CDU CSU bereiten schon mal alles für die AfD vor 🤬🤬🤬🤬🤬
Die Regierung Merz hat es irgendwie nicht so mit dem Gesetz. Weder mit dem Grundgesetz, noch mit EU-Recht.

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CDU CSU bereiten schon mal alles für die AfD vor 🤬🤬🤬🤬🤬
Die Regierung Merz hat es irgendwie nicht so mit dem Gesetz. Weder mit dem Grundgesetz, noch mit EU-Recht.
Bedingungslos geliebt zu werden ist ein unbeschreibliches Gefühl, eins, welches ich niemals verlieren will. Deswegen Urteile nicht über mich, wenn ich mich an sie Klammer, sobald ich sehe das sie mir vielleicht verloren geht.
- Hommella
Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?
Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?
Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.
Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.
So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".
Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?
Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...
Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8429-20230614-waffengleicheit-durch-handyaufnahme-gegen-bodycam.htm
„Urteil nicht über mich wenn du nicht weisst was ich durchgemacht habe. Wenn du nicht weisst was für Narben ich in mir trage. Urteil nicht über mich wenn du nicht weisst was es heisst Schmerzen zu haben, wenn du nicht weisst was es heisst Leid zu ertragen. Urteil nicht über mich wenn du nicht weisst was es heisst krank zu sein, wenn du nicht weisst was es heisst vor Trauer und Wut einfach nur zu schreien. Urteil nicht über mich wenn du noch nie ganz alleine warst, wenn du noch nie schlimme Dinge sahst. Du kennst weder meine Geschichte, noch kennst du mich, also Urteile nicht.“
- startyourownstorynow
Unser Gemüt unterwirft sich allzu oft keinen Regeln. Deshalb das Schweigen. Weil wir es nicht verständlich machen können. Und das ist einer der Gründe, weshalb Literatur so wichtig ist. Würden wir nicht lesen, die mögliche Skala des Menschlichen wäre für uns so winzig, dass wir sie durch harte Urteile ersetzen würden. Was allzu oft geschieht.
Irmtraud Gutschke: “Liebe und mache” in: “Der Freitag/ Nr.36/ 3. September 2020″, S.18
Wer gibt dir das Recht über andere zu urteilen?
- @pizzaeinstueckvomhimmel
Wer bist du, dass du mein Leben beurteilst? Ich bin nicht perfekt - und ich lebe nicht dafür - aber bevor du mit dem Finger auf andere zeigst... sieh zu, dass deine eigenen Hände sauber sind!
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Auch die Unannehmlichkeit muß gesprochen werden. Man kann nicht so tun, als sei alles in bester Ordnung. Für Frieden und Heiterkeit ist immer Zeit. Wer mit Scheuklappen durch die Gegend gallopiert, darf sich nicht wundern, wenn der Speer ihn trifft.
© falkenherz - 2020.01.20