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Studienplanreform & ein leises Servus
Veröffentlicht am 20. Juni 2011
Zum Schluss noch der 3.Abschnitt
Als wir vor beinahe zwei Jahren über die Entlastung des 2. Semesters verhandelt haben regte Dekan Mayer zum ersten Mal an, sich doch auch Gedanken über den Aufbau der staatsrechtlichen Fächer Verwaltung und Verfassung zu machen um eine bessere Umsetzung der ursprünglichen Idee der fächerübergreifenden Modulprüfung zu gewährleisten. Seitdem haben wir dieses Thema in einigen Varianten immer wieder angesprochen, es dauerte aber seine Zeit, bis der Meinungsbildungsprozess im größten Institut der Fakultät so weit fortgeschritten war, dass Institutsvorstand Prof. Stelzer folgende Studienplanreform anbieten konnte, der wir unter der Bedingung einer einsemestrigen Übergangsfrist zustimmen konnten.
Entsprechend dem aufbauenden Modell, das zuerst in Zivilrecht und anschließend in Strafrecht umgesetzt wurde, wird es ab nächstem Semester eine einstündige Anfängerpflichtübung Staatsrecht geben, die Voraussetzung für den Besuch der zweistündigen Pflichtübung Staatsrecht sein wird. Nach deren Absolvierung können dann die beiden Prüfungen Verfassungsrecht und FÜMIII abgelegt werden. Die beiden zweistündigen PÜs Verwaltung und Verfassung werden gestrichen.
Der Vorteil dieser Änderung ist eine fundamental bessere Ausrichtung beider Übungen auf die FÜMIII und im Sinne eines geringeren Verschulungsgrades die Einsparung einer Wochenstunde an Pflichtanwesenheit.
Der Nachteil dieser Lösung ist eindeutig, dass es nunmehr nicht mehr möglich sein wird, beide Fächer innerhalb eines Semesters abzulegen (wenn man den Zahlen glauben darf, ist das schon bisher wenigen gelungen). Wir haben aber darauf bestanden, dass im kommenden Semester noch die alten zweistündigen PÜs aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht angeboten werden. Auf diese Weise verliert niemand wegen einer kurzfristigen Studienplanänderung ein Semester!
Ich habe fertig! Eine aufregende Zeit geht ihrem Ende zu. Wir haben die FV durch die Studendenproteste manövriert und sind dabei auf Kurs geblieben, wir haben in zwei Studienplanreformpaketen Änderungen in Strafrecht, Zivilverfahrensrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht erreicht, wir waren nicht unbeteiligt an einer Teilaufhebung einer schriftlichen Prüfung, wir konnten einen akuten Engpass in der Lehrbuchsammlung beheben, ein Stock der Bibliothek ist neuerdings bis 21.45 geöffnet, wir haben verhindert, dass die neue Studieneingangsphase komplett unstudierbar wird, wir haben mitgeholfen, unseren Anteil an der Finanzspritze, die BM Hahn während der Audimaxblockade freigegeben hat, für die Sommeruni 2010 zu verwenden, die dann auch mit 18 LVs aus allen Abschnitten ordentlich gefüllt war, und neben vielen anderen mittel- und weniger großen Dingen haben wir zwei Wahlen geschlagen und gewonnen.
Eine Bilanz hat aber natürlich immer zwei Seiten. Auch wenn ich auf diese Liste ziemlich stolz bin, so bleiben doch genügend Probleme übrig, die wir nicht lösen konnten. Ich darf sie hier nicht alle beim Namen nennen, weil das die beteiligten Professoren verärgern und damit eine Lösung noch weiter erschweren würde, aber allgemein formuliert haben wir am Juridicum z.B. ein Problem mit der Transparenz von Prüfungs- und Klausurbeurteilungen, in einigen wenigen Fächern gibt es objektiv nicht erklärbare Unterschiede in den Anforderungen an Übungsteilnehmer und Prüflinge und in wieder anderen Fächern findet seit zwei Jahren eine regelrechte Stoffexplosion statt, die bereits zu Verzögerungen beim Studienabschluss einiger Kollegen geführt hat. Genug zu tun also, ich wünsche unseren Nachfolgern die Geduld, die Hartnäckigkeit und das notwendige Quäntchen Glück, um diese Aufgaben zu bewältigen.
Bevor mein letzter Juristl-Leitartikel und damit meine Amtszeit nun zu Ende ist, gestatte ich mir jetzt aber noch eine abschließende und ganz persönliche Dankesrunde:
Maria Katsaros, Ursula Ziss, Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Stefan Meissel, Ass.-Prof. Dr. Bettina Perthold, Univ.-Prof. Mag. Dr. Helmut Ofner, LLM, O. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer, O. Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs, Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christa Schnabl, Dr. Thomas Luzer, Mona Zaher, Georg Gutfleisch, Greta Maier, Christina Stimmler, Adrian Korbiel, Andreas Fussenegger, Alexander Stimmler, Gabi Zach, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FVJUS, Hr. Kiedler von der BIG, Johanna Blauensteiner und ihren Mitarbeiterinnen in der Mensa und am allermeisten Natascha Piramovsky.
Vielen Dank für Ihre/Eure Zusammenarbeit, Kooperation und Hilfe!
Schönen Sommer,
Euer
Thomas
Gerechtigkeit für Alle oder Verbesserung für Einige?
Veröffentlicht am 20. Januar 2011
Die Beurteilung der FÜM II vom November hat für große Unruhe und heftige Diskussionen unter den Studierenden und den Professoren gesorgt. Ich möchte hier bewusst in einer breiten Öffentlichkeit dazu meine Meinung kundtun, um ein grundsätzliches Problem in der Arbeit von Studienvertretungen aufzuzeigen, das man auf den ersten Blick vielleicht übersieht.
Zunächst jedoch zur Frage, was denn eigentlich passiert ist. Beim Novembertermin der FÜM II hatten unverhältnismäßig viele Studierende unverhältnismäßig große Probleme mit dem unternehmensrechtlichen Teil der Prüfung und sind in der Folge daran gescheitert. Jetzt wäre das eigentlich noch nichts Besonderes, weil es in jedem Fach vorkommt, dass ein Prüfungstermin schwerer ist als ein anderer. Im Fall der FÜM II kann man die Leistung der Studierenden aber zwischen den zwei Teilen vergleichen und dies zeigt dann besonders deutlich die Unterschiede im Schwierigkeitsgrad der beiden Angaben auf.
Es stellte sich im konkreten Fall die Frage, ob es wirklich die Schuld des Prüflings sein kann, wenn er im zivilrechtlichen Teil ein Sehr Gut bekommt und im unternehmensrechtlichen Teil ein Nicht Genügend. Genau solche Fälle sind bei der November FÜM II aber vorgekommen und die Aufregung der Betroffenen war selbstverständlich – und völlig zu Recht – sehr groß. Wir haben sehr viele Gespräche mit allen Beteiligten geführt und natürlich mussten uns am Ende auch Professoren zustimmen: Jemand der in Zivilrecht sehr gut ist, wird nach allgemeiner Lebenserfahrung in Unternehmensrecht nicht negativ sein. Es begann eine fieberhafte Suche nach einer Lösung dieses Problems.
Die Problematik ist offensichtlich. Wenn man bereits veröffentlichte Noten wieder ändern will, braucht man dazu ein eine allgemein gültige Regelung um nicht dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt zu sein. Will man nur die Noten jener ändern, die in den Prüfungsteilen eklatant unterschiedlich benotet wurden, muss man irgendeine Grenze festsetzen (die wieder willkürlich ist), will man dagegen faire Voraussetzungen für alle schaffen, muss man entweder das offensichtlich problematische Unternehmensrecht ganz aus der Beurteilung herausnehmen (was wieder für jene wenige ungerecht ist, die dort besser waren als im Zivilrecht) oder die Prüfung einfach wiederholen.
Die Lösung schien salomonisch: Durch Aufhebung der Punktegrenze, unter welcher der unternehmensrechtliche Teil negativ zu bewerten war, wurden automatisch alle jene positiv, die im Zivilrecht besonders viele Punkte gemacht haben. Gleichzeitig wurde das UR aber nicht gestrichen, die dort erreichten Punkte wurden weiterhin angerechnet und bestimmten somit auch die Gesamtnote.
Dieser Kompromiss hat aber einen entscheidenden Nachteil: Alle jene die im unternehmensrechtlichen Teil zu viel Zeit liegen gelassen haben, kommen dadurch natürlich auch im anderen Teil nicht auf die erforderliche Punkteanzahl und sind deswegen die Verlierer dieser Regelung. Es ist auch unmöglich zu beweisen, wie viel Zeit man für welche Angabe aufgewendet hat und damit haben die Betroffenen keine Handhabe um auch für sich eine Verbesserung zu erreichen. Wir haben dieses Problem in den Gesprächen, die der Entscheidung der Institute vorangegangen ist, mehrmals aufgezeigt. Leider schienen andere mögliche Lösungen den Professoren einerseits noch problematischer und andererseits führten sie an, dass ja überhaupt nicht gewährleistet sei, dass die betroffenen Kandidaten mit mehr Zeit auch mehr Punkte gesammelt hätten.
Nachdem die Entscheidung gefällt war, stellte sich für uns die Frage, ob wir sie mittragen sollen. Im Zwiespalt zwischen Gerechtigkeit für alle Kandidaten und Verbesserung für Mehrere haben wir uns sodann vorerst für die Verbesserung entschieden, weil die Alternative gewesen wäre, dass sich die Noten am Ende vielleicht gar nicht geändert hätten. Ganz pragmatisch formuliert: Mir sind lieber sofort 20 positive Noten, als die Wahrscheinlichkeit, dass gar keine Veränderung eintritt oder eine die für alle unfair ausgehen könnte.
Ich kann den Ärger jener verstehen, die immer noch negativ sind und sich bei einer anderen Zeit- oder Arbeitseinteilung Hoffnungen auf eine bessere Note machen könnten. Sie empfinden die Regelung natürlich als unfair und einige geben uns die Schuld dafür, dass diese Ungerechtigkeit eingetreten ist. Hätten wir die Lösung aber vehement verhindert, dann wären jene immer noch negativ beurteilt, hätten also nichts gewonnen. Im Nachhinein betrachtet sehe ich es absolut als unsere Pflicht an, zumindest für die 20 Betroffenen die sofortige Verbesserung wirken zu lassen und allen weiteren beratend zur Seite zu stehen. Wie stehst Du dazu? Hättest Du anders gehandelt?
Schreib mir Deine Meinung an [email protected]