Schmerzhafter Tag für die deutsche Schweinehaltung - das Aus für den Kastenstand!
Nach zwei fehlgeschlagenen Versuchen im Februar und Juni hat der Bundesrat heute im dritten Anlauf die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Damit ist die seit dem „Magdeburger Kastenstandsurteil“ bestehende Unsicherheit für Sauenhalter über die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich beseitigt. Gleichzeitig hat der Bundesrat aber die bereits im Entwurf der Bundesregierung enthaltenen zahlreichen zusätzlichen Vorgaben für die Sauenhaltung nochmal sehr deutlich verschärft. „Die heute beschlossenen Vorgaben stellen unsere Betriebe vor äußerst große Herausforderungen. Mit den massiven Verschärfungen durch den Bundesrat bezahlen Sauenhalter einen schmerzhaft hohen Preis für die notwendige Wiederherstellung der Rechtssicherheit“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Besonders problematisch ist, dass die Übergangsfrist für den Umbau des Deckzentrums in bestehenden Ställen mit acht Jahren bzw. in Härtefällen zehn Jahren extrem kurz ausfällt. Ein Stallneubau in der Landwirtschaft amortisiert sich erst nach einer Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren. Die sehr hohen Anforderungen an die Ausgestaltung des Deckzentrums nach der Übergangsfrist insbesondere Platzvorgabe von fünf Quadratmeter pro Sau, erfordern in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen. Das wird kaum noch über Umbauten gelingen, sondern macht in der Regel einen Neubau von zumindest einem Teil des Stalls mit entsprechend hohen Kosten notwendig. Kommentar Read the full article

















