15. 01. 1937 Rundfunkansprache: Verkehrsunfälle, Homosexualität und Abtreibungen
Das Deutsche Reich und Städte wie Berlin waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts für ihre liberale Sexualkultur bekannt. Während der NS-Zeit gab es keine Wahlfreiheit in Sachen sexueller Liberalität: freie Partnerwahl, körperliche Selbstbestimmung und Familienplanung wurden rassistisch-ideologisch überformt. Freiheiten genoss nur, wer zur „Volksgemeinschaft“ dazugehören durfte.
Im Sinne der rassistischen Ideologie waren Abtreibungen entweder strikt verboten oder wurden unter Zwang ausgeführt. Der Strafrechtsparagraf 175, der männliche Homosexualität kriminalisierte, wurde 1935 verschärft, sodass sich die Verurteilungen bis 1937 mehr als vervierfachten. Die SS-Zeitschrift „Das Schwarze Korps“ widmete den zu „Staatsfeinden“ erklärten Homosexuellen im Frühjahr 1937 sogar eine ganze Artikelserie.
Die diskriminierende und repressive NS-Politik trat auch in einer Rundfunkansprache am 15. Januar 1937 zu Tage: Polizeichef und SS-Reichsführer Heinrich Himmler nannte in einem Atemzug Maßnahmen gegen Verkehrsunfälle, Homosexuelle und Abtreibungen als wichtige Ziele der Polizeiarbeit.
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