Fledermausschutzzeit ab 1. Oktober.
Fledermausschutzzeit ab 1. Oktober.
Ab dem 1. Oktober tritt wieder Bundesnaturschutzgesetz §39 6 in Kraft. Dies bedeutet, dass es nicht gestattet ist, das Höhlen in der Zeit von 1.10 – 31.03 betreten werden dürfen.
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