art. 103 Abs. 2 GO hat der Stadtrat der Stadt Starnberg einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Der Stadtrat bestimmt ein Ausschussmitglied zur Vorsitzenden oder zum Vorsitzenden. Art. 33 Abs. 2 GO, der regelmäßig den ersten Bürgermeister als Vorsitzenden vorsieht, ist nicht anzuwenden.
Beschlussvorlage 2020/123
"Der Stadtrat beschließt, dass die personelle Besetzung des „Vorsitzende/n Rechnungsprüfungsausschuss“ und des „Referent/in für Finanzen“ nicht in Personalunion durch eine/n Stadtrat/Stadträtin besetzt werden kann. Beide Positionen müssen von zwei Stadträten/Stadträtinnen besetzt werden. Ebenso darf auch über die Stellvertretung keine Doppelbesetzung durch einen Stadtrat erfolgen."
Frau Angelika Fränkel wird als Vorsitzende einstimmig wieder gewählt. Als Stellvertreter wird Herr Thomas Beigel einstimmig gewählt.
TOP 12 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg (GeschO); Bestellen der Referentinnen und Referenten
Gemäß Art. 30 Abs. 3 GO überwacht der Stadtrat die gesamte Stadtverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt der Stadtrat über die Verteilung der Geschäfte unter den Stadtratsmitgliedern. Die Bildung von Referaten, d.h. die Befassung einzelner Stadtratsmitglieder mit bestimmten Aufgabengebieten (Referate) und insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit ist möglich. Näheres regelt hierzu § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Starnberg. Hiernach kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen durch besonderen Beschluss einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen (Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 30 Abs. 3 GO).
Herr Mignoli (BLS): Er fragt nach der neuen Aufteilung der Referate.
Herr Beck: Feuerwehr und Rettungsdienste wurden getrennt. Auch die Referate Tourismus, Einzelhandel und Handwerk wurden getrennt.
Herr Zeil: Er ist eher für mehrere Referenten je Referat.
Herr Dr. Sengl (Grüne): Er möchte das Referat Verkehr und Mobilität trennen. (
Frau Henniger (FDP): Gerade aufgrund der letzten UEM-Sitzung sollte das getrennt werden. (Anm. d. Verf.: Ich nehme an, dass hier darauf angespielt wird, dass ich mich mit den "Leitgedanken für Verkehrssicherheit" aufgrund der Beschränkung quasi auf den nicht motorisierten Verkehr nicht vollumfänglich einverstanden erklärt habe.)
Frau Neubauer (Grüne): Es soll einzeln über die ganzen Referate inkl. Umfang und Referenten abgestimmt werden.
Frau Pfister (BMS): Eine Mehrfachbesetzung ergab in den letzten Jahren keine Probleme.
Anzahl der Referenten je Referat auf eine Person beschränken
Aufteilung Verkehr und Mobilität
angenommen: 17:13
(Anm. d. Verf.: Hier noch einmal eine Erläuterung einer KI für die beiden Begriffe:
Kurzfassung: Mobilität beschreibt die Möglichkeit, sich fortzubewegen. Verkehr beschreibt die tatsächliche Bewegungvon Personen oder Gütern im Raum.
Damit sind es zwei unterschiedliche Ebenen: Mobilität = Bedürfnis / Fähigkeit, Verkehr = realer Fluss / Nutzung der Infrastruktur.
die Fähigkeit, Wege zurückzulegen
die Optionen, die jemand hat (Auto, Bus, Fahrrad, zu Fuß, Sharing, Barrierefreiheit)
die Notwendigkeit, überhaupt Wege zu machen (Arbeit, Schule, Versorgung)
die Qualität der Erreichbarkeit (Taktung, Dichte, Wegeketten)
Mobilität ist also menschenbezogen und beschreibt, wie gut jemand sein Leben organisieren kann.
Verkehr – die tatsächlichen Bewegungen
konkrete Fahrten
von Fahrzeugen oder Personen
Verkehrsströme
auf Straßen, Schienen, Wegen
messbare Größen wie Verkehrsaufkommen, Stau, Lärm, Emissionen
Verkehr ist also infrastrukturbezogen und beschreibt, was tatsächlich auf den Wegen passiert.
Also von Beschränkungen bei beiden Begriffen auf bestimmte Verkehrsmittel ist da nichts zu lesen.)
Aufteilung Kindertagesstätten, Schulen und Familien
Antrag Zusammenlegung von Tourismus, Einzelhandel und Handwerk
Referat: Name des Mitgliedes des Stadtrates (Abstimmungsergebnis)
Bauen, Wohnen und Liegenschaften: Andreas Weger (einstimmig)
Betriebshof: Herr Mignoli (einstimmig)
Digitalisierung: Severin Kistner (2:26), Malte Klussmann (26:2)
(Anm. d. Verf.: Wer dem anderen nicht zustimmt erhält irgendwie eine Reaktion.)
Dinard: Dr. Cahrlotte Meyer-Bülow (einstimmig)
Ehrenamt: Nadine Wackerl (einstimmig)
Einzelhandel : Stefan Zeil (einstimmig)
Familie: Herr Zeil (einstimmig)
Handwerk: Michele Mignoli (einstimmig)
Tourismus: Catharina Schropp (einstimmig)
Feuerwehr: Fritz Obermeier (einstimmig)
Rettungsdienst: Anke Henniger
Finanzen: Thomas Beigel (einstimmig)
Grünflächen und Friedhöfe: Frau Pfister (einstimmig)
Inklusion: Johannes Richtmann (einstimmig)
Jugend: Theresa Falk (einstimmig)
Kindertagesstätten: Angelika Fränkel (einstimmig)
Schulen: Dr. Charlotte Meyer-Bülow
Kultur: Martina Neubauer, Nadine Wackerl (beide einstimmig)
Marzabotto: Michele Mignoli (einstimmig)
Ortsteile: Matthias Frühauf (einstimmig)
Personal: Rudolf Zirngibl (einstimmig)
Rettungsdienst: Frau Henniger (einstimmig)
Seebad: Dr. Johannes Glogger (einstimmig)
Senioren: Herr Bauer (24:6)
Schulen: Dr. Charlotte Meyer-Bülow (einstimmig)
Sport: Robert Weiß, Dr. Frank Hauser (beide einstimmig)
Stadtplanung: Claudia Gaßner (einstimmig)
U-Boot: Michael Landwehr (einstimmig)
Umwelt und Energie: Dr. Franz Sengl (einstimmig)
Mobilität: Frau Pfister, Dr. Schüler (einstimmig)
Verkehr: Herr Dr. Schüler, Frau Pfister (einstimmig)
Wasserwerk: Josef Pfister (einstimmig)
(Anm. d. Verf.: Die möglichen fachlichen Gründe für die von vielen gewünschte Trennung von Mobilität und Verkehr erschließen sich mir immer noch nicht, denn mit der Art der Verkehrsmittel hat das aus fachlicher Sicht einfach nichts zu tun.)
TOP 13 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat; Bestellung der Vertreter/innen in Zweckverbänden und anderen Organisationen
Die Stadt Starnberg hat in einige Zweckverbände, in den Trägerverein der vhs StarnbergAmmersee e. V. und eine Reihe weiterer Organisationen Vertreter zu entsenden. In einigen Fällen ist das (meist kraft (Verbands-)Satzung) ausschließlich der Erste Bürgermeister. Im Übrigen sind neben dem Ersten Bürgermeister weitere Vertreter zu bestellen.
Gesellschaft für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung im Landkreis Starnberg mbH: Erster Bürgermeister (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) - satzungsgemäß
ZIO GmbH: Erster Bürgermeister (Gesellschafterversammlung) – satzungsgemäß, eine natürliche Person (Aufsichtsrat) – freie Entscheidung des Gremiums – bisher Herr Dr. Thorsten Schüler
17er Oberlandenergie GmbH: Erster Bürgermeister (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) – satzungsgemäß
Abwasserverband Starnberger See Körperschaft des öffentlichen Rechts: Erster Bürgermeister (Verbandsversammlung) – satzungsgemäß, Mitglied des Stadtrates (Verbandsversammlung als weitere Verbandsräte bzw. Verbandsrätinnen) - Jede Mitgliedsgemeinde entsendet je angefangene 2.000 der Einwohnerzahl einen weiteren Verbandsrat (Anm. neben dem Ersten Bürgermeister) = 12 weitere Verbandsräte bzw. Verbandsrätinnen
Die weiteren Verbandsräte bzw. Verbandsrätinnen werden nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Stadtrat entsendet (CSU = 4 Stadtratsmitglieder, Grüne = 2 Stadtratsmitglieder, SPD, WPS, AFD, UWG, FDP, BMS = 1 Stadtratsmitglied)
Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland: Erster Bürgermeister – satzungsgemäß, Stellvertretung des Ersten Bürgermeisters als Verbandsrat durch die gesetzlich festgelegte Stellvertretung. Der Zweckverband empfiehlt jedoch, eine sog. Mehrfachvertretung. D. h., dass für den Fall, dass der Erste Bürgermeister sowie die weiteren Bürgermeister nicht zu einer Verbandsversammlung kommen können, eine weitere Person als Vertretung entsendet wird. Es muss sich dabei nicht, darf sich aber um ein Gremiumsmitglied handeln.
Zweckverband Staatl. Würmtal-Realschule: Erster Bürgermeister – satzungsgemäß, Ein weiteres Mitglied des Stadtrates als Verbandsrat bzw. Verbandsrätin
Wassergewinnung Vierseenland gKU: Erster Bürgermeister
Cityinitiative Starnberg e. V.: Zwei natürliche Personen als Vertreter im Vorstand (bisher Erster Bürgermeister sowie der Amtsleiter, welcher den Bereich Standortförderung verantwortet.)
Energiewende Landkreis Starnberg e. V.: Eine natürliche Person in die Delegiertenversammlung (Durch Beschluss des Stadtrats vom 26.10.09 wurde entschieden, dass dies der bzw. die Referentin für Energiewirtschaft und Klimaschutz ist. Vertreten wird diese Person durch die Zweite Bürgermeisterin)
Erholungsflächenverein e. V.: Zwei natürliche Personen in die Mitgliederversammlung (Kann sowohl ein Mitglied im Stadtrat, ein Mitarbeiter der Stadt Starnberg oder ein anderer Dritter sein. Bisher der Erste Bürgermeister sowie Herr Ludwig Jägerhuber)
Unterstützungsverein Seniorentreff Starnberg e. V.: Vier natürliche Personen als ordentliche Mitglieder (bisher Herrn Erster Bürgermeister, die zuständige Amtsleitung sowie die Stadtratsmitglieder Herrn Florian Duday und Frau Eva Pfister)
Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V.: Je angefangenen 2.000 Einwohnern entsendet die Stadt Starnberg einen Delegierten bzw. eine Delegierte in die Mitgliederversammlung. Die Stadt Starnberg entsendet somit 12 Delegierte. Bisher wurden neun Delegierte aus Reihen des Stadtrates und drei aus Reihen der Stadtverwaltung. Der Stadtrat ist in seiner Entscheidung über die Aufteilung zwischen Verwaltung und Stadtrat frei. Bei der Entsendung der Vertreter bzw. Vertreterinnen des Stadtrates ist dieser jedoch an das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Stadtrat gebunden (CSU = 3 Stadtratsmitglieder, Grüne = 2 Stadtratsmitglieder, SPD, AFD, WPS und UWG = 1 Stadtratsmitglied). Ein Vertreter bzw. eine Vertreterin sowie Stellvertretung ist in den Aufsichtsrat zu entsenden. Laut Satzung ist dies i. d. R. der Erste Bürgermeister. Bisher wurde Herr Tim Weidner als Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet. Vertreten wurde dieser von Frau Katja Fohrmann.
Regionalmanagement München Südwest e. V.: Erster Bürgermeister - satzungsgemäß
ZIO GmbH: Herr Severin Kistner (16:13)
Abwasserverband Starnberger See Körperschaft des öffentlichen Rechts: ...
(Anm. d. Verf.: Das kann man im offiziellen Protokoll nachlesen.)
Zweckverband Staatl. Würmtal-Realschule: Verbandsrätin: Frau Angelika Fränkel (16:13), Vertretung: Frau Claudia Gaßner (einstimmig)
Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland: Herr Ludwig Jägerhuber (einstimmig)
Cityinitiative e.V.: Herr Landwehr (einstimmig) (Anm. d. Verf.: Nicht nur ich fand es etwas seltsam, dass der Referent für Einzelhandel hier nicht gewählt werden wollte.)
Energiewende Landkreis Starnberg e. V.: Herr Dr. Sengl (einstimmig)
Erholungsflächenverein e. V.: Ludwig Jägerhuber (Angelika Kammerl) (einstimmig)
Unterstützungsverein Seniorentreff Starnberg e. V.: Frau Rommel (einstimmig), Frau Christiane Falk (einstimmig), Anton Bauer (17:12)
Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V.: … (einstimmig)
(Anm. d. Verf.: Das kann man im offiziellen Protokoll nachlesen.)
Volkshochschule StarnbergAmmersee e. V. - Aufsichtsrat: Frau Martina Neubauer, Stellvertreterin: Frau Christiane Falk (einstimmig)
TOP 14 Bekanntgaben, Sonstiges
Herr Dr. Schüler (UWG): Als einer der Stadtradeln-Koordinatoren wirbt er auch im "neuen" Stadtrat für möglichst viele Teilnehmer aus den Reihen des Stadtrats.
Herr Frühauf (CSU): Es soll einen Ortsteilsprecher für Wangen geben. Wie kann man das Verfahren starten?
Herr Beck: Die rechtlichen Voraussetzungen sind zu prüfen. Die Wahl erfolgt dann in einer Ortsteilversammlung, die noch vor der Sommerpause stattfinden könnte.
Herr Zeil (FDP): Er fragt nach den Klausurterminen und den Terminen für die Ortsteilversammlungen sowie nach der die Bekanntmachung der neuen Familienbeiratsmitglieder.
Herr Beck: für die beiden Klausuren zum Haushalt und der Stadtplanung gibt es noch nicht. Die Nachrücker im Familienbeirat ist genehmigt und werden in der nächste Stadtratssitzung bekannt gegeben.
Auf ein Neues - meine zweite Amtsperiode hat begonnen.
Eine Trennung eines Referats in konkurrierende Teilbereiche halte ich nach wie vor für nicht sinnvoll. Mit der jetzigen Lösung im Bereich Verkehr und Mobilität mit einer "Doppelspitze" für beide Bereiche ist ein Kompromiss gefunden worden, da aus fachlicher Sicht die beiden Bereiche Mobilität und Verkehr sich eben nicht auf spezifische Verkehrsmittel beschränken oder sich darin unterscheiden.
Und man hat heute schon gemerkt, dass es durchaus Abstimmungen gegeben hat, in denen allein die Parteizugehörigkeit den Ausschlag bei dem einen oder anderen Stadtrat gegeben hat. Das ist auch einfach ein schwieriges Pflaster. Auch wenn ich nach wie vor der Meinung bin, "dass der Fisch vom Kopf her stinkt", sollten gerade kommunale Entscheidungen nicht ausschließlich allein auf ideologischen Unterschieden basieren.