Trotz der hohen Freibeträge, die bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften in Höhe von 500.000 EUR gewährt werden, lösen in der Praxis Schenkungen unter Eheleut...

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Trotz der hohen Freibeträge, die bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften in Höhe von 500.000 EUR gewährt werden, lösen in der Praxis Schenkungen unter Eheleut...
Ich setze die Lektüre des Decretum Gratiani fort: Causa XXXI. Der Magister behandelt die Frage, ob ein Mensch gegen seinen Willen zu einer Eheschließung gezwungen werden kann. Seine Antwort: Nein! Und: Das gilt für Männer wie für Frauen. (mehr)
Das Bild stammt aus der Druckausgabe von 1514 und illustriert C. XXXI.
Ehebedingte Nachteile
Anbei meine Erfahrungen mit dem Schweizerischen Eherecht ...
Der Blog ist untgerteilt in 3 Teile:
Nacheheliche Solidarität - Zitat für alle diejenigen, die in einer ähnlichen Situation sind wie ich. Ich gehe davon aus, dass alles anders gelaufen wäre, wenn in meinem Fall so verfahren worden wäre. Die Unterscheidung zwischen nachehelicher Solidarität und ehebedingten Nachteilen ist wesentlich! (siehe Mitteilungen zum Familienrecht Ausgabe Nr. 10).
Rückblick auf meine Erfahrungen.
Ein unerträglicher aerztlicher Bericht geschrieben von einer Psychiaterin zu Handen des Gerichts (lest den Bericht durch im Bewusstsein, dass die Aerztin, was Aussagen zu mir betreffen, die Realitätstrübungen meiner ex-Ehefrau widergibt und nicht die Realität. Ich habe die Aerztin insgesamt etwa 30 Minuten lang persönlich kennengelernt.)
Der Zweck dieses Blogs ist es zu verhindern, dass Männer in einer ähnlichen Situation wie ich, dieselben Fehler begehen.
Verlasst euch nicht darauf, dass das Prinzip des “Clean-Cut” in der Schweizerischen Rechtssprechung auch befolgt wird - im Gegenteil verlasst euch darauf, dass sich der Staat selbst hilft, seine heissen Kartoffeln wie meine ex-Frau loszuwerden, wenn sich dazu ein Dummer finden lässt.
Es darf doch eigentlich nicht sein, dass eine gesellschaftliche Aufgabe - die Unterstützung Hilfsbedürftiger - vollständig dem ehemaligen Ehemann aufgebürdet wird. Es gibt keinen Gesetzesartikel, der besagt, dass eine Person, die eine IV Bezügerin heiratet, damit auch für die Fürsorgeleistungen zugunsten dieser Person für das gesamte Arbeitsleben haftet unabhängig vom Zivilstand. Nur in der Realität ist das aber so.
Dieses eine bescheidene “Ja” im Jahr 1990 hat mich nicht nur etwa 1.5 Millionen Schweizer Franken gekostet, sondern auch einen wesentlichen Teil meiner Freiheit.
Ich bekam vom Gericht die Rolle des Fürsorgeamtes für meine ex-Ehefrau auferlegt und büsse für das Versagen der Psychiatrie, die entgegen ihrem Credo eben nicht die Wiedereingliederung einer Patientin ins Arbeitsleben fördert, sondern einzig und allein das Ruhigstellen derselben.
Das Prinzip der ehebedingten Nachteile wird so in sein Gegenteil verkehrt:
Die schweizerische Rechtsprechung stellt sicher, dass der Ehepartner einer hilfsbedürftigen Person lebenslange ehebedingte Nachteile zu gewärtigen hat.
Darum - informiert euch rechtzeitig und wählt euren Anwalt besonnen aus. Wendet euch z.B. rechtzeitig an die IGM Männer, bevor es zu spät ist.
Rückblick
Das Urteil wurde im Oktober 2008 gefällt. Aehnlich wie ich damals müssen sich auch geständige Mörder fühlen. Einerseits die Erlösung von einer Last und andererseits die Verurteilung zu lebenslänglicher Sühne. Ich wurde dazu verurteilt, meiner ehemaligen Ehefrau bis zu meiner Pension einen Betrag von 3600 Franken monatlich zu bezahlen. Im Gegensatz zu einem Mörder habe ich niemanden umgebracht und ich habe niemandem einen Schaden zugefügt - ich habe lediglich eine Frau geheiratet, die auf Grund einer Schizophrenieerkrankung IV Leistungen und Sozialleistungen bezog.
Das vernichtende an dem Urteil war nicht die Höhe des Betrags, sondern die Dauer der Unterhaltszahlungen. Insgesamt werde ich damit voraussichtlich während 22 Jahren Unterhalt bezahlt haben, für 12 Jahre gemeinsam gelebte Ehe. 13 Jahre habe ich bereits bezahlt - 9 Jahre habe ich vermutlich noch vor mir. Die grösste Last dabei ist, dass ich damit vom Staat verpflichtet wurde, bis zur ordentlichen Pension für meine ehemalige Ehefrau arbeiten zu gehen - für eine Frau, die während ihrem gesamten Leben nie gearbeitet hat. Ich habe keine Chance, frühzeitig mein Arbeitspensum selbstbestimmt zu reduzieren. Mir wurde nicht nur Geld genommen, sondern auch die Freiheit, mein Leben so zu gestalten, wie ich es möchte.
Wenn ich aus freien Stücken mein Arbeitspensum reduziere oder einen weniger gut bezahlten Job annehme, dann ändert sich der geschuldete Unterhaltsbetrag nicht - so sind die Schweizer Gesetze und das ist der Grund weshalb die Unterhaltszahlung eine Verurteilung zu lebenslänglich ist.
Die Verhandlung selbst war ein Desaster. Mein engagierter Anwalt Emil Robert Meier aus Dielsdorf hat sich zwar sehr bemüht, aber mit untauglichen Mitteln gekämpft - wie sich jetzt im Nachhinein hinausstellt, hat er nicht mit den richtigen Argumenten gefochten, die mir eine Hoffnung hätte geben können, dass ich eine lebenslängliche Verurteilung hätte verhindern können.
Auf der Gegenseite war meine Ehefrau, C. Lo J. (Kunstmalerin aus Zürich), ihre noch mit alten Ehestreitsargumenten kämpfende Anwältin, die SVP Richterin und die Aerztin meiner Ex. Ich hatte keine Chance und habe das viel zu spät bemerkt.
Zu allererst ein paar Bemerkungen zur Aerztin - Anna-Barbara Walti aus Zürich. Mit ihren Worten (siehe aerztlicher Bericht) kann ich hier sagen, dass "es nicht in meinem Interesse ist, die wichtigen Tatsachen zu verschweigen und ich glaube auch, dass es der Frau Walti zuzumuten ist, dass die Wahrheit gesagt wird". Ich habe diese Aerztin in meinem ganzen Leben während 30 Minuten gesehen, als ich wegen einer angeblichen Suizidgefährdung meiner Ehefrau nach Hause berufen wurde. Diese Aerztin hat dann aber anlässlich der Gerichtsverhandlung einen "aerztlichen Bericht" verfasst, der unten beigefügt ist und ausgiebig über mich Auskunft geben soll - ein in jeder Hinsicht unglaubliches Schreiben.
Wahr ist, dass meine Ex psychisch krank war mit der Diagnose "Schizophrenie". Alle Aussagen über mich konnte sie jedoch nur vom Hörensagen wissen und entsprechen deshalb dem zurechtgerückten Weltbild meiner Ex-Frau und nicht der Realität. Dass eine Aerztin diese Wahrheit ungefiltert als ihre beobachtete Wahrheit verkauft, hat mich fassungslos gemacht.
Ein wesentliches Symptom der Schizophrenieerkrankung ist, dass sich die Patienten ihre eigene Realität erfinden - ihr Weltbild ist oft fernab der Realität, was insbesondere eine Beziehung mit der Zeit unmöglich macht. Abgesehen von Akutphasen bekommen die verantwortlichen Psychiater das ganze Ausmass der Auswirkungen nicht mit, wenn sie ihre Patienten einmal jeden Monat für eine Stunde sehen und sich weigern, das persönliche Gespräch unter 4 Augen mit Angehörigen zu führen. Die Psychiatrie ist mindestens so krank, wie die Patienten, welche sie vermeintlich zu heilen versucht. Unter diesem Aspekt ist auch der “aerztliche Bericht” von Frau Anna-Barbara Walti zu sehen - das Weltbild der Patienten wird zur von der Aerztin bestätigten Realität - der Begriff Co-Abhängigkeit bekommt so eine ganz neue Dimension.
Meine Ex konnte natürlich innerlich nicht akzeptieren, dass ich mich einfach frisch verliebt habe und dass ich die Beziehung psychisch nicht mehr ertragen konnte - so musste für sie eine "divergierende sexuelle Entwicklung" als Begründung herhalten. Damit hat sich meine Ex eine Begründung aufgebaut, mit welcher sie leben konnte - ihr Mann wurde ohne ihr Verschulden pervers. Sie hatte deshalb nichts damit zu tun, dass ich aus der Beziehung geflohen bin. Ich will dieses Verhalten nicht verurteilen, aber wohl das Verhalten der Aerztin, die die Aussagen meiner Ex - nebst vielem Anderem - in ihrem Bericht als Wahrheit dem Gericht zugänglich machte.
Die Ehe selbst ist schnell erzählt. Ich war naiv genug 1990 meine Ex zu heiraten. Ich war fasziniert von ihrer Malerei und ihrem Wesen. Wahrscheinlich war ich allerdings noch viel mehr naiv und blind vor Liebe. Meine Ex war damals schon erkrankt und bezog Sozialhilfe - allerdings konnte man ihr dies am Anfang kaum anmerken. Irgendwann bekam sie nebst den üblichen Neuroleptika auch noch Benzodiazepine verschrieben von der Aerztin. Benzos sind eigentlich nur als kurzfristige Ueberbrückungsmassnahmen gedacht, aber meine Ex bekam sie langfristig verschrieben - damit hat auch die Psychiatrie ihren Beitrag geleistet zum allmählichen Verfall meiner Ex. Benzos machen abhängig und meine Ex wurde abhängig - sie nimmt diese meines Wissens auch heute noch - mittlerweile sind das über 25 Jahre Einnahme von Benzodiazepinen (im aerztlichen Bericht werden die Benzos wohl mit Absicht nicht erwähnt)! Die Auswirkungen von Benzos sind verheerend und schleichend. Meine Ex hat dann zusätzlich auch noch immer das eine oder andere Gläschen Sekt getrunken abends. Alkohol und Benzos ergeben eine besonders spannende Mischung. Ihr Zustand hat sich scheichend verschlechtert bis zu dem Moment, in dem sie zeitweise über Monate hinweg praktisch reglos auf dem Sofa gelegen ist. Ich wurde von ihr auch zunehmend mit den Medikamenten erpresst. Mit Benzos ist man permanent auf Entzug, wenn man die Dosis nicht erhöht - erpresst wurde ich damit, dass ich dafür verantwortlich gemacht wurde, wenn sie wieder eine Tablette mehr reinschmeissen musste, zum Beispiel wenn ich zu spät nach Hause kam. Ich war in einem Teufelskreis gefangen bis zu dem Moment meines Ausbruchs, als ich mich neu verliebte und damit neue Hoffnung geschöpft habe. Nachdem ich ihr im 2002 eröffnete, dass ich mich von ihr trennen würde, zog ich erst in ein anderes Zimmer der gemeinsamen Wohnung. Allerdings konnte ich dort kaum in Ruhe schlafen, weil sie nächtelang an meine Tür polterte oder auch einmal mit einem Fleischermesser neben meinem Bett stand. Ich habe die Nächte teilweise in meinem Auto verbracht oder habe in Pensionen geschlafen bis ich 2003 endgültig ausgezogen bin. Trotz allem hatte ich Schuldgefühle und diese Schuldgefühle bin ich erst nach vielen Jahren endgültig losgeworden. Diese Schuldgefühle waren auch ein Hauptgrund, weshalb die offizielle Trennung erst 2004 und die Scheidung erst 2008 erfolgte. Bis 2008 habe ich sogar noch 4500 Franken im Monat bezahlt.
Jetzt aber zurück zum eigentlichen Thema - der Verurteilung zu lebenslänglichem Unterhalt und dem sogenannten "clean-cut" des Schweizer Eherechts. Meine Ex war vor der Ehe arbeitslos und bezog wegen ihrer Schizophrenieerkrankung eine IV Rente. Dazu kam noch die Sozialhilfe. Sie war während der Ehe arbeitslos und bezog eine IV Rente und sie war nach der Ehe arbeitslos und bezog eine IV Rente. Es hat sich nichts an ihrer Situation geändert - sie hatte keinerlei ehebedingte Nachteile. Ehebedingte Nachteile wären zum Beispiel, wenn sie wegen Kindern oder wegen mir ihren Beruf aufgegeben hätte. Nichts dergleichen war der Fall - im Gegenteil sie hatte einen erheblichen ehebedingten Vorteil dadurch, dass sie plötzlich 385.000 Franken Pensionskassengeld ausbezahlt bekam. Dieses Geld darf sie benutzen, wie es ihr beliebt, weil eine IV Bezügerin mit über 70% Invaliditätsgrad nicht dem BVG unterstellt wird. Alles in allem werde ich meiner Ex etwa 1.5 Millionen Schweizer Franken bezahlt haben am Ende, nebst der Unterstützung, die sie während der Ehe selbstverständlich von mir erhalten hat. Meine Ehe wurde zwar nach neuem Eherecht geschieden, aber ich wurde mit den Argumenten des alten Rechts verurteilt. Ich war der Täter und meine Ex das ewige Opfer. Leider war mein Anwalt nicht auf der Höhe der aktuellen Lehrmeinung - wie ich nach kürzlichem Studium erfahren musste. Ich habe über einen Monat lang BG Entscheide und Lehrmeinungen studiert und bin dann auf das Konzept der ehebedingten Nachteile versus der nachehelichen Solidarität gestossen (zu finden in Mitteilungen zum Familienrecht Ausgabe Nr. 10). Das hat mein Anwalt damals mit keinem Wort erwähnt während der Verhandlung - ich hätte das Urteil oder besser die Scheidungskonvention mit diesem Wissen ganz bestimmt nicht unterschrieben. Es bleiben mir jetzt noch 4 Möglichkeiten - die Ungerechtigkeit zu akzeptieren. eine Revision mit ungewissem Ausgang, ein Verfahren gegen meinen Anwalt mit noch ungewisserem Ausgang oder die Flucht weg von der Schweiz.
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