Die etwas andere Vorstellung einer Justiz - Rechtliche Grundlage greift aufgrund lückenhafter Definitionen
These: Die Definitionen, auf denen die ausführenden Gewalten der jeweiligen Staaten ihre Handlungen rechtfertigen (Gesetz), sind mehr als unzureichend konstruiert. Deshalb stellen sie eine unzumutbare Basis für die Gestaltung des Lebensraums der Menschen dar.
Der Mensch als Individuum und als gesellschaftliches Wesen ist weder ausreichend erforscht, noch ist er selbst bisher in der Lage, sich ausreichend zu erforschen. Daher sollte nicht der Anschein erweckt werden, die Gesetze seien im Sinne einer breiten Masse erdacht. Die Gefahr, die bei der Ausführung solcher Gesetze besteht, stellt ein zu hohes Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Menschen dar.
Nachweis: In der Physik können nicht einmal die Grenzen von Körpern genau bestimmt werden. Die Unschärferelation als solches ist eines von vielen Beispielen für die wissenschaftlichen Grenzen für die genauen Bestimmung materieller Entitäten. Dies macht, meines Erachtens nach, auch jegliche verbale Definition zu ungenau.
Auch die Folgen von Umwelteinflüssen für die Reaktionen eines Individuums sind so unterschiedlich, dass die Rechtfertigung der Gesetze, sie seien "im Namen des Volkes" geschrieben, als hinfällig erachtet werden sollte. Beispiel hierfür ist jedes Individuum, welches als Gründe für seine Depressionen oder Aggression die Struktur unserer Gesellschaft angibt. (Quelle: Realität)
Die chemischen Reaktionen innerhalb eines Individuums sind bisher nicht berechenbar. Das wird jeder Wissenschaftler bestätigen. Daher wäre ein lückenfreies Definitionsfeld derzeit zu komplex, als dass man es als Formel aufstellen und auf die Menschen und/oder Gesellschaft anwenden könnte.
Konsequenz: Will man tatsächlich im Namen der Individuen handeln, sind die Gesetze nicht ausreichend flexibel und zu viele, negative Reaktionen bleiben unbeachtet und werden sogar aktiv verdrängt, da sie sich auf unzureichende Definitionen berufen. Dass bestimmte Gesetze aus diesen Gründen von sehr vielen Individuen als bedrängend oder gar gefährlich wahrgenommen werden, sollte als begründet erachtet werden, da keine Reaktion unbegründet geschieht, sondern es für Reaktionen auch immer mindestens einen Auslöser braucht.
Solange man die chemischen Reaktionen der Menschen nicht ausreichend erschlossen hat, sollte sich die Erkenntnis einschalten, dass man unmöglich eine Verantwortung für Wesen übernehmen kann, die wissenschaftlich nicht ausreichend erschlossen sind.
Ansonsten liegt der begründete Verdacht vor, dass politisch gesehen die Menschen wie Eigentum behandelt werden, mit dem man machen kann, was einem eben beliebt. Eine Nicht-Beachtung der Risiken und die unbedingte Durchsetzung politischer Interessen können somit psychologisch als sadistisch bis größenwahnsinnig eingestuft werden.















