Änderungen ab 2025 für Kaminöfen – das müssen Haushalte jetzt wissen
„…Ab dem kommenden Jahr müssen sich diejenigen, die mit einem Kaminofen heizen, umstellen. Ab 2025 treten die Fristen des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in Kraft. Die Anlagen dürfen dann bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Bisher eingebaute Kamin- und Holzöfen dürfen ab 2025 nur noch 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Die…










