Billance semplifica la fatturazione elettronica B2B con AI, formati ZUGFeRD/XRechnung e architettura privacy-first. Ideale per professionisti e PMI. #FatturazioneElettronica #B2B #ZUGFeRD #XRechnung #PMI #Privacy #AI #Software

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Billance semplifica la fatturazione elettronica B2B con AI, formati ZUGFeRD/XRechnung e architettura privacy-first. Ideale per professionisti e PMI. #FatturazioneElettronica #B2B #ZUGFeRD #XRechnung #PMI #Privacy #AI #Software
Die E-Rechnung wird Pflicht – bist du bereit? Ab dem 1. Januar 2025 hat die gestaffelte Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland begonnen. Das betrifft ALLE Kanzleien! Was heißt das konkret? Ab 2025 muss jede Kanzlei E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen größere Kanzleien im B2B-Bereich nur noch E-Rechnungen versenden. Für kleinere Unternehmen (Umsatz < 800.000 €) gilt eine Übergangsfrist bis 2028. Kleinstunternehmer werden voraussichtlich ausgenommen – Details stehen noch aus. Welches Format kommt? XRechnung: ein reines XML-Format, perfekt für automatisierte Prozesse. ZUGFeRD: das Hybrid-Format! Es kombiniert XML für die Maschine und PDF für den Menschen. Praktisch, wenn du deine Rechnungen auch noch visuell prüfen willst. Warum umstellen? Mehr Effizienz Schnellere Bearbeitung Weniger Papierkram Mehr Transparenz in der Buchhaltung Bessere Zusammenarbeit mit Behörden und Geschäftspartnern Die klassische Papierrechnung und unstrukturierte PDFs gehören bald der Vergangenheit an! Unser Tipp: Fang JETZT an, deine Prozesse mit Genese anzupassen. Wer frühzeitig umstellt, spart sich Stress und bleibt wettbewerbsfähig. Mit wenigen Klicks werden Rechnungen generiert. E-Rechnung ist nicht die Zukunft – sie ist die GEGENWART! ---
Die E-Rechnung wird Pflicht – Unternehmen sollten jetzt handeln Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz informiert aktuell über einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung des deutschen Rechnungswesens: Die E-Rechnung wird verpflichtend. Für Unternehmen und Selbstständige im B2B-Bereich bedeutet das, sich auf umfassende Veränderungen in ihren Rechnungsprozessen einzustellen. Bereits seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format empfangen zu können. Für die Ausstellung dieser Rechnungen gilt eine gestaffelte Übergangsregelung, die es Unternehmen ermöglicht, sich bis spätestens Ende 2027 vollständig auf die neue Pflicht einzustellen. Was bedeutet die E-Rechnungspflicht? Ab dem Jahr 2028 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und ausstellen können. Diese Maßnahme ist Teil des „Wachstumschancengesetzes“ und dient als Vorbereitung auf die EU-weiten ViDA-Maßnahmen („VAT in the Digital Age“), die zusätzlich ein Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vorsehen. Das Ziel: Betrugsbekämpfung bei der Umsatzsteuer und die Digitalisierung des Rechnungswesens. Dank strukturierter Rechnungsdaten können Unternehmen künftig ihre Buchhaltungsprozesse effizienter und ressourcenschonender gestalten. Die Umwelt profitiert ebenfalls durch den Wegfall von Papierdokumenten. Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist mehr als ein PDF-Dokument. Es handelt sich um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird, sodass eine vollautomatisierte elektronische Verarbeitung möglich ist. Zulässige Formate sind zum Beispiel: XRechnung, das standardisierte Format der öffentlichen Verwaltung. ZUGFeRD (ab Version 2.0.1), ein hybrides Format, das eine PDF-Ansicht mit eingebetteten XML-Daten kombiniert. Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien ohne strukturierte Daten genügen den Anforderungen nicht mehr und sind ab 2028 im B2B-Bereich unzulässig. Wer ist betroffen? Die E-Rechnungspflicht betrifft alle B2B-Umsätze innerhalb Deutschlands, bei denen eine Rechnungspflicht nach dem Umsatzsteuergesetz besteht. Davon ausgenommen sind: B2C-Umsätze (Rechnungen an Endverbraucher) Steuerfreie Umsätze wie Grundstücksvermietungen, Bankdienstleistungen oder Heilbehandlungen Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro Leistungen von Kleinunternehmern (diese müssen jedoch E-Rechnungen empfangen können) Übergangsfristen im Überblick: Ab 1. Januar 2025: Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen Bis 31. Dezember 2026: Übergangsfrist für alle Unternehmen Bis 31. Dezember 2027: Verlängerte Frist für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro Ab 1. Januar 2028: Verpflichtende Ausstellung und Empfang für alle Unternehmen Wie bereiten sich Unternehmen vor? Unternehmen sollten jetzt handeln und: Ein E-Mail-Postfach für den Empfang von E-Rechnungen bereitstellen Eine Lösung für die revisionssichere Archivierung der E-Rechnungen integrieren Eine Software für das Erstellen von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD einführen Fazit Die Einführung der E-Rechnung ist ein Meilenstein in der digitalen Transformation des Rechnungswesens. Unternehmen profitieren langfristig von effizienteren Prozessen, geringeren Kosten und einem nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz. Rechnungen ganz einfach erstellen – mit der Genese Kanzleiverwaltung Mit der Genese Kanzleiverwaltung erstellen Sie E-Rechnungen im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format schnell, unkompliziert und rechtssicher. Ob Kanzlei oder Unternehmen – unsere Software passt sich Ihren Prozessen an und sorgt dafür, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden. Dank intuitiver Bedienung und automatisierter Abläufe sparen Sie Zeit und reduzieren Fehlerquellen. Jetzt vorbereitet sein und mit Genese einfach auf E-Rechnung umstellen! 👉 Mehr erfahren auf www.genese.de
What is FE-AP?
FE-AP, an electronic invoice portal in public administration that processes and receives electronic invoicing in Portugal, is called eSPap. eSPap oversees the portal's implementation.FE-AP (Fatura Eletronica na Administracao Publica is the portal for Electronic Invoices in Public Administration that acts as the Gateway to the State.
How do you send e-invoices?
A software package that generates UBL invoices Access to Storecove. We have access to the Peppol network, so you can send invoices to VAT identifiers.
Read More:- https://www.storecove.com/us/en/
XRechnung im Jahr 2020
XRechnung im Jahr 2020
https://de.wikipedia.org/wiki/XRechnung
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Die E-Rechnungsverordnung: Keine Ruhe nach dem EU-DSGVO-Sturm
Kaum gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), braut sich schon das nächste »Compliance-Gewitter« am Horizont zusammen: Die E-Rechnungsverordnung. Schon ab November 2018 tritt sie in Kraft. Ab dann müssen Bundesministerien und bald darauf auch Lieferanten der öffentlichen Verwaltung E-Rechnungen verarbeiten können. Grund genug, die Chance zu nutzen und sich mit der Digitalisierung des Rechnungseingangs mithilfe von einem zertifizierten Enterprise Content Management (ECM) zu beschäftigen. Selten trieb ein Jahr den Verantwortlichen derart Schweißperlen auf die Stirn, wie das aktuelle. Zuerst die EU-DSGVO im Mai, mit deren Folgen, die verschärften Datenschutzanforderungen an den Umgang mit Informationen, noch immer viele kämpfen. Jetzt folgt mit der E-Rechnungsverordnung schon die nächste Gesetzgebung. Bereits ab November tritt sie stufenweise in Kraft. Spätestens dann müssen Bundesministerien und Verfassungsorgane und bald darauf auch Verwaltungen (ab November 2019) sowie deren Lieferanten und Dienstleister (ab November 2020) Rechnungen elektronisch stellen, empfangen, verarbeiten und Compliance-konform aufbewahren können. Allerdings sind viele Unternehmen genau darauf noch nicht vorbereitet. Die E-Rechnungsverordnung: 4 von 5 Unternehmen nicht »ready«. 80 Prozent der deutschen Unternehmen erfüllen die neuen Anforderungen an den Rechnungsaustausch – stand heute – noch nicht. Zusätzlich offenbaren sich erhebliche Wissenslücken, was die Gesetzgebung und deren Umsetzung anbelangt. Das gaben die 1.826 befragten CIOs, Prozessverantwortlichen und IT-Leiter im Rahmen der SER-Marktforschungsreihe »ECM Insights 2018« an. Jeder Vierte hat die neue E-Rechnungsverordnung noch überhaupt nicht auf dem Schirm. Das ist alarmierend, zumal die Zeit rennt. Vor allem für Geschäftspartner der öffentlichen Verwaltung ist es wichtig, sich mit entsprechenden Lösungen für die digitale Rechnungsverarbeitung zu beschäftigen. Sonst drohen dramatische Umsatzeinbußen. So können Rechnungssteller, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, künftig sogar von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Ein neues Rechnungsformat: Die XRechnung. E-Rechnungen sind in der neuen Verordnung als Rechnungen definiert, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dafür wurde das neue XRechnungs-Format geschaffen. Das bekannte ZUGFeRD-Format wiederum entspricht in der jetzigen Version (1.0) nicht den Ansprüchen der neuen Verordnung. Es wird gerade überarbeitet und soll als ZUGFeRD 2.0 neu veröffentlicht werden. Damit soll es ebenfalls als E-Rechnungsverordnungs-konformes Austauschformat gelten. Beide Standards – XRechnung und ZUGFeRD 2.0 – werden neben zahlreichen weiteren (ZUGFeRD 1.0, EDI, SEPA, EDIFACT etc.) von zertifizierten ECM-Systemen wie Doxis4 von SER bereits heute unterstützt. Neben diesen elektronischen Rechnungen verarbeiten Unternehmen damit auch alle weiteren Belege, die per Post, Fax oder E-Mail eintreffen, automatisiert – und das vom digitalen Erfassen bis zum revisionssicheren Archivieren. Der viel propagierte digitale Rechnungseingang wird Realität, mit dem Unternehmen Einsparpotenziale erschließen. Medienbrüche entfallen bereits beim Rechnungseingang, ebenso wie der manuelle Aufwand für die Rechnungsverteilung. Beides sorgt dafür, dass Transport- und Liegezeiten quasi wegfallen. Jede eingehende Rechnung erreicht automatisch den richtigen Bearbeiter. Mit automatisierten Vertreterregelungen sorgen Unternehmen dafür, dass etwa im Urlaubsfall keine Rechnung im Bearbeitungsprozess liegen bleibt – eine wichtige Grundvoraussetzung, um Skonto- und Zahlungsfristen einzuhalten. Zudem kann jeder berechtigte Mitarbeiter zu jeder Zeit nachvollziehen, in welchem Bearbeitungsschritt sich welche Rechnung gerade befindet. Er ist bei internen wie externen Rückfragen direkt auskunftsfähig. Zu den erwähnten Schritten zählen auch die digitale Rechnungslesung und -prüfung. Allein durch die Automatisierung dieser beiden Prozesse rechnet der aktuelle Billentis-Report damit, dass sich die durchschnittliche Zahlungsfrist um 5,4 Tage verkürzt. Gesetzeskonform aufbewahren & löschen. Grundsätzlich gelten für elektronische Rechnungen wie im XRechnungs- und ZUGFeRD-2.0-Format dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. So müssen sie in Deutschland sieben Jahre lang nach den Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gespeichert werden. Da Rechnungen auch immer personenbezogene Informationen wie etwa Rechnungsempfänger und -adresse enthalten, unterliegen sie zudem der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und müssen dementsprechend datenschutzkonform aufbewahrt werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen prüfen, dass ihre Archivlösung beziehungsweise ihr Enterprise Content Management GoBD- und EU-DSGVO-zertifiziert ist. Zum einen können sie mit einer solchen Software nachweisen, dass aufbewahrungspflichtige Unterlagen – und dazu gehören Rechnungen – während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit unveränderbar und vollständig verfügbar sind, unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. Zum anderen erfüllen sie wichtige EU-DSGVO-Anforderungen. Nehmen Kunden beispielsweise ihr »Recht auf Auskunft«, »Recht auf Datenübertragbarkeit« oder »Recht auf Vergessen« in Anspruch, können Unternehmen die betroffenen personenbezogenen Informationen zur Einsicht bereitstellen, in einer strukturierten und maschinenlesbaren Form übertragen sowie vollständig und nachweisbar – nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist – löschen beziehungsweise schwärzen. Chance in Digitalisierung sehen. Unternehmen sollten sich nicht ein X für ein U vormachen, vor allem nicht, wenn sie für öffentliche Auftraggeber weiterarbeiten wollen. Nichts ist so schlecht, dass es nicht auch etwas Gutes hat. Wer die neue E-Rechnungsverordnung als Anlass nimmt, um manuelle Prozesse im Rechnungswesen zu optimieren und zu automatisieren, wird hieraus gestärkt hervorgehen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Compliance-gerechte Archivierung und Dokumentation, auch unter dem Aspekt der EU-DSGVO. Durch die Fülle der Anforderungen ist zum Einsatz einer zertifizierten Enterprise Content Management-Software wie Doxis4 zu raten, die all das abbildet. Mit einem ECM wie Doxis4 verarbeiten Unternehmen E-Rechnungen automatisiert in zahlreichen Formaten: XRechnung ZUGFeRD 1.0 / ZUGFeRD 2.0 TransData EDIFACT EDI SEPA u.v.m.
Manfred Zerwas, geschäftsführender Gesellschafter der SER-Gruppe www.ser.de Illustration: © BeRad /shutterstock.com https://ap-verlag.de/e-rechnungen-im-format-zugferd-aus-dem-erp-heraus-versenden/42878/ https://ap-verlag.de/die-e-rechnung-steht-im-zeichen-grosser-marktveraenderungen/38303/ https://ap-verlag.de/standards-fuer-e-rechnungen-dringend-erforderlich/21688/ https://ap-verlag.de/handlungsbedarf-bei-e-rechnungen/19409/ https://ap-verlag.de/digitale-betriebspruefung/45627/ https://ap-verlag.de/die-3-wichtigsten-fragen-bei-der-einfuehrung-eines-neuen-rechnungswesens/42875/ https://ap-verlag.de/reality-check-internet-of-payments-die-zukunft-des-bezahlens/45200/ Read the full article