Nach Abnahme Mängel ohne Gutachten beseitigt: Auftragnehmer haftet nicht
Deutschland: „…Lässt der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung des Auftragnehmers einen Mangel beseitigen, ohne zuvor die Mangelhaftigkeit der Leistung durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen, haftet der Auftragnehmer nicht für die Kosten der Mängelbeseitigung. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber sowohl beim BGB-Werkvertrag als auch beim VOB/B-Vertrag, dass die Leistung des…















