"Wir profitieren nicht von dem Traffic, den Google uns verschafft, wir sind komplett davon abhängig", sagte der Präsident des BDZV auf einer Konferenz in Berlin.
Anmerkung: Auch für die Verlage und Journalisten wäre es Sinnvoll, für den Rechtsstatus des Bürgers als Produzent und Urheber seiner Roh- und Metadaten und seiner angemessenen Vergütung Hierbei entstehender, von der sog. “Big Data”-Industrie bisher Unvergütet abgegriffener Mehrwertschöpfung auf Europaebene einzutreten. Die Bürger stellen dabei die eigentlichen Datenerzeuger dar, die “Big Data”-Industrie [und staatliche Stellen] die Informationsproduzenten.
Im Falle Verleger vs. Google wären die Verlage, respektive die von ihnen beschäftigten Autoren, ebenfalls als Informationsproduzenten einzuordnen. Jedoch als Informationsproduzenten niedriger Ordnung, mit einem gesondertem Anspruch auf einen angemessenen Anteil an den Erlösen höherer Ordnung in der Informationsproduktionskette. Nicht nur wegen der hohen Bedeutung einer freien Presse innerhalb einer demokratischen Grundordnung (, welche in einer direktdemokratischen Grundordnung nur um so Höher wäre), sondern auch, da ihre Werke als Werbeschild für die Bürger zum Zwecke des Abschöpfens ihrer Datenproduktionskräfte gebraucht wird.













