Juni 2021 (mit Rückblicken in die 1980/90er und 1950/60er)
Das Gebet und die Technik
In einem Blog über die arabische Sprache lese ich einen Beitrag über einen elektronischen Gebetsteppich, der vor allem jungen Muslim_innen und Konvertit_innen dabei helfen soll, die Gebetssequenzen beim im Islam fünfmal täglich zu verrichtenden rituellen Gebet einzustudieren. Der Teppich hat am Kopfende ein Display, das optisch eine Erweiterung des Teppichs bildet und auf dem die zu sprechenden Gebetstexte sowie die zu verrichtenden Bewegungen angezeigt werden. Das Gebet besteht aus mehreren Zyklen aus Stehen, Verbeugen, Niederwerfen und Sitzen, die an sich schnell zu erlernen sind. Die Schwierigkeit für Anfänger_innen besteht einerseits darin, sich die zu rezitierenden Gebetstexte zu merken, und andererseits darin, dass die fünf täglichen Gebete aus unterschiedlich vielen solcher Zyklen bestehen: Morgens werden z.B. 2 Abschnitte à 2 Zyklen gebetet, mittags 4 + 4 + 2 Zyklen usw. Außer den fünf täglichen Pflichtgebeten gibt es noch optionale Gebete z.B. für besondere Anlässe wie Festtage oder einfach zusätzliche Gebete, die man je nach Frömmigkeit mehr oder weniger oft verrichtet, die der E-Teppich wohl auch beherrscht.
Ich finde die Idee einleuchtend, wobei ich bei einem Preis von 600 US-Dollar dann doch die herkömmlichen Lernmethoden aus Unterweisung, Literatur oder Lehrvideos (die es in meiner Jugend auch noch nicht gab) bevorzugen würde. Auf jeden Fall ist es aber ein interessantes Stück Alltagstechnik, weshalb ich den Blogartikel mit der Redaktion des Techniktagebuchs teile. Dort kommt die Frage auf, wozu so etwas denn überhaupt nötig sein soll; man könnte sich die Gebetssequenzen und -texte doch auch auf einem Mobiltelefon oder Tablet anzeigen lassen. Mir selbst hat sich die Frage nicht gestellt, weil mir die Vorstellung, während des Gebets auf ein Telefon oder Tablet zu schauen oder es gar zu bedienen, undenkbar erscheint. Während des Gebets ist es absolut untersagt, sich mit anderen Dingen zu beschäftigen. Innerhalb eines Gebetsabschnitts ist genau festgelegt, wo sich sämtliche Körperteile zu befinden haben (ein Telefon oder auch ein Buch in der Hand zu haben, ist somit nicht möglich) und wo der Blick hingerichtet sein soll (meist zum Kopfende des Gebetsteppichs bzw. – bei Gebet ohne Teppich – dorthin, wo man bei der Niederwerfung den Kopf hinlegt). Auch darf ein Abschnitt nur in Notfällen unterbrochen werden; mal kurz eine Frage beantworten oder einen Schluck Wasser trinken darf man allenfalls zwischen den Abschnitten. Auch sind Ablenkungen zu minimieren: Während des Gebets den Fernseher laufen zu lassen, Musik zu hören oder einem Gespräch zu lauschen ist, soweit möglich, zu vermeiden. Ein Telefon oder Tablet, auf dem jederzeit ablenkende Benachrichtigungen aufploppen können, sind auch deswegen weniger geeignete Gebetshilfsmittel.
Ich muss in dem Zusammenhang an meine Kindheit in den 1980/90ern denken. Aus für mich nicht mehr nachvollziehbaren Gründen pflegte meine Mutter bevorzugt im Wohnzimmer vor dem Fernseher zu beten. Das hieß, dass zu Gebetszeiten der Fernseher ausgemacht werden musste. Wenn gerade etwas lief, das ich als Kind unbedingt sehen musste, konnte ich sie manchmal höchstens dazu bringen, ein paar Minuten später zu beten, während der Werbepause zum Beispiel. Wir Kinder mussten, während Erwachsene gebetet haben, nicht komplett still sein, uns war aber klar, dass die Betenden nicht zu stören waren. Jegliche Fragen mussten bis nach dem Gebet warten. Klingelte während des Gebets das Telefon (damals nur Festnetz), dann wurde es eben klingeln gelassen (oder wir sind rangegangen und haben gesagt, dass die Eltern gerade verhindert waren). Das war wohl nicht immer so: Aus seiner eigenen Jugend (es müssen die 1950/60er gewesen sein) berichtet mein Vater, dass ein klingelndes Telefon durchaus ein Grund war, um das Gebet zu unterbrechen. Nur wenige Häuser hatten ein Telefon, und es wurde nur für wichtige Dinge genutzt. Ein klingelndes Telefon bedeutete also in den allermeisten Fällen, dass eine dringende Nachricht für einen selbst oder jemanden in der Nachbarschaft vorlag, und stellte somit einen potentiellen Notfall dar.
(Mehmet Aydın)





