Vergessen (2)
Ihr Mann, der er nun nicht mehr war, hatte den Zeitpunkt der Scheidung perfekt gewählt. Die Kinder waren aus dem Haus, also musste er sich nicht mehr kümmern. Und sie selbst war noch jung genug, dass der Gesetzgeber meinte, sie könne sich noch eine Arbeit suchen. Er musste also weder für die Kinder noch für sie Unterhalt zahlen. Doch wie stellte sich der Gesetzgeber das vor? Wie sollte sie eine…











