Meinen ersten Anrufbeantworter schließe ich illegal an
Panasonic-Anrufbeantworter Mitte der 1980-er Jahre mit Doppelkassette – Foto Norbert Schnitzler, Panasonic-Anrufbeantworter, CC BY-SA 3.0
Ich kaufe meinen ersten privaten Anrufbeantworter. Im Büro habe ich so ein Gerät schon länger und möchte endlich auch zuhause an der modernen Kommunikationstechnik teilhaben. Das Gerät, das ich für mehrere hundert Mark erwerbe, hat zwar nicht den Segen und die Zulassung der Deutschen Bundespost, aber das ist mir recht egal und nicht weitere hunderte Mark wert.
Der Verkäufer hat dafür nicht nur Verständnis, sondern auch einen guten Tipp parat. Denn natürlich möchte ich den Anrufbeantworter sofort in Betrieb nehmen. Eigentlich muss ich aber eine solche private Zusatzeinrichtung bei der Bundespost anmelden und mir für weitere Kosten eine zusätzliche Anschlussdose installieren lassen. Das ist nicht nur teuer, sondern dauert auch.
Der Verkäufer weist mich deshalb darauf hin, dass ich doch einfach zwei Adern des Anschlusskabels an die a/b-Kontakte der vorhandenen Telefondose anklemmen kann. Die ich dafür, das ist ganz böse, aufschrauben müsste. Er dürfe mir das zwar nicht offiziell sagen, aber ... Ich verstehe und bedanke mich.
Eine halbe Stunde später habe ich den Anrufbeantworter angeschlossen, die Kassette mit dem Ansagetext besprochen und warte auf Anrufe. Es funktioniert auch hervorragend. Nur das ziemlich laute Klacken der mechanischen Laufwerke nervt ein wenig, vor allem wenn jemand früh am Morgen anruft. Aber der Komfort ist das allemal wert.
Weil der Anrufbeantworter aus Sicht der Deutschen Bundespost offiziell nicht existiert, bekomme ich dafür auch keinen entsprechenden Eintrag im Telefonbuch. Anschlüsse mit einem solchen Aufzeichnungsgerät sind ja üblicherweise mit dem Symbol ⌕ gekennzeichnet, das wie ein umgedrehtes Q aussieht. Aber damit kann ich gut leben.