Beiwerk
In seiner Dogmatik des Bildes behauptet Klaus Röhl, in der Neuzeit und der Moderne seien Bilder aus dem Recht verdrängt worden. Diese These basiert auf einem Juridismus, der auch außerhalb der Rechtswissenschaft zirkuliert und mit dem Bilder und Rechte in einer Spannung und einem Zug definiert werden. Auch die Kunsthistorikerin Kirstin Marek vertritt (allerdings vorsichtiger und mit mehr Vorbehalten) die These, das Regelwerk des Gesetzes habe sich ausdifferenziert und im Laufe des historischen Vorgangs 'immer weniger Bilder (v)ertragen'. Auch sie sagt, dass der Text des Gesetzes bildfrei wäre. Schriftbild soll danach Schrift, Gesetz und Text, aber nicht Bild sein.
Röhl sagt: Bilder seien zu bloßem Beiwerk geworden. In der Behauptung präsentiert Röhl sein Wissen, wie Marek, auch als Wissen über historische Fakten, als seid das nicht dogmatisch. aber die Fakten leben von ihrer Normierung, ihrer Stellung im Wissen und von den Definitionen dessen, was Bilder und Rechte seien sollten. Das decorum 'lebt nach', auch wenn man Schmuck allgemein in seinem Wert niedrig bemisst. Beiwerk muss nicht wenig sein, vor allem aber kann es nöseln, also die Informationen rauschen lassen und damit auch ausmachen und einstellen, was Christoph Möllers den Kern normativer Praktiken nennt.
Flüsternd unverständliche Stimmen können beim Schreiben auch mehr ablenken als laut krachende Botschaften, weil man meint, noch hinhören zu müssen. In den alten Diskos und den neuen Clubs lässt sich, je lauter sie sind, umso besser schlafen, weil so klar ist, welchem Reiz man sich entziehen muss.











