Studienplan Englisch übersetzung - Englisch Bedeutung für Studienplan
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Success Messe und Strafrecht APÜ
erschienen im Juristl März
Success Messe
Am 24. März ist es wieder soweit! Die alljährliche Success Messe findet in der Aula und im ersten Untergeschoß des Juridicums statt. Es handelt sich dabei um die größte Karrieremesse für juristische Berufe im deutschsprachigen Raum und wir sind stolz darauf, dass sie bereits zum 18. Mal von uns mit-organisiert wird. Zusammen mit Uniport, dem Karrierecenter der Universität Wien, ist es uns gelungen 46 Aussteller zu finden unter denen sich die renommiertesten Rechtsanwaltskanzleien des Landes genauso finden wie öffentliche Arbeitgeber vom Bundeskanzleramt bis zum AMS. Die genaue Liste findet sich unter http://www.success-messe.at
Die Messe ist nicht nur für jene interessant, die ihr Studium bald beenden werden sondern mit ihrem Rahmenprogramm und der Möglichkeit Praktika zu finden spricht sie alle am Juridicum an. Das Rahmenprogramm besteht aus 22 Workshops zu juristischen Themen genauso wie zu karrierefördernden Softskills, der Recruiters Night am Vorabend der Messe (für die Teilnahme ist eine Anmeldung auf der Messe Homepage notwendig) einem Bühnenprogramm und der LL.M Night.
Das Bühnenprogramm beinhaltet Highlights wie eine Podiumsdiskussion zum Thema „Wohin bewegt sich Europa“ mit dem Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, Mag. Richard Nikolaus Kühnel, eine weitere Podiumsdiskussion über Postgraduate Programme und eine Live-Simulation eines Bewerbungsgespräches mit anschließender Analyse durch eine/n Personalchef/in einer großen Kanzlei.
Abgerundet wird der Messetag schließlich mit der LL.M. Night von 17.00 bis 21.00 Uhr. Im Dachgeschoß präsentieren 20 nationale wie internationale Hochschulen ihre LL.M. Programme. Begleitet wird diese, umfangreichste Präsentation im deutschsprachigen Raum, von einer Podiumsdiskussion (ab 19.00 Uhr) in der die Frage „Wie sinnvoll ist ein LL.M. Studium für mich“ geklärt wird.
Ein volles Programm also für alle angehenden Juristinnen und Juristen – natürlich bei freiem Eintritt und mit Goodies, die man kaum ausschlagen kann: gratis Frühstück ab 09.30 Uhr im Untergeschoß und ein tolles Buffet bei der LL.M. Night.
Neue Strafrecht APÜs
In diesem Semester starten die neuen Anfänger-Pflichtübungen (APÜ) aus Strafrecht. Die Frage, wer nun die alten zweistündigen PÜs besuchen soll und wem die neue einstündige APÜ genügt hat zu einiger Verwirrung geführt, die wir hoffentlich klären konnten. Natürlich wäre es einfacher gewesen, die APÜs erst im kommenden Wintersemester, wenn die Studienplanänderung in Kraft tritt, starten zu lassen, aber das hätte den kompletten heurigen Jahrgang zu einer zweistündigen Übung gezwungen. Dies zu verhindern war uns eine komplizierte Lösung wert!
Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die neue Regelung im Strafrechtsinstitut nicht nur Freunde gefunden hat. Prof. Fuchs hat die APÜ gegen den Widerstand einiger seiner Kollegen durchgesetzt und deswegen müssen wir nun genau kontrollieren, welcher Stoff in den Übungen durchgemacht wird. Es darf nicht so sein, dass in der einstündigen LV dasselbe gemacht wird, wie in der Zweistündigen. Ich bitte also alle, die eine APÜ Strafrecht besuchen, um einen kurzen Bericht oder einfach um die Zusendung des Übungsprogramms.
So bleibt mir noch, Dir ein erfolgreiches Sommersemester 2010 zu wünschen, einen schönen Frühling und einen interessanten Messetag am 24.03.
Studienplanreform führt zu massiven Verbesserungen
erschienen im Juristl Jänner 2010
Ein aufregendes Semester neigt sich nun dem Ende zu und auch wenn die allgemeine Bilanz der Besetzungen schlicht mit „außer Spesen nichts gewesen“ kurz gefasst werden kann, so ist es wenigstens uns hier am Juridicum gelungen, die erhöhte Sensibilität für die Anliegen der Studierenden für eine Verbesserung des Studienplans zu nutzen. Nicht, dass es da nicht immer noch genug zu verbessern gäbe, aber – wie es Studienprogrammleiter Prof. Meissel formulierte: „Eine Politik der kleinen Schritte ist wesentlich erfolgversprechender“. In bisher drei dieser kleinen Schritte haben wir dem Studienplan 2006 ein paar Zähne gezogen. Im Vorjahr wurde auf unser Betreiben hin der Antritt zur Prüfung bürgerliches Recht erleichtert, indem die Übungen aus Zivilverfahrensrecht und Unternehmensrecht als Voraussetzung dafür gestrichen wurden und heuer ist es uns gelungen die Prüfung ZVR als Voraussetzung zum Antritt zur FÜM II zu streichen. Es ist damit möglich, die Prüfungen Zivilrecht, Unternehmensrecht und FÜM II in dieser Reihenfolge zu absolvieren, ohne dass ZVR dazwischen genommen werden muss. Eine kleine Änderung mit großer Auswirkung, denn nun kann Zivil und Unternehmensrecht in einem Block gelernt werden.
Der Antritt zur FÜM II ist übrigens ab dem Oktobertermin 2010 nicht mehr an die ZVR Prüfung gebunden. Der dritte Schritt ist die bisher größte Änderung des Studienplans 2006 und betrifft das Fach Strafrecht. In einer Analyse des Studienverlaufs Studierender des neuen Studienplans hat sich gezeigt, dass erschreckend wenige die PÜ I, die PÜ II und die Prüfung in den ersten drei Semestern bewältigt haben. Eine große Mehrheit benötigte dafür über zwei Jahre! Das Problem hat seine Wurzel im zweiten Semester. Mit römischem Recht, Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Völkerrecht, Europarecht und in vielen Fällen auch noch Latein erscheint uns dieses Semester völlig überladen, sodass sich die allermeisten Studierenden spätestens zur Semesterhälfte entscheiden müssen, ob sie römisches Recht für die FÜM I oder für die PÜ Strafrecht lernen. Wer diese Entscheidung zu spät trifft, läuft Gefahr, beides nicht zu schaffen.
Hier setzt die Reform an und reduziert die PÜ I aus Strafrecht zu einer Anfänger/innenpflichtübung nach dem Vorbild der APÜ Zivilrecht. Diese neue APÜ Strafrecht ist nur mehr einstündig und auch der zu bewältigende Stoff wird entsprechend verringert werden. So sollte es nunmehr möglich sein, Strafrecht und römisches Recht im zweiten Semester zu schaffen. Diese Änderung bringt es natürlich mit sich, dass der Inhalt der PÜ II angepasst werden muss, indem die Fokussierung auf das Strafprozessrecht einer allgemeinen Ausrichtung weichen wird. Und noch eine Strafrechtsänderung: Strafrecht ist künftig nicht mehr an einen Abschnitt gebunden. Eine wirklich positive Nachricht für alle, bei denen es mit Familienbeihilfe und Stipendium zeitlich knapp wird!
Jede Studienplanreform muss von der Curricularkommission und anschließend vom Senat bewilligt werden. Zusätzlich hat noch jede Kurie (Vertretung von Studierenden, Mittelbau und Professorinnen und Professoren) das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch dagegen zu erheben. Wegen diesen Fristen war es nicht möglich, die neuen Bestimmungen schon mit März 2010 in Kraft treten zu lassen, sie werden somit zum nächsten möglichen Termin, dem 1. Oktober 2010 wirksam werden. Im Sommersemester kommt es daher zu einem Übergang, der auf den ersten Blick verwirrend wirkt. Es wird die APÜ Strafrecht angeboten, die es zwar offiziell im Studienplan noch nicht gibt, die aber dann im Oktober als Voraussetzung für die zweistündige PÜ genügt. Wer noch keine Strafrechtsübung hat, im neuen Studienplan ist und mit dem ersten Abschnitt nicht im Juni fertig sein muss, für den empfiehlt sich der Besuch dieser Übung.
Weiterhin wird für Studierende aus dem alten Studienplan (von 1999) und jene aus dem neuen, die mit dem ersten Abschnitt bis Juni fertig werden müssen, die zweistündige Strafrecht PÜ I angeboten. In Summe bringt diese Reform also etliches an Erleichterung – besonders für Studienanfänger/innen und teilweise auch schon im Sommersemester. Wir bemühen uns natürlich auch künftig um Verbesserungen, besonders um welche, die auch höhersemestrige Kolleginnen und Kollegen betreffen.
Ende mit dem Stress im neuen Studienplan
Veröffentlicht am 15. Dezember 2009
Nach langen und intensiven Verhandlungen ist es uns gelungen, eine Studienplanänderung in unserem Sinne zu erreichen. Mitte Dezember (am 16.12.2008) konnten wir nun einen großen Erfolg im Sinne der besseren „Studierbarkeit“ unseres Studiums erreichen. Im verkürzten Verfahren wurde der Studienplan von unvorteilhaften Bestimmungen befreit.
Zweiter Abschnitt entschärft
Durch den „neuen Studienplan“ wurde vor allem im 2. Abschnitt das Studieren zu einer zähen Angelegenheit. Die Anhäufung von Voraussetzungen für die mündliche Prüfung aus Bürgerlichem Recht wurde für viele zum Stolperstein im Studium und führte zu semesterweisen Verzögerungen, denn das Scheitern in einer der drei Pflichtübungen (Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Zivilverfahrensrecht) führte dazu, dass man erst Ende des darauf folgenden Semesters wieder die Chance zur erfolgreichen Absolvierung und damit zum Erlangen eines Zeugnisses hatte.
Dieses Problem wurde von uns seit dem letzten Sommersemester in intensiven Unterredungen mit Vertretern der betroffenen Institute und der Studienprogramleitung thematisiert. Es war allen klar, dass der Sinn dieser Verknüpfung dieser Fachgebiete nicht die Verzögerung des Studiums sein sollte, sondern ein besseres Verständnis der selbigen.
Leider kam es durch die verpflichtende Teilnahme und das Erfordernis eines positiven Abschlusses jedoch meist nur zu einer oberflächlichen Beschäftigung mit dem Fach und dadurch nicht zum gewünschten Erfolg, nämlich dem besseren Verknüpfen der einzelnen Gebiete.
Die Pflichtübungen sind mit der Studienplanänderung zwar weiter Bestandteil der Studienerfolgsvoraussetzungen, doch müssen diese Lehrveranstaltungen nur mehr für die jeweilige Modulprüfung absolviert werden. Der Reihenfolge nach ist Bürgerliches Recht als erste Prüfung zu absolvieren, jedoch müssen die beiden Pflichtübungen aus den Fächern Unternehmensrecht und Zivilverfahrensrecht nicht mehr davor absolviert werden.
Pflichtübungen so oft wie nötig wiederholen
Einen weiteren Erfolg konnten wir für Dich durch die Entschärfung der Wiederholung von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erreichen. In der Satzung der Universität Wien hat hierfür nur eine 3 malige Wiederholung diese Lehrveranstaltung vor der Sperrung vorgesehen (4 Mal negatives Abschließen der Lehrveranstaltung). Durch die Studienplanänderung 2006 erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit eines negativen Abschlusses, da die nun alle Pflichtübungen zu Studienerfolgsvoraussetzungen wurden.
Auch dieses Problem bereitete vielen Studenten und Studentinnen dieses Semester Kopfzerbrechen, da durch die immer stärkere Vernetzung der Universität auch die negativen Lehrveranstaltungen nun im zentralen Verwaltungssystem aufschienen. Deshalb wurde ein neuer Paragraph am Ende des Studienplanes eingeführt, der es ermöglicht, Pflichtübungen unendlich oft wiederholen zu können – ohne Gefahr einer Sperre!
Arbeitsrecht offiziell im ersten Abschnitt machbar
Die bisherigen Regelungen des Studienplans sahen vor, dass für die Prüfung aus Arbeitsrecht die Anfängerübung aus Bürgerlichem Recht und die Pflichtübung aus Arbeitsrecht Prüfungsvoraussetzung darstellten. Also musste man bisher laut Studienplan den ersten Abschnitt nicht abgeschlossen haben, um die Prüfung aus Arbeitsrecht ablegen zu können. Diese Regelung wurde vom StudienServiceCenter und der Studienprogrammleitung jedoch – entgegen dem Wortlaut – anders interpretiert und Studierende wurden nicht zur Prüfung aus Arbeitsrecht zugelassen, obwohl sie die beiden Übungszeugnisse vorweisen konnten.
Wir haben jetzt eine Neuregelung erreicht, die es Dir ermöglicht, die Prüfung aus Arbeitsrecht ablegen zu können, ohne dass du vorher zB die Prüfung aus Rechtsgeschichte oder die FÜM 1 positiv absolviert haben musst. Einzige Voraussetzung, um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist die Pflichtübung aus Arbeitsrecht. Für diese ist ab nächstem Semester die Anfängerübung aus Bürgerlichem Recht Zulassungsvoraussetzung, ein Bedingung des Institutes, um Arbeitsrecht abschnittsungebunden im Studienplan verankern zu können. Durch das fehlerbehaftete, sich im frühen Entwicklungsstadium befindliche uniweite „neue“ Anmeldesystem wurde die Anfängerübung aus Bürgerlichem Recht ohnehin schon vor der Pflichtübung aus Arbeitsrecht verlangt. An der tatsächlichen Lage ändert sich daher durch die im Studienplan verankerte Zulassungsvoraussetzung der Pflichtübung nichts.
Neuer Wahlfachkorb
Mit der Studienplanänderung wurde die Möglichkeit geschaffen, einen neuen Wahlfachkorb einzuführen und zwar: Legal Language Competence (LLC). Der von uns im letzten Wahlkampf geforderte Wahlfachkorb „Legal English“ wird nun unter dem neuen Kürzel LLC eingeführt. Dies ermöglicht es, den Wahlfachkorb nicht nur auf Englisch zu beschränken, sondern in weiterer Folge auf mehrere Sprachen auszuweiten. Das Ziel des Wahlfachkorbes ist die Vermittlung von juristischer Sprachkompetenz (Fachvokabular, Vertragsgestaltung,…). Wir sind mit der Studienprogrammleitung auf der Suche nach einer geeigneten Person für die Wahlfachkorbkoordination, mit der wir gemeinsam ein Konzept für den Wahlfachkorb ausarbeiten werden. Als erster Sprachschwerpunkt wird „Legal Englisch“ angeboten werden. Der Wahlfachkorb wird vermutlich im Wintersemester starten.
Anrechnung für Moot Court ausgeweitet
Der Moot Court war bisher nur für die beiden DiplomandInnenseminare anrechenbar, die juristische Medienkompetenz musste unverständlicherweise jedoch trotzdem absolviert werden, obwohl man im Rahmen des Moot Courts schon das Handwerkszeug der juristischen Medienkompetenz anwenden musste.
Wir haben in der Studienplanänderung erreicht, dass ein absolvierter Moot Court nicht nur für die beiden DiplomandInnenseminare, sondern auch für die juristische Medienkompetenz anrechenbar ist, um zwar gleich für beide Teile!
Kompetenznachweise vorteilhafter geregelt
Bisher war es laut Studienplan nicht möglich, statt einer zweistündigen Lehrveranstaltung zwei einstündige Lehrveranstaltungen für den Fremdsprachennachweis zu absolvieren. Dass es in der Praxis doch meist möglich war, ist auf das Entgegenkommen des StudienServiceCenters und der Studienprogrammleitung zurückzuführen. Bei der Medienkompetenz war auch laut Studienplan eine zweistündige Lehrveranstaltung vorgesehen, im Vorlesungsverzeichnis fanden sich jedoch fast ausschließlich nur einstündige Lehrveranstaltungen.
Durch die Studienplanänderung ist es jetzt auch im Studienplan verankert, dass auch zwei einstündige Lehrveranstaltungen zur Ableistung der Kompetenznachweise (Fremdsprachenkompetenz, Medienkompetenz und historische Kompetenz) absolviert werden können.
Den Medienkompetenznachweis konnte man sich bisher durch drei zweistündige Blended Learningunterstützte Lehrveranstaltungen ersetzen. Hier war es auch in der Praxis nicht möglich, einstündige Lehrveranstaltungen für den Nachweis zu absolvieren, was insbesondere auf die Begleitlehrveranstaltungen zur FÜM 1 zutraf. Wir haben erreicht, dass Blended Learning Lehrveranstaltungen im Ausmaß von sechs Stunden für den Nachweis zu absolvieren sind. Ganz egal, ob es sich um einstündige oder zweistündige Lehrveranstaltungen handelt.
Schnelle Umsetzung
Am 16.12.2008 wurde von der Curricularkommission die Studienplanänderung einstimmig beschlossen. Im Jänner wird die Änderung noch vom Senat beschlossen und danach im Mitteilungsblatt der Universität Wien veröffentlicht. Alle erwähnten Änderungen treten daher schon mit Sommersemester 2009 in Kraft, dh schon ab dem März Termin gelten die neuen Antrittsvoraussetzungen für die Prüfungen aus Bürgerlichem Recht mündlich und Arbeitsrecht! Weiters ist es schon ab dem Sommersemester 2009 möglich, Pflichtübungen so oft wie nötig wiederholen zu dürfen!
Wir brauchen ein neues Uni-System!
erschienen im Juristl Dezember 2009
Trotz wochenlanger Audimax-Besetzung gibt es immer noch keine konstruktiven Lösungsansätze für die Probleme, die so viele Studentinnen und Studenten auf die Straße getrieben haben, und immer weniger viele in den Audimax treiben.
Die Instrumentalisierung der Proteste
Interessierte Zuseher/innen konnten in den vergangenen Wochen ein interessantes, wenn auch leider sehr destruktives Phänomen beobachten. Die Mutation von einer zunächst überparteilichen, zielgerichteten Bewegung, zu einer zunehmend instrumentalisierten und für politische Zwecke verwendeten, verhärteten Protesthaltung. Innerhalb weniger Tage waren Kritikpunkte wie die Bolognaumstellung kaum noch Thema. Alt-68iger wie die Autoren Robert Menasse und Michael Köhlmeier sahen fernsehgerecht die Zeit für einen gesellschaftlichen Umsturz gekommen und Sigrid Maurer durfte sich als grüne Nachwuchshoffnung empfehlen, indem sie für jede universitäre Unzulänglichkeit medientauglich die ÖVP als Allein-Schuldige brandmarkte. Damit war der Fokus der Proteste weg von den Universitäten und hin auf „die Politik“ gerichtet. Eine für alle Beteiligten wesentlich bequemere Position, denn Politiker/innen attackieren ist eine Disziplin mit der man sogar kleinformatige Tageszeitungen für sich gewinnen kann, die den restlichen Forderungen der Besetzer wahrscheinlich sonst nicht so wohl gesonnen wären. Was aber kann man der Politik, die wegen der Autonomie der Universitäten keinerlei Einfluss auf die Erstellung von Studienplänen hat, denn vorwerfen? „Mehr Geld muss her!“ sind sich alle einig und lehnen sich zufrieden zurück.
Dankbares Rektorat?
Da wundert es nicht, dass auch die Unileitung in dasselbe Horn bläst und mehr oder weniger versteckte Sympathien für die Besetzung zeigt. Gibt sie doch Gelegenheit dazu, Fragen nach der eigenen Verantwortung an den schlechten Studienbedingungen in der allgemeinen Lamentiererei über die Unterfinanzierung zu ersticken. Beim ersten Hochschuldialog der Uni Wien strapazierten einige Professoren gar das Wort „Armutsverwalter“ um ein für alle mal klar zu stellen: Schuld ist die Politik und sicher nicht wir. Ich hoffe sie verlangen nicht ernsthaft auch noch unser Mitleid. Die Unfähigkeit der Besetzer endlich auch konkrete Lösungsvorschläge öffentlich zu vertreten, ermöglicht es jedem, die Protestbewegung vor den jeweiligen Karren zu spannen. Wenn die Politik und der Mangel an finanziellen Ressourcen nämlich als alleinige Ursache der Misere festgemacht sind, besteht keine Gefahr, dass eine Reformdebatte über die innere Organisation der Universitäten losbricht.
Man muss dem Rektor der Uni Wien, Prof. Georg Winckler, Respekt dafür zollen, dass es ihm als Einzigem gelungen ist, der Verlockung zu widerstehen, alle Schuld beim Ministerium zu suchen. Ein paar selbstkritische Worte zeigen deutlich, welche Einflüsse momentan bei den Entscheidungsfindungsprozessen an der Uni Wien eine Rolle spielen. Sie sind in einem Interview mit der „Presse“ vom 09.11.2009 zu finden, in dem er u.a. zu den Problemen bei der Bologna Umstellung befragt wurde:
„Es haben sich viele Fächer in das Curriculum (=Studienplan, Anm.) hineinreklamiert, weil sie Sorge hatten, dass man ihre Existenz infrage stellen könnte.“
Auf gut Deutsch bedeutet das, dass bei der Umstellung der Studienpläne, teilweise deren Unstudierbarkeit sehenden Auges in Kauf genommen wurde, um Streitigkeiten zwischen den Instituten aus dem Weg zu gehen.
Entscheidend sind die Studienpläne
Studienpläne regeln die Voraussetzungsketten eines Studiums. Dabei legen sie Pflichtfächer fest, die absolviert werden müssen. Damit regelt der Studienplan auch, wie oft man Lehrveranstaltungen besuchen muss und hat in der Folge direkte Auswirkungen auf die oft zitierte Raumnot. Plakativer als im Jus-Studium kann diese Situation nicht beschrieben werden: im alten Studienplan mussten im ganzen Studium sechs Pflichtübungen besucht werden, im neuen Studienplan sind es 13. Wenn man nun aber Studierende dazu zwingt, mehr als doppelt so oft an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, dann wird man eben auch mehr als doppelt so viele Lehrveranstaltungen anbieten müssen. Dazu benötigt man logischerweise mehr als doppelt so viele Räume und mehr als doppelt so viele Lehrende. In anderen Studienrichtungen ist dieses Verhältnis noch viel eklatanter und die Folgen entsprechend extremer, trotzdem ist bei den Studienplanumstellungen niemand auf die Idee gekommen, dass das vielleicht nicht finanzierbar sein könnte!
Warum musste aber überhaupt die Anzahl der Pflichtübungen erhöht werden? Einerseits wegen der, von manchen durchaus gewünschten Verschulung des Studiums, andererseits vor allem deshalb, weil kein Institutsvorstand sein Fach „abwerten“ lässt, indem er es als ein Freiwilliges anbietet, während andere Fächer verpflichtend bleiben. Insofern mag sich, zu der von Rektor Winckler erwähnten „Existenzangst“, manches Mal auch eine kleine Portion Eitelkeit gesellen.
Qualitätsmanagement als erster Schritt
Natürlich benötigen wir mehr Geld, aber was wir dringender benötigen, sind Universitäten, die ihren Lehrauftrag ernst nehmen. Universitäten, die akzeptieren, dass es die Studierenden sind, die ihre Existenzberechtigung bilden und die, folgerichtig ihren Betrieb danach ausrichten, dass die Studienbedingungen bestmöglich sind. Wir benötigen Universitäten, in denen „Pädagogik“ nicht nur gelehrt, sondern auch angewendet wird. Um dieses Umdenken, besonders im budgetären Spannungsverhältnis zwischen Lehre und der viel prestigeträchtigeren Forschung zu erreichen, brauchen wir einen Einschnitt in die Autonomie der Universitäten, die in Wirklichkeit eine Autonomie eines einzigen Berufsstandes ist – die der Professorinnen und zu einem viel größeren Teil, die der Professoren.
Wieso gibt es nicht längst einen Katalog an Qualitätskriterien für die Lehre, anhand dessen man auch die Budgetflüsse sichtbar machen kann und der zu einem heilenden Wettbewerb der Universitäten um Qualität und Anerkennung führen würde? Es gibt ein ausgeprägtes Bewusstsein, wenn es darum geht, die Qualität der Lernbemühungen der Studierenden zu beurteilen, aber wenn man nach den Lehrbemühungen fragt, strapaziert die Uni nur ihr Standardargument: „Kein Geld“. Ein zaghafter Schritt der Universität Wien in die richtige Richtung war es, mit der Evaluierung von Lehrveranstaltungsleitern durch Studierende zu beginnen, das Ergebnis der Evaluierung bekommen jedoch lediglich der/die Studienprogrammleiter/in und der/die Lehrveranstaltungsleiter/in selber zu sehen. Entsprechend unwahrscheinlich ist es, dass diese Evaluierung jemals zu Konsequenzen, positiver wie negativer Natur, führen wird.
Dieses Beispiel zeigt auch ein Grundproblem der universitären Strukturen, dass in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens längst erkannt und beseitigt wurde. Rektor/in, Dekan/in und Studienprogrammleiter/in sind Professoren und Professorinnen, die großteils neben ihrer administrativen Tätigkeiten im Rahmen ihrer Professuren auch lehren und forschen. Dies bedeutet aber auch, dass sie Teil eben jenes Systems sind, dass sie administrieren sollen und dies ist eine Unvereinbarkeit, die selten funktioniert. Diese Strukturen führen zwangsläufig nicht nur zu zeitlichen Problemen sondern augenscheinlich auch zu Interessenskonflikten und sozialem Druck. Ein Professor/in nimmt einem anderen Professor/in nichts weg oder kritisiert ihn/sie, sonst würde er/sie riskieren, dass es ihm/ihr bald ähnlich ergeht.
Nicht umsonst gibt es zum Beispiel in Krankenhäusern einen ärztlichen Direktor und einen Verwaltungsdirektor, der kein Arzt ist. Die Universität Wien, mit einem Gesamtbudget von über 400 Mio. Euro, einem Mitarbeiter/innenstand von zigtausenden Beschäftigten und einem „Kund/inn/enstamm“ von 70.000 Studierenden benötigt ein effizientes Management um die an sie gestellten Anforderungen professionell zu erfüllen. Im angloamerikanischen Raum ist diese Trennung von Wissenschaft und Administration längst erfolgt und hat den Grundstein für die internationale Überlegenheit der dortigen Unis gelegt.
Ein derartiger Umbau der Strukturen hätte noch einen weiteren Vorteil: wäre nämlich die Lehre an den Universitäten nach Maßgabe eines ökonomischen Qualitätsmanagements organisiert, könnte man die Unterfinanzierung in diesem Bereich wesentlich genauer kalkulieren und die Politik mit konkreten Lösungsansätzen konfrontieren. Dieser fiele es dann bedeutend schwerer ihre teilnahmslose Untätigkeit aufrecht zu erhalten.
Es ist also zuerst eine Frage der Systematik, und erst dann eine des Budgets. Wenn man für die schlechten Studienbedingungen nur die schlechte Finanzierung verantwortlich macht, geht man automatisch davon aus, dass mit der bestehenden Finanzierung das Beste erreicht wurde. Ich wage dies zu bezweifeln und stelle die provokante These auf: Man könnte noch eine Milliarde Euro über die Unis drüberschütten, durch den Filz der überholten Strukturen würde zu uns Studierenden nichts durchtropfen.
P.S.: Mich würde interessieren, ob Dir die, in diesem Artikel erzwungene geschlechtergerechte Sprache auch so auf die Nerven geht wie mir. Schreib mir ein Email mit JA wenn es Dich stört. Bist Du hingegen der Meinung, dass das gut so ist, schreib mir NEIN.
Das zweite Semester muss entlastet werden!
Veröffentlicht am 21. Oktober 2009
Im Studienverlauf der allermeisten Jus-Studierenden gibt es eine Gemeinsamkeit: Fast niemand schafft das zweite Semester innerhalb eines Semesters. Mit Privatrechtsgeschichte, Schuldrecht, Anfängerübung Zivilrecht, Strafrecht I, Völkerrecht, Europarecht, der Rechtsgeschichteprüfung, der FÜM I und in vielen Fällen noch Latein ist es auch genau viermal so voll, wie es sein sollte.
Eigentlich ist der Studienplan so konzipiert, dass man 2 PÜs und 1-2 Prüfungen pro Semester machen muss, um in der Mindeststudiendauer zu bleiben. Der Theorie nach wäre dies hier auch gewährleistet, denn nur Zivil- und Strafrecht wären eigentlich verpflichtend. Die Praxis hat aber gezeigt, dass das nicht funktioniert. Das rechtsgeschichtliche Institut, wie auch das römisch-rechtliche Institut suggerieren uns ständig, dass das Bestehen der beiden Prüfungen ohne Besuch aller ihrer Übungen nur sehr schwierig zu schaffen ist und weil Studienanfänger es nicht besser wissen können, gehen sie auf Nummer sicher und machen schließlich einfach alles.
Dies führt unweigerlich dazu, dass eine der Pflichtübungen in das dritte Semester verschoben werden muss und weil es im Studienplan kaum die Möglichkeit gibt, diese verlorene Zeit wieder aufzuholen, hat man ab dann eben für den Rest des Studiums drei PÜs pro Semester. Das ist aber richtigerweise nicht so vorgesehen, denn es ist unter normalen Umständen ganz einfach nicht schaffbar.
Wir können nicht akzeptieren, dass unser Studienplan, der als Diplomstudienplan für acht Semester konzipiert sein muss, de facto neun Semester vorsieht und fordern daher die Entlastung des zweiten Semesters.
- Wir fordern die Reduzierung der Strafrecht I Übung auf eine einstündige Anfängerpflichtübung, vergleichbar mit der APÜ Zivilrecht. Es muss dabei gewährleistet sein, dass sich die Stoffmenge adäquat reduziert.
- Wir fordern das rechtsgeschichtliche Institut, wie auch das römisch-rechtliche Institut dazu auf, ihre Lehrpläne und Prüfungsvoraussetzungen so abzuändern, dass es möglich und vor allem auch realistisch wird, nur jeweils eine Übung pro Fach zu besuchen und trotzdem die Prüfung zu schaffen.
- Wir fordern die Reduzierung der FÜM I auf eine normale Prüfung, bestehend NUR aus römischen Recht. Die Einführungen in Völker- und Europarecht sollen im Rahmen des im öffentlich-rechtlichen Teils der Einführung, im Ausmaß von nicht mehr als jeweils 10 Seiten des Skripts behandelt werden.
Nur mit der Verwirklichung dieser drei Forderungen senken wir die Anforderungen des zweiten Semesters auf das Niveau der übrigen Semester und können einen sinnvollen Studienverlauf sicherstellen. Wir glauben auch, dass diese Maßnahmen kein Fach ungebührlich benachteiligen würden, weil das Völker- und Europarecht ihren Schwerpunkt ja unverändert im 3. Abschnitt haben, das Strafrecht immer noch mit dem Zivilrecht gleichgestellt wäre und auch von den historischen Fächern nicht mehr verlangt wird, als die Einhaltung der schon bisher geltenden Regeln.