Umlagen für Baustrom und -wasser sowie Bauwesenversicherung sind wirksam!
OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2023 – 14 U 1343/22 1. Bei Umlagen für die Bauwesenversicherung einerseits und Baustrom sowie Bauwasser andererseits handelt es sich um Preishauptabreden, die der AGB-Inhaltskontrolle entzogen sind. 2. Optische Fehler (hier: Unebenheiten einer Tiefgaragenbeschichtung) sind nur dann als Mängel zu qualifizieren, wenn bestimmte qualitative oder gestalterische…









