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umstritten (Adjective) ~ controversial, disputed, divisive
Religion ist oft ein umstrittenes Thema. “Religion is often a controversial topic.”
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Die Escalade (1602). Aquarellierte Federzeichnung eines unbekannten Künstlers, 17. Jahrhundert (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Als Vorlage für das Aquarell diente der 1603 – also kurz nach der Escalade – erschienene Stich Delineatio Genevae von Michel Bénard. Drei Phasen der Escalade sind zu erkennen: Die Savoyarden erklimmen die Mauern der Corraterie, die Genfer schlagen die Feinde zurück, die sich ihrerseits auf der Flucht von der Befestigungsmauer stürzen.
2.2.1 Umstrittene Gebiete (1536-1603)
Autorin/Autor: Liliane Mottu-Weber Übersetzung: Ernst Grell
Im Frühling 1536 war das heutige Kantonsgebiet aufgeteilt zwischen der Seigneurie Genf und Bern, welches das Pays de Gex und einen kleinen Teil des Genevois erobert hatte und vergeblich die Anerkennung seiner Oberhoheit über die Stadt Genf zu erlangen suchte. Dagegen musste Genf den Bernern das Mandement Gaillard und die Herrschaft Bellerive abtreten, indem es am 7. August 1536 ein sogenanntes ewiges Abkommen unterzeichnete und das Burgrecht von 1526 erneuerte. Die Beziehungen zwischen Genf und Bern blieben angespannt, da sich die beiden Städte um die Rechte auf die Güter des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels stritten. Ein erster Vertrag, der 1539 geschlossen wurde und für Genf sehr ungünstig war, rief eine schwere innere Krise hervor (Articulans). Die Angelegenheit wurde 1544 im Abschied von Basel geregelt, der Genf die Nutzungsrechte und die niedere Gerichtsbarkeit in diesen Gebieten bestätigte. Schon 1538 hatte Bern Le Petit-Saconnex und einige Gebiete an Genf abgetreten, die diesem ermöglichten, die Vorstadt auf dem rechten Seeufer und auf der Seite von Cologny und Chêne (Chêne-Bougeries, Chêne-Bourg) zu erweitern. Diese Vororte und die Vorstadt Saint-Gervais, die einzige, die 1530 nicht aus Sicherheitserwägungen geschleift worden war, bildeten zusammen die sogenannten Freigüter (Franchises). 1539 musste Genf zugunsten Frankreichs auf das Mandement Thiez verzichten; Frankreich gab das Gebiet den Nemours, einem jüngeren Zweig der Grafen von Savoyen, zurück. Das Territorium der Seigneurie umfasste von da an (und bis zu den Verträgen von 1749 und 1754) die Stadt, die Freigüter, die Mandements sowie Rechte an den ehemaligen Gütern des Priorats Saint-Victor und des Domkapitels.
Abmarsch der Zürcher Truppen, die 1586 zur Verteidigung Genfs entsandt wurden. Aquarellierte Federzeichnung aus der 24-bändigen Handschriftensammlung des Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 34, Fol. 239r).
Nach dem unbefristeten Bündnis von 1584 zwischen der Republik und den reformierten Orten Bern und Zürich zogen Zürcher Truppen nach Genf, um die Blockade zu durchbrechen, die der Herzog von Savoyen um die Stadt gelegt hatte.
Nachdem Herzog Karl III. von Savoyen 1536 von den Bernern und Frankreich gleichzeitig angegriffen worden war, verlor er fast alle seine Besitzungen. Erst 1559 mit dem Vertrag von Cateau-Cambrésis erreichte sein Sohn Emmanuel Philibert die Restitution eines Teils seines Herzogtums. Im Lausanner Vertrag 1564 gab Bern dem Herzog das Pays de Gex und die Dörfer des Genevois zurück, ein Vorgang, der 1567 in die Tat umgesetzt wurde. Zwar sah sich die Seigneurie Genf nun erneut vom Herzogtum Savoyen eingekreist, doch konzentrierte sich Emmanuel Philibert auf die Modernisierung seines Herzogtums und verzichtete darauf, Genf anzugreifen. 1570 erleichterte ein als Modus Vivendi bezeichnetes Abkommen den Handel zwischen Genf und den Gebieten des Herzogs. Um die Sicherheit Genfs zu gewährleisten, schloss Bern 1579 mit dem französischen König Heinrich III. und mit Solothurn ein Schutzbündnis (Vertrag von Solothurn) ab. Dagegen scheiterten mehrere Versuche der Genfer, Mitglied der Eidgenossenschaft zu werden. Denn Bern behielt sich lange das Recht vor, alleiniger Beschützer seines Verbündeten zu sein, und die katholischen Orte lehnten, nachdem sie sich mit dem Herzog von Savoyen und der spanischen Krone (Spanien) verbündet hatten, eine Aufnahme Genfs in den Bund strikt ab.
Der Amtsantritt Karl Emmanuel von Savoyens im Jahr 1580 bedeutete das Ende der Ruhe. Der neue Herzog war aus politischen wie aus religiösen Gründen entschlossen, Genf zurückzuerobern. 1582 schlug eine Belagerung fehl, und dieser Versuch verschaffte Genf 1584 einen neuen Verbündeten, nämlich Zürich. Damit wurde das Burgrecht mit Bern zu einer Dreierallianz erweitert. Karl Emmanuel entschloss sich daraufhin, zum Mittel der Blockade zu greifen. In ihrer Existenz bedroht, wagte die Seigneurie Genf den Krieg, nachdem ihr die Hilfe der durch die Daux-Verschwörung alarmierten Berner sowie Frankreichs zugesagt worden war. Nach einigen Anfangserfolgen der Berner und Genfer im April 1589 vermochte der Herzog die Situation zwar wieder zu seinen Gunsten zu wenden, wurde dann aber auf andere Kriegsschauplätze gerufen (Kriege der Liga in Frankreich). Genf, das bald tatkräftig von Frankreich unterstützt wurde, führte einen Kleinkrieg (z.B. 1590 Einnahme von Versoix), bis 1593 ein Waffenstillstand geschlossen wurde. Der französisch-savoyische Krieg, der im Kontext des Konflikts zwischen Frankreich und Spanien zu sehen ist, wurde 1601 mit dem Vertrag von Lyon beendet. Genf, welches das Pays de Gex 1590-1601 im Namen des französischen Königs besetzt und verwaltet hatte, gelang es nicht, sich dieses zu sichern. Der König von Spanien und der Papst wussten zu verhindern, dass das «Ketzernest» Genf ein Gebiet behielt, das sie zum Katholizismus zurückführen wollten. Nur die Dörfer Aire-la-Ville, Chancy und Avully erhielten 1604 den Status von Gütern des Priorats Saint-Victor (Genf hatte dort beschränkte Souveränitätsrechte inne).
Im Dezember 1602 lancierte Herzog Karl Emmanuel, der seine Pläne nicht aufgegeben hatte, einen Überraschungsangriff auf die Stadt, die Escalade. Das Unternehmen des Herzogs scheiterte kläglich, und im Frühling 1603 zogen die Genfer erneut ins Feld. Um einen neuen europäischen Krieg abzuwenden, setzte der Papst Karl Emmanuel unter Druck. Verhandlungen führten im Juli 1603 zum Vertrag von Saint-Julien (Frieden von Saint-Julien). Dieser brachte die faktische Anerkennung der Unabhängigkeit und Souveränität Genfs und stellte den Modus Vivendi von 1570 wieder her.
Ungeachtet dieser Abkommen blieben die Steuer- und Herrschaftsrechte verworren und die Genfer Besitzungen zersplittert, sodass die Genfer Exklaven in den französischen und savoyischen Gebieten ständig Gefahr liefen, von der Stadt, von der sie wirtschaftlich und rechtlich abhängig waren, abgeschnitten zu werden. Im 18. Jahrhundert brachte der Austausch von Gebieten und Gerichtsbarkeiten mit Frankreich und dem Königreich Sardinien, der Nachfolgerin des Herzogtums Savoyen, eine Verbesserung der Lage in den Mandements Peney (Pariser Vertrag vom 15. August 1749) und Jussy sowie in einem Teil der Champagne (Turiner Vertrag vom 30. Mai 1754). Aber erst nach dem Ende der französischen Herrschaft (1798-1814) erhielt Genf nach langen Verhandlungen zwischen den Alliierten und Frankreich am Wiener Kongress den territorialen Anschluss an die Eidgenossenschaft und ein geschlossenes Gebiet mit klar definierten Grenzen, auf dem es uneingeschränkte Souveränität genoss.
Genf (Kanton)
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