Ab 1. Januar 2015 tritt die nächste Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Wer sich heute mit Wärme aus nachwachsenden Brennstoffen beschäftigt, muss sich damit zwangsläufig auseinandersetzen. Doch was steckt hinter dem kryptischen Begriff? Wir klären drei grundlegende Fragen:
Die Abkürzung BImSchV steht für Bundes-Immissionsschutzverordnung. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz der Umwelt vor Luftverschmutzung und Lärm dienen. Über die grundsätzlichen Anforderungen eines Gesetzes hinaus regeln diese Verordnungen die Vielzahl der für die Praxis wesentlichen Details vor allem technischer Art und des Verwaltungsvollzugs.
Insgesamt gibt es weit über 30 Bundes-Immissionsschutzverordnungen, die jedoch teilweise aufgehoben wurden oder von vornherein nie in Kraft getreten sind.
Die 1. BImSchV, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, betrifft vor allem Heizungen im häuslichen Bereich, und damit auch Holzheizungen.
2. Warum wird derzeit so viel über die 1. BImSchV gesprochen?
Im März 2010 ist die aktuelle Fassung 1. BImSchV mit ihrer ersten Stufe in Kraft getreten. Anfang 2015 gibt es eine Verschärfung der Grenzwerte – die Stufe 2. Deshalb lohnt es sich, eine Holzheizung noch im Jahr 2014 installieren zu lassen, denn diese wird während der gesamten Betriebszeit nach den Vorgaben der 1. Stufe der 1. BImSchV gemessen.
3. Wie ist die Novellierung der 1. BImSchV zu bewerten?
Besonders auf die Hersteller von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen kommen durch die Novellierung der 1. BImSchV einige Herausforderungen zu. Zunächst geht es darum, Aufklärungsarbeit zu leisten und das Verantwortungsbewusstsein der Kesselbetreiber zu schärfen – denn ohne ihre Unterstützung in Form einer regelmäßigen Wartung und der ordnungsgemäßen Verwendung des Brennstoffs können selbst modernste Technologien die hohen Anforderungen nur bedingt erfüllen.
Detaillierte Informationen zur Novellierung der 1. BImSchV finden Sie auch im HDG Spezial.