PCR-Test Frankfurt - Testcenter Hauptwache – meldepflichtige Informationen die ans RKI-Institut übermittelt werden
Eine Teststelle, die bei einer Person, nach einem PCR-Test, den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus feststellt, muss dies dem Gesundheitsamt, gemäß der Corona-Meldepflichtverordnung melden. Diesen PCR-Test als Labortest, also einen PCR-Test Frankfurt, machen Sie am besten in einem der Testzentren:
Testcenter Hauptwache
Testcenter Konstablerwache
Testcenter Hauptbahnhof
Testcenter Niederrad
Testcenter Zeil
Testcenter REWE CENTER- Parkplatz
Testcenter Heusenstamm
Auch das Labor bzw. Testcenter muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden, wenn bei einer Person das Coronavirus nachgewiesen worden ist. Diese Meldepflicht gilt auch für Ärzte in Krankenhäusern, dies dem Gesundheitsamt zu melden, sobald ein Patient im Bezug auf COVID-19 ins Krankenhaus aufgenommen wird. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt innerhalt von 24 Stunden vorliegen. Übermittelt werden die Kontaktangaben, (Name, Adresse) der jeweiligen Person, damit das Gesundheitsamt diese kontaktieren kann, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Die zuständigen Gesundheitsämter, übermitteln die Informationen der COVID-19 Fällen elektronisch an die zuständigen Landesbehörden, von dort aus an das Robert-Koch-Institut (RKI).
PCR-Test – wie wird das Testergebnis dokumentiert
Jedes Testzentrum hat ein Dokumentationssystem. Nach jedem Schnelltest bekommt der Getestete einen Nachweis, wer, bei wem, wann und wo mit welchem Ergebnis getestet wurde. Ähnliche Nachweise halten Apotheken und Arztpraxen ebenfalls vor. Eine Vielzahl der berechtigten Teststellen erstellen, auch das EU-konforme digitale Testzertifikat, die in de Corona-Warn-App (CWA) gespeichert werden können, die Nutzer können das digitale Testzertifikat für den PCR-Test oder Schnelltest anfordern, dass im Falle eines negativen Testergebnis ausgestellt wird. Sie können es in den Ländern der Europäischen Union, Island, Norwegen, Lichtenstein und Schweiz verwenden, um ein negatives Testergebnis offiziell nachzuweisen. Mit der CovPassCheck-App können die QR-Codes auf ausgedruckten oder digitalen COVID-Zertifikaten der EU eingelesen und datenschutzkonform, digital geprüft werden, eine bloße Sichtprüfung des Zertifikates ist nicht ausreichend.
PCR-Test – welche Regelung gilt für Corona-Test bei Kindern
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, sind von der 3-G-Regelungen ausgenommen und brauchen im Alltag keinen Impf- Genesen- und Testnachweis. Kinder bis zum fünften Lebensjahr haben zudem mindestens einmal wöchentlich Anspruch auf eine kostenlosen Bürgertest / Schnelltest. Es gibt extra für Kinder spezielle Lolli-Test (oder PCR-Pooltests), das sind sogenannte Corona-Test für Kinder, die nach der PCR-Methode im Labor ausgewertet werden. Diese Lolli-Tests können z. B. in KiTa-Gruppen oder Schulklassen ausgewertet werden. Bei dieser Methode lutschen alle Kinder der Gruppe, sowie Erzieher oder Lehrer, für etwa 30 Sekunden – an jeweils einem Abstrichtupfer, wie an einem Lolli. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Gruppe, werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe dem sogenannten Pool, noch am gleichen Tag in einem Labor, nach einer PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Sollte eines dieser Tests positiv ausfallen, müssen alle Kinder sowie Erzieher oder Lehrer einen weiteren PCR-Test machen. Somit kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden, als bei einem Schnelltest. Sodass die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.














