2 Milliarden Dollar Jahresumsatz
Domainhandel
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2 Milliarden Dollar Jahresumsatz
Domainhandel
Sommer 2010
Die Domain, die meinen Namen trägt
Ich brauche eine eigene Webseite, möglichst mit meinem Namen in der Domain. Nicht aus Gründen der Eitelkeit, sondern weil ich mich auf die berufliche Selbständigkeit vorbereite und eine Domain mit aussagekräftigem (eigenen) Namen ein Teil des öffentlichen Auftritts ist.
Dummerweise ist die URL wiegold.de bereits registiert – und nicht mehr, wie noch vor ein paar Jahren, auf jemandem mit gleichem Namen, der sie auch selber nutzt. Sondern auf einen offensichtlichen Domaingrabber, der sie für mehr als 1.000 Euro verkaufen will, vermutlich in der Hoffnung, dass jemand interessiert ist an Werbeseiten wie maedchen.wiegold.de oder ähnlichem Unfug. (Wieso die frühere Inhaberin die Domain nicht mehr besitzt, entzieht sich meiner Kenntnis.)
So gern ich diesen Namen für meine Webseite hätte: Das Geld dafür kann und will ich nicht ausgeben.
Bekannte mit guter Kenntnis der Internet- und Domainhändlerszene weisen mich auf eine Möglichkeit hin, in diesem Fall günstig an die Domain zu kommen. Wenn ich der Meinung bin, ich hätte an dem Namen mehr und bessere Rechte als der derzeitige Inhaber, muss ich das zwar selber durchfechten, notfalls vor Gericht. Aber die DENIC, die die auf .de für Deutschland endenden Internetadressen verwaltet, hat dafür ein Hilfsmittel vorgesehen: den so genannten DISPUTE-Eintrag.
Die Erklärung dazu auf der DENIC-Webseite ist sogar für juristische Laien verständlich:
Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen. Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain freigegeben wird.
Das ist es. Ich fülle einen solchen Antrag aus, lege eine Kopie meines Personalausweises bei, um meinen Anspruch zu belegen, und schicke das Formular an die DENIC.
Ein paar Tage später hat die DENIC meinen Dispute-Eintrag nach Prüfung akzeptiert, und ich schreibe dem Verkäufer der wiegold.de-Domain einen netten Brief: Er könne weder Marken- noch Namensrechte an dieser Domain geltend machen und habe offensichtlich auch nicht vor, diese Domain für eigene Zwecke zu nutzen. Deshalb möge er sie doch bitte - kostenlos - an mich abtreten.
Eigentlich stelle ich mich schon darauf ein, dass es ein langer und zäher Kampf wird, und überlege, wie weit ich juristisch zu gehen bereit bin. Aber ich habe mir ganz umsonst Gedanken gemacht: Nach knapp einer Woche kommt eine Mail von der DENIC-Registrierung. Der Verkäufer hat die Domain einfach gelöscht. Und damit gehört sie mir.
(Thomas Wiegold)
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Premium-Domainhandel mit der Fastfish AG
Leipzig, 12.08.2014 – Die klassische Webseite ist inzwischen zu einem unverzichtbaren Bestandteil eines Unternehmens geworden. Die dazugehörige Domain als feste Webadresse ist der Ort, an dem wertvolle Kontakte geknüpft, innovative Geschäfte abgeschlossen und wichtige Entscheidungen...
Ich will euch die oben angeführte Adresse vorstellen, weil ich mich bei diesem Unternehmen für ein Praktikum beworben habe. Die Panther AG befasst sich nämlich mit dem Domainhandel, was ich äußerst interessant finde. Generell werden hierbei durch den Verkauf hochwertiger Webseiten Gewinne erzielt.