Die Störerhaftung, sie ruhe sanft
Störerhaftung mit Datum 12. Oktober 2017 abgeschafft
Nun gibt es das erste Urteil welches bestätigt, dass mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung des Telemediengesetzes im letzten Herbst die "europaweit einzigartige Störerhaftung" nicht mehr gültig ist.
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Betreiber offener WLAN-Hotspots künftig darauf vertrauen können, nicht für Urheberrechtsverletzungen belangt zu werden, die von Anderen über ihr WLAN durchgeführt werden. Seit 2010 hatte der Piratenpolitiker Tobias McFadden sich vor Gericht mit Sony Music wegen des Downloads eines Songs gestritten. Die Abmahnung über 800€ bleibt leider bestehen, da die Tat vor der Gesetzesänderung geschah. Das Gericht bestätigte aber, dass es nunmehr nicht mehr zu Abmahnungen in solchen Fällen kommen könnte.
Der Freifunker hatte sein WLAN aus Überzeugung nicht durch ein Passwort geschützt, sondern wollte der Öffentlichkeit Zugang zum Internet ermöglichen, wie es tausende Menschen aus der Feifunker Community deutschlandweit tun. Die Entscheidung für die Abmahnung ist rechtens, da die Tat vor Inkrafttreten der Gesetzesreform am 12. Oktober 2017 geschehen sei. Seitdem gilt die Störerhaftung nicht mehr – Betreiber von offenen WLANs sind nun vor Abmahnungen geschützt.
Auch in einer zweiten Frage entschied das Gericht. Sony wollte den Beklagten zwingen künftig kein offenes WLAN mehr anzubieten. Diesen Unterlassungsanspruch wies das Gericht zurück. Es ist nunmehr rechtens sein WLAN offen zu betreiben, so wie in der Neufassung des Telemediengesetzes vorgesehen.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2018/gericht-bestaetigt-abschaffung-der-wlan-stoererhaftung
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6409-20180320-die-stoererhaftung-sie-ruhe-sanft.htm

















