... was die Freiheit sei, hält man für ausgemacht, insgleichen meint man dabei schon zu wissen, was und wer der Mensch selbst sei. Ungewiß ist nur noch, ob ihm und seinem Willensvermögen die Eigenschaften der Freiheit zukomme oder ob sie ihm abgesprochen werden müsse. Mit dieser Frage der Willensfreiheit, die am Ende verkehrt gestellt und deshalh gar keine Frage ist, hat es die Schellingsche Abhandlung nicht zu tun. Denn hier gilt die Freiheit nicht als Eigenschaft des Menschen, sondern umgekehrt: Der Mensch gilt allenfalls als Eigentum der Freiheit. Freiheit ist das umgreifende und durchgreifende Wesen, in das zurückversetzt der Mensch erst Mensch wird. Das will sagen: Das Wesen des Menschen gründet in der Freiheit.
M. Heidegger - Schellings Abhandlung über das Wesen der menschlichen Freiheit















