Dezember 1977
Zwangserreichbarkeit
Im Dezember 1977 ist der große Tag – Familie Otter verlässt ihre Mietwohnung und bezieht ein Eigenheim. Damit man sowohl im Erdgeschoss als auch im 1. Stock telefonieren kann, wird in beiden Stockwerken jeweils eine Telefonanschlussdose installiert.
Foto: Uwe Schwöbel, ADo4-Stecker, CC BY-SA 3.0
Im Jahr 1977 sind Telefone in Deutschland normalerweise mittels einer plombierten Anschlussdose fest mit dem Netz verbunden, der Benutzer kann das Kabel zwar gewaltsam aus der Wand reißen, jedoch nicht zerstörungsfrei ein- und ausstecken. Die Ausführung mit Steckdose und Stecker ist also für die Zeit schon ziemlich fancy.
Nun ist es aber nicht etwa so, dass man an den zwei Dosen auch zwei Telefone betreiben könnte. Schlösse man zwei Apparate an, dann würde nur der im Erdgeschoss funktionieren, der andere bliebe stumm. Daher gibt es im Hause auch nur ein einziges Telefon vom Typ FeTAp 61 in der Farbe, die die Deutsche Bundespost als “lichtgrau”, der “Spiegel” jedoch als “schnupfengrau” bezeichnet.
Foto: Strelok, FeTAp 611-2, CC BY-SA 3.0
Der kann nun wahlweise in einem der beiden Stockwerke betrieben werden.
Ebenso darf man nicht meinen, es wäre etwa möglich, einfach den Telefonstecker zu ziehen, wenn man seine Ruhe haben möchte. Das ist, jawohl, verboten, und die Deutsche Bundespost hat dem auch vorgebaut. Man erhält steckbare Telefondosen nämlich nur dann, wenn man gleichzeitig (für einige Pfennige extra pro Monat) eine festinstallierte und markerschütternd laute Zusatzklingel ordert.
Die Familie wird 23 Jahre lang in dem Haus wohnen, irgendwann dann auch mit einem schickeren, moderneren Telefonapparat, der sanfte Rufmelodien säuseln kann. Nur leider hört man die nicht, weil der Zusatzwecker sie in Grund und Boden bimmelt.
Ich kann mich nur an einen einzigen Tag erinnern, an dem das Telefon im Erdgeschoss angeschlossen wird.
(Tilman Otter)












