Warum ich keinen Rundfunkbeitrag zahle
(1) Grunddaten: Ich wohne seit langem in Berlin, ohne Radio und ohne Fernsehen. GEZ wurde nie gezahlt.
(2) Der Beitragsservice ist ein privates Unternehmen mit eigener Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Es handelt sich nicht um eine staatliche Behörde.
(3) Der Beitragsservice behauptet, es gäbe eine gesetzliche Verpflichtung, sich anzumelden und Rundfunkgebühren zu bezahlen.
Eine "gesetzliche Verpflichtung" heißt meines Erachtens, daß es ein Gesetz gibt, in dem diese Verpflichtung drinsteht.
(4) Es gibt den Rundfunkstaatsvertrag und den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Letzterer enthält die eigentlichen Verpflichtungen, beide wurden von den Ministerpräsidenten unterschrieben.
(5) Verträge gelten nur für Vertragsparteien. Ich bin diesem Vertrag nicht beigetreten, ich lehne es auch ab, diesem Vertrag beizutreten. Verträge zulasten von Dritten sind für diese Dritten irrelevant.
(6) Das vom Berliner Abgeordnetenhaus als dem für mich zuständigen Gesetzgeber beschlossene Gesetz lautet:
[Quelle: Link unten, Seite 211]
-- Beginn --
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 20. Mai 2011
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Dem vom 15. bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft, falls der
Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7
Absatz 2 Satz 3 gegenstandslos wird. Das Außerkrafttreten wird bis
zum 31. Januar 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
bekannt gemacht.
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus W o w e r e i t
-- Ende --
(7) Das Gesetz besteht nur darin, daß einem Vertrag zugestimmt wurde. Eine Zustimmung zu einem Vertrag macht aus dem Vertragstext keinen Gesetzestext. Auch die Veröffentlichung als Anlage macht aus der Anlage keinen Gesetzestext.
Besonders absurd: In seinen Schreiben verweist der Beitragsservice für Berlin auf die Rechtsgrundlage GVBI 2011, Seite 212 [Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin]
Dort steht aber nicht das Gesetz, sondern der Anhang des RBStV, der eben nur ein Anhang, aber kein Gesetz ist.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gesetz-undverordnungsblatt2011/ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf
Ich konnte bislang kein Gesetz finden, in dem es eine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung (damit zum Vertragsbeitritt) und damit zu einer Zahlungsverpflichtung von mir kommen würde.
(8) Wenn der Senat von Berlin bsp. mit Vattenfall (oder irgendeiner anderen privaten Firma) einen Vertrag abschließt und das Abgeordnetenhaus diesem Vertrag in Gesetzesform zustimmt: Dann ist der Vertragstext damit auch kein Gesetzestext geworden.
(9) Bei Gesetzestexten ist im Zweifelsfall jedes einzelne Wort entscheidend. Ferner stehen Gesetze (Stichwort Gewaltenteilung) unter Richtervorbehalt. Richter legen gegebenenfalls ein Gesetz aus und entscheiden, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. All diese Rechte sind Bürgern abgeschnitten, wenn sie zwangsweise einem Vertrag beitreten müssen, so daß anschließend die Vertragsregeln gegen sie ausgelegt werden und sich eine nicht unerhebliche Zahlungsverpflichtung von über 200 Euro / Jahr für sie ergibt. Für etwas, daß jemand wie ich gar nicht nutzt.
(10) Wenn ein privates Unternehmen (der Beitragsservice) eine Forderung an eine Privatperson (mich) hat bzw. wenn über die Auslegung des obigen Gesetzes Uneinigkeit herrscht, dann steht dem Beitragsservice selbstverständlich der Rechtsweg offen. Dafür genügt es, einen Mahnbescheid zu beantragen. Dieser wird mir zugestellt, dann zahle ich oder ich lege Widerspruch ein. Bei einem Widerspruch kommt es zu einem Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht. Dann entscheidet ein Richter, ob es für mich eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung gibt oder nicht. Da der Beitragsservice die Meinung vertritt, daß es diese gäbe, müßte das ein für den Beitragsservice sofort gewonnenes Verfahren werden. Wenn er es denn startet.
(11) Der Beitragsservice behauptet zwar in monatlichen Schreiben, daß es für mich eine gesetzliche Verpflichtung gäbe. Seit über zwei Jahren habe ich aber nie einen Mahnbescheid in dieser Sache erhalten. Eine Forderung, die seit über zwei Jahren nicht gerichtlich durchgesetzt wird: Da hat man den Eindruck, daß der Beitragsservice genau weiß, daß er eine Niederlage kassieren würde. Und daß der Beitragsservice eben bloß bettelt und drängelt, aber die gerichtliche Auseinandersetzung scheut.
Meine ladungsfähige Anschrift liegt dem Beitragsservice offenkundig vor. Daran würde ein Mahnbescheid nicht scheitern.
(12) Ende letzten Jahres erhielt ich einen Anruf einer Person, die sich als Mitarbeiterin des Beitragsservice ausgab. Auf meine Einwände reagierte sie nur hilflos und meinte, Rossmann habe doch vor Gericht verloren. Rossmann hat sich angemeldet, ist damit dem Vertrag beigetreten. Hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und - im Rahmen dieses Vertrags - die erwartete Niederlage kassiert.
Für jemanden wie mich, der dem Vertrag nicht beigetreten ist, ist der Ausgang eines solchen Verfahrens irrelevant. Da ich kein Vertragspartner bin.
(13) Fazit 1: Ich kann bis heute keine gesetzliche Verpflichtung finden, die mich zu einer Anmeldung und regelmäßigen Zahlung verpflichten würde. Alle Verpflichtungen finden sich nur im Vertrag, aber dieser gilt nur für Vertragsparteien, die diesen unterzeichnet haben.
(14) Fazit 2: Der Beitragsservice könnte sofort gerichtlich gegen mich vorgehen. Er tut dies seit mehr als zwei Jahren nicht.
(15) Fazit 3: Die ganze Konstruktion dieser "Beitragszahlungsverpflichtung" ist nur peinlich: Ein Gesetz "Alle Bürger sind zur Anmeldung + Zahlung verpflichtet, näheres (inklusive Ausnahmen, die Zahlungen auf eine Zahlung pro Wohnung einschränken) regelt der RBStV" wäre eindeutig. Aber ein solches Gesetz wäre eben auch sofort per Klage angreifbar. Also hat sich wohl in den Anfangsjahren irgendjemand diese absurde Konstruktion einfallen lassen - und alle hoffen, daß es niemand merkt, wie absurd das ist, daß die "gesetzliche Verpflichtung" in Wirklichkeit gar keine solche ist. Der "Schwarze Peter" wird damit dem Beitragsservice zugeschoben, der eben mit monatlichen Bettelbriefen versucht, möglichst viel Geld einzutreiben.
Aber der es selbstverständlich nicht darauf ankommen läßt, einen Mahnbescheid gegen einen Bürger zu beantragen. Weil er genau weiß, daß die eigene Niederlage prompt folgen würde.
(16) Zum Schluß ein "merkwürdiges Schmankerl": Im gesamten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) findet sich nirgendwo der Hinweis, daß der Beitragsservice in Köln das für den Einzug zuständige Unternehmen sei. Folgerung: Heute will der "Beitragsservice Köln" Geld von mir. Morgen meldet sich ein anderes Unternehmen bei mir und behauptet, daß ich der angeblichen "gesetzlichen Verpflichtung" dadurch nachkommen könne, daß ich Zahlungen an dieses Unternehmen leiste. Wenn es also eine gesetzliche Verpflichtung gäbe, dann müßte das Gesetz auch festlegen, an wen diese Zahlung zu leisten sei, damit man sicher sein kann, daß man selbst diese Zahlung nur einmal pro Monat/Quartal/Jahr leistet.
Praktisch heißt das: Bürger sollen freiwillig dem Vertrag beitreten und werden dann eben von Bettelbriefen des Beitragsservice "verschont", wenn sie regelmäßig zahlen. Nur hat dies nichts mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu tun.
Sondern das Ganze ist schlichtweg ein Geldeintreiben für einige Medien, die es nicht - wie jedes eigenständige Unternehmen - schaffen, daß sie von ihren Kunden regulär bezahlt werden.