Die etwas andere Vorstellung einer Justiz -Â Rechtliche Grundlage greift aufgrund lĂŒckenhafter Definitionen
These: Die Definitionen, auf denen die ausfĂŒhrenden Gewalten der jeweiligen Staaten ihre Handlungen rechtfertigen (Gesetz), sind mehr als unzureichend konstruiert. Deshalb stellen sie eine unzumutbare Basis fĂŒr die Gestaltung des Lebensraums der Menschen dar.
Der Mensch als Individuum und als gesellschaftliches Wesen ist weder ausreichend erforscht, noch ist er selbst bisher in der Lage, sich ausreichend zu erforschen. Daher sollte nicht der Anschein erweckt werden, die Gesetze seien im Sinne einer breiten Masse erdacht. Die Gefahr, die bei der AusfĂŒhrung solcher Gesetze besteht, stellt ein zu hohes Risiko fĂŒr die physische und psychische Gesundheit der Menschen dar.
Nachweis: In der Physik können nicht einmal die Grenzen von Körpern genau bestimmt werden. Die UnschĂ€rferelation als solches ist eines von vielen Beispielen fĂŒr die wissenschaftlichen Grenzen fĂŒr die genauen Bestimmung materieller EntitĂ€ten. Dies macht, meines Erachtens nach, auch jegliche verbale Definition zu ungenau.
Auch die Folgen von UmwelteinflĂŒssen fĂŒr die Reaktionen eines Individuums sind so unterschiedlich, dass die Rechtfertigung der Gesetze, sie seien "im Namen des Volkes" geschrieben, als hinfĂ€llig erachtet werden sollte. Beispiel hierfĂŒr ist jedes Individuum, welches als GrĂŒnde fĂŒr seine Depressionen oder Aggression die Struktur unserer Gesellschaft angibt. (Quelle: RealitĂ€t)
Die chemischen Reaktionen innerhalb eines Individuums sind bisher nicht berechenbar. Das wird jeder Wissenschaftler bestĂ€tigen. Daher wĂ€re ein lĂŒckenfreies Definitionsfeld derzeit zu komplex, als dass man es als Formel aufstellen und auf die Menschen und/oder Gesellschaft anwenden könnte.
Konsequenz: Will man tatsĂ€chlich im Namen der Individuen handeln, sind die Gesetze nicht ausreichend flexibel und zu viele, negative Reaktionen bleiben unbeachtet und werden sogar aktiv verdrĂ€ngt, da sie sich auf unzureichende Definitionen berufen. Dass bestimmte Gesetze aus diesen GrĂŒnden von sehr vielen Individuen als bedrĂ€ngend oder gar gefĂ€hrlich wahrgenommen werden, sollte als begrĂŒndet erachtet werden, da keine Reaktion unbegrĂŒndet geschieht, sondern es fĂŒr Reaktionen auch immer mindestens einen Auslöser braucht.
Solange man die chemischen Reaktionen der Menschen nicht ausreichend erschlossen hat, sollte sich die Erkenntnis einschalten, dass man unmöglich eine Verantwortung fĂŒr Wesen ĂŒbernehmen kann, die wissenschaftlich nicht ausreichend erschlossen sind.
Ansonsten liegt der begrĂŒndete Verdacht vor, dass politisch gesehen die Menschen wie Eigentum behandelt werden, mit dem man machen kann, was einem eben beliebt. Eine Nicht-Beachtung der Risiken und die unbedingte Durchsetzung politischer Interessen können somit psychologisch als sadistisch bis gröĂenwahnsinnig eingestuft werden.








