Das Urteil wurde im Oktober 2008 gefĂ€llt. Aehnlich wie ich damals mĂŒssen sich auch gestĂ€ndige Mörder fĂŒhlen. Einerseits die Erlösung von einer Last und andererseits die Verurteilung zu lebenslĂ€nglicher SĂŒhne. Ich wurde dazu verurteilt,  meiner ehemaligen Ehefrau bis zu meiner Pension einen Betrag von 3600 Franken monatlich zu bezahlen. Im Gegensatz zu einem Mörder habe ich niemanden umgebracht und ich habe niemandem einen Schaden zugefĂŒgt - ich habe lediglich eine Frau geheiratet, die auf Grund einer Schizophrenieerkrankung IV Leistungen und Sozialleistungen bezog. Â
Das vernichtende an dem Urteil war nicht die Höhe des Betrags, sondern die Dauer der Unterhaltszahlungen. Insgesamt werde ich damit voraussichtlich wĂ€hrend 22 Jahren Unterhalt bezahlt haben, fĂŒr 12 Jahre gemeinsam gelebte Ehe. 13 Jahre habe ich bereits bezahlt - 9 Jahre habe ich vermutlich noch vor mir.
Die grösste Last dabei ist, dass ich damit vom Staat verpflichtet wurde, bis zur ordentlichen Pension fĂŒr meine ehemalige Ehefrau arbeiten zu gehen - fĂŒr eine Frau, die wĂ€hrend ihrem gesamten Leben nie gearbeitet hat. Ich habe keine Chance, frĂŒhzeitig mein Arbeitspensum selbstbestimmt zu reduzieren. Mir wurde nicht nur Geld genommen, sondern auch die Freiheit, mein Leben so zu gestalten, wie ich es möchte.Â
Wenn ich aus freien StĂŒcken mein Arbeitspensum reduziere oder einen weniger gut bezahlten Job annehme, dann Ă€ndert sich der geschuldete Unterhaltsbetrag nicht - so sind die Schweizer Gesetze und das ist der Grund weshalb die Unterhaltszahlung eine Verurteilung zu lebenslĂ€nglich ist.
Die Verhandlung selbst war ein Desaster. Mein engagierter Anwalt Emil Robert Meier aus Dielsdorf hat sich zwar sehr bemĂŒht, aber mit untauglichen Mitteln gekĂ€mpft - wie sich jetzt im Nachhinein hinausstellt, hat er nicht mit den richtigen Argumenten gefochten, die mir eine Hoffnung hĂ€tte geben können, dass ich eine lebenslĂ€ngliche Verurteilung hĂ€tte verhindern können.
Auf der Gegenseite war meine Ehefrau, C. Lo J. (Kunstmalerin aus ZĂŒrich), ihre noch mit alten Ehestreitsargumenten kĂ€mpfende AnwĂ€ltin, die SVP Richterin und die Aerztin meiner Ex. Ich hatte keine Chance und habe das viel zu spĂ€t bemerkt.
Zu allererst ein paar Bemerkungen zur Aerztin - Anna-Barbara Walti aus ZĂŒrich. Mit ihren Worten (siehe aerztlicher Bericht) kann ich hier sagen, dass "es nicht in meinem Interesse ist, die wichtigen Tatsachen zu verschweigen und ich glaube auch, dass es der Frau Walti zuzumuten ist, dass die Wahrheit gesagt wird".
Ich habe diese Aerztin in meinem ganzen Leben wÀhrend 30 Minuten gesehen, als ich wegen einer angeblichen SuizidgefÀhrdung meiner Ehefrau nach Hause berufen wurde.
Diese Aerztin hat dann aber anlĂ€sslich der Gerichtsverhandlung einen "aerztlichen Bericht" verfasst, der unten beigefĂŒgt ist und ausgiebig ĂŒber mich Auskunft geben soll - ein in jeder Hinsicht unglaubliches Schreiben.
Wahr ist, dass meine Ex psychisch krank war mit der Diagnose "Schizophrenie". Alle Aussagen ĂŒber mich konnte sie jedoch nur vom Hörensagen wissen und entsprechen deshalb dem zurechtgerĂŒckten Weltbild meiner Ex-Frau und nicht der RealitĂ€t. Dass eine Aerztin diese Wahrheit ungefiltert als ihre beobachtete Wahrheit verkauft, hat mich fassungslos gemacht.
Ein wesentliches Symptom der Schizophrenieerkrankung ist, dass sich die Patienten ihre eigene RealitĂ€t erfinden - ihr Weltbild ist oft fernab der RealitĂ€t, was insbesondere eine Beziehung mit der Zeit unmöglich macht. Abgesehen von Akutphasen bekommen die verantwortlichen Psychiater das ganze Ausmass der Auswirkungen nicht mit, wenn sie ihre Patienten einmal jeden Monat fĂŒr eine Stunde sehen und sich weigern, das persönliche GesprĂ€ch unter 4 Augen mit Angehörigen zu fĂŒhren. Die Psychiatrie ist mindestens so krank, wie die Patienten, welche sie vermeintlich zu heilen versucht. Unter diesem Aspekt ist auch der âaerztliche Berichtâ von Frau Anna-Barbara Walti zu sehen - das Weltbild der Patienten wird zur von der Aerztin bestĂ€tigten RealitĂ€t - der Begriff Co-AbhĂ€ngigkeit bekommt so eine ganz neue Dimension.Â
Meine Ex konnte natĂŒrlich innerlich nicht akzeptieren, dass ich mich einfach frisch verliebt habe und dass ich die Beziehung psychisch nicht mehr ertragen konnte - so musste fĂŒr sie eine "divergierende sexuelle Entwicklung" als BegrĂŒndung herhalten. Damit hat sich  meine Ex eine BegrĂŒndung aufgebaut, mit welcher sie leben konnte - ihr Mann wurde ohne ihr Verschulden pervers. Sie hatte deshalb nichts damit zu tun, dass ich aus der Beziehung geflohen bin. Ich will dieses Verhalten nicht verurteilen, aber wohl das Verhalten der Aerztin, die die Aussagen meiner Ex - nebst vielem Anderem - in ihrem Bericht als Wahrheit dem Gericht zugĂ€nglich machte.
Die Ehe selbst ist schnell erzĂ€hlt. Ich war naiv genug 1990 meine Ex zu heiraten. Ich war fasziniert von ihrer Malerei und ihrem Wesen. Wahrscheinlich war ich allerdings noch viel mehr naiv und blind vor Liebe. Â
Meine Ex war damals schon erkrankt und bezog Sozialhilfe - allerdings konnte man ihr dies am Anfang kaum anmerken. Irgendwann bekam sie nebst den ĂŒblichen Neuroleptika auch noch Benzodiazepine verschrieben von der Aerztin. Benzos sind eigentlich nur als kurzfristige UeberbrĂŒckungsmassnahmen gedacht, aber meine Ex bekam sie langfristig verschrieben - damit hat auch die Psychiatrie ihren Beitrag geleistet zum allmĂ€hlichen Verfall meiner Ex. Benzos machen abhĂ€ngig und meine Ex wurde abhĂ€ngig - sie nimmt diese meines Wissens auch heute noch - mittlerweile sind das ĂŒber 25 Jahre Einnahme von Benzodiazepinen (im aerztlichen Bericht werden die Benzos wohl mit Absicht nicht erwĂ€hnt)!
Die Auswirkungen von Benzos sind verheerend und schleichend. Meine Ex hat dann zusÀtzlich auch noch immer das eine oder andere GlÀschen Sekt getrunken abends. Alkohol und Benzos ergeben eine besonders spannende Mischung.
Ihr Zustand hat sich scheichend verschlechtert bis zu dem Moment, in dem sie zeitweise ĂŒber Monate hinweg praktisch reglos auf dem Sofa gelegen ist. Ich wurde von ihr auch zunehmend mit den Medikamenten erpresst. Mit Benzos ist man permanent auf Entzug, wenn man die Dosis nicht erhöht - erpresst wurde ich damit, dass ich dafĂŒr verantwortlich gemacht wurde, wenn sie wieder eine Tablette mehr reinschmeissen musste, zum Beispiel wenn ich zu spĂ€t nach Hause kam. Ich war in einem Teufelskreis gefangen bis zu dem Moment meines Ausbruchs, als ich mich neu verliebte und damit neue Hoffnung geschöpft habe.
Nachdem ich ihr im 2002 eröffnete, dass ich mich von ihr trennen wĂŒrde, zog ich erst in ein anderes Zimmer der gemeinsamen Wohnung. Allerdings konnte ich dort kaum in Ruhe schlafen, weil sie nĂ€chtelang an meine TĂŒr polterte oder auch einmal mit einem Fleischermesser neben meinem Bett stand. Ich habe die NĂ€chte teilweise in meinem Auto verbracht oder habe in Pensionen geschlafen bis ich 2003 endgĂŒltig ausgezogen bin.
Trotz allem hatte ich SchuldgefĂŒhle und diese SchuldgefĂŒhle bin ich erst nach vielen Jahren endgĂŒltig losgeworden. Diese SchuldgefĂŒhle waren auch ein Hauptgrund, weshalb die offizielle Trennung erst 2004 und die Scheidung erst 2008 erfolgte. Â Bis 2008 habe ich sogar noch 4500 Franken im Monat bezahlt.
Jetzt aber zurĂŒck zum eigentlichen Thema - der Verurteilung zu lebenslĂ€nglichem Unterhalt und dem sogenannten "clean-cut" des Schweizer Eherechts.
Meine Ex war vor der Ehe arbeitslos und bezog wegen ihrer Schizophrenieerkrankung eine IV Rente. Dazu kam noch die Sozialhilfe. Sie war wÀhrend der Ehe arbeitslos und bezog eine IV Rente und sie war nach der Ehe arbeitslos und bezog eine IV Rente.
Es hat sich nichts an ihrer Situation geĂ€ndert - sie hatte keinerlei ehebedingte Nachteile. Ehebedingte Nachteile wĂ€ren zum Beispiel, wenn sie wegen Kindern oder wegen mir ihren Beruf aufgegeben hĂ€tte. Nichts dergleichen war der Fall - im Gegenteil sie hatte einen erheblichen ehebedingten Vorteil dadurch, dass sie plötzlich 385.000 Franken Pensionskassengeld ausbezahlt bekam. Dieses Geld darf sie benutzen, wie es ihr beliebt, weil eine IV BezĂŒgerin mit ĂŒber 70% InvaliditĂ€tsgrad nicht dem BVG unterstellt wird.
Alles in allem werde ich meiner Ex etwa 1.5 Millionen Schweizer Franken bezahlt haben am Ende, nebst der UnterstĂŒtzung, die sie wĂ€hrend der Ehe selbstverstĂ€ndlich von mir erhalten hat.
Meine Ehe wurde zwar nach neuem Eherecht geschieden, aber ich wurde mit den Argumenten des alten Rechts verurteilt. Ich war der TĂ€ter und meine Ex das ewige Opfer.
Leider war mein Anwalt nicht auf der Höhe der aktuellen Lehrmeinung - wie ich nach kĂŒrzlichem Studium erfahren musste. Ich habe ĂŒber einen Monat lang BG Entscheide und Lehrmeinungen studiert und bin dann auf das Konzept der ehebedingten Nachteile versus der nachehelichen SolidaritĂ€t gestossen (zu finden in Mitteilungen zum Familienrecht Ausgabe Nr. 10). Das hat mein Anwalt damals mit keinem Wort erwĂ€hnt wĂ€hrend der Verhandlung - ich hĂ€tte das Urteil oder besser die Scheidungskonvention mit diesem Wissen ganz bestimmt nicht unterschrieben. Es bleiben mir jetzt noch 4 Möglichkeiten - die Ungerechtigkeit zu akzeptieren. eine Revision mit ungewissem Ausgang, ein Verfahren gegen meinen Anwalt mit noch ungewisserem Ausgang oder die Flucht weg von der Schweiz. Â