Aus der Welt der Verkehrsteilnehmer
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Aus der Welt der Verkehrsteilnehmer
Screenshot von ndr.de/Niedersachsen
Mein Fehler! Ich hatte mir Kampfradler immer ganz anders vorgestellt.
Aus der Welt der Verkehrsteilnehmer
Unfallflucht ist zwar immer noch eine Straftat nach § 142 StGB, aber in Deutschland LÄNGST völlig normal geworden. Ob mit oder ohne vorherigen Drogenkonsum. Da es aber um die schützenswerten Autofahrenden geht, scheint es niemanden aufzuregen.
Am Sonntagmittag wollte ein 71-jähriger Ulmer an einer Tankstelle in Nersingen tanken.
An der Tanksäule fuhr dieser zu weit nach vorne, weshalb er wieder zurücksetzen musste. Beim Rückwärtsfahren fuhr dieser zu weit nach hinten, sodass er gegen einen dahinter stehenden Pkw fuhr. An diesem Pkw entstand ein geschätzter Sachschaden an der Stoßstange in Höhe von 1.500 Euro. Der 71-Jährige verweigerte gegenüber seinem Unfallgegner die Angaben zu seiner Person. Des Weiteren streichelte der Unfallverursacher den beschädigten Pkw und bezeichnete das Fahrzeug als „armes Auto“. Aufgrund des eigenartigen Verhaltens verständigte der Geschädigte die Polizei, weshalb der 71-jährige sich mit seinem Pkw von der Unfallörtlichkeit entfernte.
An seiner Wohnanschrift in Ulm konnte der Unfallverursacher letztendlich angetroffen werden. Hierbei verhielt sich dieser äußerst aggressiv. Zudem hatte er starke Gleichgewichtsstörungen und wirkte benommen. Gegenüber den Polizeibeamten äußerte der Unfallverursacher, Valium eingenommen zu haben. Um die Fahrtauglichkeit zum Unfallzeitpunkt gutachterlich festzustellen, wurde der 71-Jährige zur Durchführung einer Blutentnahme zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht. Aufgrund seines aggressiven Auftretens wurden ihm für den Transport Handfesseln angelegt. Noch an seiner Wohnanschrift trat der Unfallverursacher in Richtung der Polizeibeamte, beleidigte diese und drohte diesen in den Kopf zu schießen. Den 71-jährigen erwartet nun mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Polizisten gedroht ihn in den Kopf zu schließen
Für sein Verhalten am gestrigen 11.09.2022 in Nersingen, Ulm und Neu-Ulm erwartet ein 71-Jähriger mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Am Sonntagmittag wollte ein 71-jähriger Ulmer an einer Tankstelle in Nersingen tanken. An der Tanksäule fuhr dieser zu weit nach vorne, weshalb er wieder zurücksetzen musste. Beim Rückwärtsfahren fuhr dieser zu weit nach hinten, sodass er gegen einen dahinter stehenden Pkw fuhr. An diesem Pkw entstand ein geschätzter Sachschaden an der Stoßstange in Höhe von 1.500 Euro. Der 71-Jährige verweigerte gegenüber seinem Unfallgegner die Angaben zu seiner Person. Des Weiteren streichelte der Unfallverursacher den beschädigten Pkw und bezeichnete das Fahrzeug als „armes Auto“. Aufgrund des eigenartigen Verhaltens verständigte der Geschädigte die Polizei, weshalb der 71-Jährige sich mit seinem Pkw von der Unfallörtlichkeit entfernte.
An seiner Wohnanschrift in Ulm konnte der Unfallverursacher letztlich angetroffen werden. Hierbei verhielt sich dieser äußerst aggressiv. Zudem hatte er starke Gleichgewichtsstörungen und wirkte benommen. Gegenüber den Polizeibeamten äußerte der Unfallverursacher, Valium eingenommen zu haben. Um die Fahrtauglichkeit zum Unfallzeitpunkt gutachterlich festzustellen, wurde der 71-Jährige zur Durchführung einer Blutentnahme zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht. Aufgrund seines aggressiven Auftretens wurden ihm für den Transport Handfesseln angelegt. Noch an seiner Wohnanschrift trat der Unfallverursacher in Richtung der Polizeibeamte, beleidigte diese und drohte diesen in den Kopf zu schießen.
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