Winterreifenpflicht – Bußgelder und Haftung bei Verkehrsunfällen
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Winterreifenpflicht – Bußgelder und Haftung bei Verkehrsunfällen
Seit dem 04.12.2010 besteht gemäß § 2 Abs. 3a StVO eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge. Fahrzeugführer die bei winterlichen Verhältnissen (= Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte) ein Fahrzeug mit Sommerreifen führen, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Eur......
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